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   LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00   

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LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00 (https://dejure.org/2001,2808)
LG Bonn, Entscheidung vom 07.08.2001 - 2 O 450/00 (https://dejure.org/2001,2808)
LG Bonn, Entscheidung vom 07. August 2001 - 2 O 450/00 (https://dejure.org/2001,2808)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de
  • stroemer.de

    Herrenarmbanduhr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Abgabe einer rechtlich verbindlichen Willenserklärung im Internet durch das Absenden einer E-Mail oder einen "Mausklick"; Vorliegen eines wirksamen Vertragsschlusses bei unberechtigter Nutzung des Computers und Internetanschlusses durch Dritte i.R.e. ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetversteigerung - Kein Vertragsschluss - wenn Passwort des Käufers missbraucht wurde

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Identität eines Teilnehmers an einer Internetauktion

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 134 BGB iVm § 34 b GewO; § 145 BGB; § 286 ZPO
    Die Identität von online vergebenem Passwort und E-Mail-Adresse beweist nicht, dass es auch der Inhaber der Mail-Adresse war, der ein Webangebot angenommen hat. Es liegt auch kein Anscheinsbeweis vor.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 255
  • afp 2002, 274
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 2 U 58/00

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00
    Erhält er einen Zuschlag, ist er Gewinner der Auktion und damit automatisch verpflichtet, den gebotenen Preis zu bezahlen und das angebotene Produkt abzunehmen." Auch wenn diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unmittelbar nur im Vertragsverhältnis zwischen dem einzelnen Auktionsteilnehmer und der Veranstalterin J Wirkung entfalten und nicht im Verhältnis zwischen den Auktionsteilnehmern untereinander, so bilden sie in diesem Verhältnis doch die Auslegungsgrundlage, weil jeder Auktionsteilnehmer aus Sicht des objektiven Empfängerhorizontes davon ausgehen darf und muss, dass alle anderen Teilnehmer die in den AGB formulierte Bedeutung ihrer Erklärungen anerkennen (vgl. OLG Hamm ZIP 2001, 291 ff., 293).
  • OLG Hamm, 17.03.1997 - 31 U 72/96

    Beweiserleichtung bei Diebstahl einer ec-Karte - Haftung der Bank

    Auszug aus LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00
    Aus den selben Gründen kann auch die Rechtsprechung nicht herangezogen werden, nach der ein Anscheinsbeweis durch die Verwendung von EC-Karte und dazugehöriger Geheimnummer (sog. PIN-Nummer) begründet werden kann (vgl. hierzu LG Bonn MDR 1995, 277 einerseits, OLG Hamm NJW 1997, 1711 ff. andererseits).
  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00
    Voraussetzung für die Annahme eines Anscheinsbeweises ist, dass sich unter Berücksichtigung aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände und besonderen Merkmale des Sachverhalts ein für die zu beweisende Tatsache nach der Lebenserfahrung typischer Geschehensablauf ergibt (vgl. BGH NJW 1996, 1828 f.).
  • LG Bonn, 11.01.1995 - 5 S 163/94

    Abhebungen an einem Geldausgabeautomaten mit Benutzung einer Postbank-Card

    Auszug aus LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00
    Aus den selben Gründen kann auch die Rechtsprechung nicht herangezogen werden, nach der ein Anscheinsbeweis durch die Verwendung von EC-Karte und dazugehöriger Geheimnummer (sog. PIN-Nummer) begründet werden kann (vgl. hierzu LG Bonn MDR 1995, 277 einerseits, OLG Hamm NJW 1997, 1711 ff. andererseits).
  • OLG Oldenburg, 11.01.1993 - 13 U 133/92

    Unbefugte Benutzung des Btx-Anschlusses; Btx-Teilnehmer; Haftung nach

    Auszug aus LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00
    Auch aus der von Klägerseite zitierten Rechtsprechung zu der Beweislastverteilung bei Vertragsschlüssen per Bildschirmtext (im Folgenden Btx; s. OLG Oldenburg NJW 1993, 1400 ff.; OLG Köln VersR 1993, 840 ff.; OLG Köln VersR 1998, 725 ff.) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OLG Köln, 21.11.1997 - 19 U 128/97

    Entgeltliche Benutzung von Sex-Dialog-Systemen per Bildschirmtext

    Auszug aus LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00
    Auch aus der von Klägerseite zitierten Rechtsprechung zu der Beweislastverteilung bei Vertragsschlüssen per Bildschirmtext (im Folgenden Btx; s. OLG Oldenburg NJW 1993, 1400 ff.; OLG Köln VersR 1993, 840 ff.; OLG Köln VersR 1998, 725 ff.) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OLG Köln, 30.04.1993 - 19 U 134/92

    Anschlußinhaber; Beweispflicht; Tatsache; Mißbrauch eines BTX-Anschlusses;

