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Rechtsprechung
   LG Kleve, 05.05.2010 - 2 O 443/09   

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https://dejure.org/2010,24198
LG Kleve, 05.05.2010 - 2 O 443/09 (https://dejure.org/2010,24198)
LG Kleve, Entscheidung vom 05.05.2010 - 2 O 443/09 (https://dejure.org/2010,24198)
LG Kleve, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 2 O 443/09 (https://dejure.org/2010,24198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - 9 U 34/08

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Schuldübernahme

    Auszug aus LG Kleve, 05.05.2010 - 2 O 443/09
    Wirtschaftlich unterscheiden sich diese Fälle nicht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.08.2008 - 9 U 34/08 - Juris-Rn. 17 = BeckRS 2009, ####1).

    Es sind auch keine Gründe ersichtlich, diese Fälle rechtlich anders zu behandeln, als die oben genannten Fälle einer Gesamtschuld, weil sich die Interessenlage aller Beteiligten nicht unterscheidet (insoweit offengelassen OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.08.2008 - 9 U 34/08 - Juris-Rn. 17 = BeckRS 2009, 28293).

  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 56/94
    Auszug aus LG Kleve, 05.05.2010 - 2 O 443/09
    Die Rechtsstellung des Befreiungsschuldners wird durch die Umwandlung des Freistellungsanspruchs dann unzulässig verschlechtert, wenn er durch die Umwandlung des Anspruches Gefahr läuft, wegen der Schuld sowohl vom Befreiungsgläubiger, als auch vom Drittgläubiger in Anspruch genommen zu werden, während er sich zuvor durch einfache Zahlung an einen der beiden Gläubiger von seiner Verbindlichkeit befreien konnte (BGH, Beschl. v. 20.10.1994 - IX ZR 56/94 - Juris-Rn. 3).
  • OLG Hamburg, 25.02.1994 - 11 U 208/93
    Auszug aus LG Kleve, 05.05.2010 - 2 O 443/09
    Der Umwandlung des Freistellungsanspruches in einen Zahlungsanspruch ist stets ausgeschlossen, wenn der Befreiungsschuldner und -gläubiger Gesamtschuldner des Drittgläubigers sind (OLG Hamburg NJW-RR 1995, 673, 674; MünchKomm/Krüger, BGB, 5. Aufl. 2006, § 257 Rn. 10).
  • BGH, 24.09.1992 - IX ZR 195/91

    Gesamtschuld bei Bürgschaft und Grundschuld

    Auszug aus LG Kleve, 05.05.2010 - 2 O 443/09
    Grundschuld und Bürgschaft sind von Gesetzes wegen gleichstufige Sicherungsmittel (BGH NJW 1992, 3228, 3229).
  • KG, 20.08.2012 - 22 W 37/12

    Insolvenzeröffnung: Umwandlung des Befreiungsanspruchs des Insolvenzschuldners in

    Dabei hat es aber offenbar den unzutreffend auf die Gesamtschuld begrenzt formulierten Leitsatz der in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 25. Februar 1994 - 11 U 208/93 - NJW-RR 1995, 673) unkritisch und ungeprüft übernommen, weshalb es den maßgeblichen gesetzlichen Ansatz nach § 43 InsO bzw. § 68 KO a.F., ebenso wie das die Frage bejahende LG Kleve (Urteil vom 5. Mai 2010 - 2 O 443/09), übersehen hat.
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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 27.06.2013 - 2 O 443/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41991
LG Heidelberg, 27.06.2013 - 2 O 443/09 (https://dejure.org/2013,41991)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 27.06.2013 - 2 O 443/09 (https://dejure.org/2013,41991)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 2 O 443/09 (https://dejure.org/2013,41991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz für durch den Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages im Zusammenhang mit einem Anlagekonzept entstandene Schäden

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 249 BGB, § 250 BGB, § 252 BGB, § 254 BGB, § 280 BGB
    Kapitalanlagerecht: Fehlerhafte Beratung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus LG Heidelberg, 27.06.2013 - 2 O 443/09
    Steuerrechtlich sind Einnahmen einer Einkunftsart auch die Rückflüsse von Aufwendungen, die zuvor bei der Ermittlung der Einkünfte dieser Einkunftsart als Werbungskosten abgezogen worden sind (vgl. BGH WM 2011, 740 bis 743, zitiert nach Juris Tz. 13).

    Trotz Versteuerung der Ersatzleistung sind die erzielten Steuervorteile demgegenüber nur anzurechnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anleger derart außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat, dass es unbillig wäre, sie ihm zu belassen (BGH WM 2011, 740 bis 743, zitiert nach Juris Tz. 14).

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 151/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

    Auszug aus LG Heidelberg, 27.06.2013 - 2 O 443/09
    Der Computerberechnung haftet ein Darstellungsfehler an, da die Computerberechnung nicht den eigenen Angaben der Beklagten entspricht (vgl. hierzu OLG Celle, Urteil vom 12.01.2012, 8 U 151/11, zitiert nach Juris Tz. 69 ff.).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus LG Heidelberg, 27.06.2013 - 2 O 443/09
    Mit der bloßen Kenntnis davon, dass die angenommene Rendite nicht erzielt wurde, waren dem Kläger daher noch keine tatsächlichen Umstände bekannt, die gerade die Beklagte als mögliche Ersatzpflichtige infrage kommen ließen (BGH NJW 2008, 2576 bis 2579, zitiert nach Juris Tz. 32).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 12 U 114/11
    Auszug aus LG Heidelberg, 27.06.2013 - 2 O 443/09
    Die Beklagte hätte den Kläger selbst oder durch die ihre Produkte vertreibenden Vermittler auf folgende dem Anlagemodell innewohnende spezifische Gefahren in hinreichend deutlicher Form hinweisen müssen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2012, Az. 12 U 114/11).
  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Auszug aus LG Heidelberg, 27.06.2013 - 2 O 443/09
    a) Der Kunde, der mittels einer Modell-Berechnung oder eines Prospektes geworben wird, muss sich zumindest darauf verlassen können, dass die die in einem Prospekt oder in einer für ihn erstellten Modell-Berechnung enthaltenen Prognosen bzw. angenommenen Wertsteigerungen nicht aus der Luft gegriffen, sondern ex ante betrachtet "vertretbar" sind (BGH, Urteil vom 17.02.2011, III ZR 144/10, Tz. 13).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus LG Heidelberg, 27.06.2013 - 2 O 443/09
    Das gilt insbesondere für die mit der angebotenen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2012, Az. IV ZR 164/11 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Heidelberg, 27.06.2013 - 2 O 443/09
    Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, ist beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (BGH, Urteil vom 08.05.2012, XI ZR 262/10).
  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus LG Heidelberg, 27.06.2013 - 2 O 443/09
    Die schriftlichen Risikohinweise der Beklagten sind demgegenüber nicht geeignet, um dem Interessenten ein zutreffendes Bild von den Chancen und Gefahren des Geschäfts zu verschaffen (vgl. BGH NJW 2010, 2506).
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