    Auszug aus LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00
    Auch aus der von Klägerseite zitierten Rechtsprechung zu der Beweislastverteilung bei Vertragsschlüssen per Bildschirmtext (im Folgenden Btx; s. OLG Oldenburg NJW 1993, 1400 ff.; OLG Köln VersR 1993, 840 ff.; OLG Köln VersR 1998, 725 ff.) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06

    Zur Vermutung der Käufereigenschaft bei Kaufvertrag über das

    Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist (OLG Köln CR 2003, 55 = MMR 2002, 813; LG Bonn CR 2002, 393 = MMR 2002, 255; und CR 2004, 218 = MMR 2004, 179; OLG Naumburg OLGR 2005, 105 = OLG-NL 2005, 51; LG Köln, Urt. v. 27.10.2005, Az. 8 O 15/05; Hoffmann NJW 2004, 2569, 2571; und NJW 2005, 2595, 2597; s. in and.
  • LG Bonn, 19.12.2003 - 2 O 472/03

    Keine tatsächliche Vermutung und ken Anscheinsbeweis für die für die Identität

    Eine von der Grundregel abweichende Verteilung der Beweislast aus Billigkeitsgesichtspunkten ist auch im Hinblick auf die dem Vertragsschluss im Rahmen einer Internetauktion zugrunde liegenden Gefahrenbereiche nicht geboten (OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002, 19 U 16/02, CR 2003, 55 = MMR 2002, 813; LG Bonn, Urteil - der erkennenden Kammer - vom 07.08.2001, 2 O 450/00, CR 2002, 293 = MMR 2002, 255; LG Konstanz, Urteil vom 19.04.2002, 2 O 141/01 A, CR 2002, 609 = MMR 2002, 835; AG Erfurt, Urteil vom 14.09.2001, MMR 2002, 127).
  • OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02

    Computerrecht: Vertragsschlüsse im Internet

    Die Berufung des Klägers gegen das am 07.08.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 2 O 450/00 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 35/06

    Markenverletzung: Verwendung eines geschützten Zeichens im Absenderadressfeld von

    Die Situation im Streitfall unterscheidet sich von derjenigen, die der Entscheidung des LG Bonn (CR 2002, 293, bestätigt durch OLG Köln, CR 2003, 55) zugrunde gelegen hat.
  • OLG Jena, 18.11.2003 - 5 U 1116/02

    Auszahlung der Überzahlung nur durch Unternehmer

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichtes Meiningen vom 23.10.2002 in Form des Ergänzungsurteils vom 29.01.2003, Az. 2 O 450/00, wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des am 23.10.2002 verkündeten Urteils des Landgerichts Meiningen in Form des Ergänzungsurteils vom 29.01.2003, Az.: 2 O 450/00, wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin noch 77.100,87 EUR nebst 7 % Zinsen hieraus vom 16.12.1998 bis 30.09.2000 und 7, 25 % Zinsen hieraus ab dem 01.01.2000 zu bezahlen;.

    das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 23.10.2002 in der Form des Ergänzungsurteils vom 29.01.2003, Az. 2 O 450/00, wird aufgehoben und die Klage wird insgesamt abgewiesen.

  • AG Hamburg, 12.01.2011 - 7c C 53/10

    Internet-Anschlusskosten: Rückerstattungsanspruch für Mehrwertdienstentgelte bei

    Eine Haftung des Vertretenen aufgrund einer Anscheinsvollmacht kommt nur in Betracht, wenn der Geschäftsgegner die den Rechtsschein begründenden und dem Vertretenen zurechenbaren Umstände im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gekannt, auf den Rechtsschein vertraut hat, und dieses Vertrauen für seine geschäftliche Entschließung ursächlich geworden ist (BGH, Urteil v. 14.03.2000, XI ZR 55/99, BGHR BGB § 167 Anscheinsvollmacht 9 m. w. Nachw., zitiert nach juris; vgl. auch LG Bonn, Versäumnisurteil v. 7.8.2001, 2 O 450/00, bestätigt durch OLG Köln, Urteil v. 6.09.2002, CR 2003, 55; ; LG Bonn, Urteil v. 19.12.2003, 2 O 472/03).
  • LG Münster, 20.03.2006 - 12 O 645/05
    Für einen im Rahmen einer Internetversteigerung zustande gekommenen Kaufvertrag gilt dabei nichts anderes (vgl. OLG T, Urt. v. 2.3.2004, OLG-NL 2005, 51; OLG L2 Urt. v. 6.9.2002 CR 2003, 55; LG C, Urt. v. 19.12.2003, CR 2004, 218ff.; LG N Urt. v. 21.10.2003 CR 2005, 466f.; LG L, Urt. v. 19.4.2002, CR 2002, 609; LG C Urt. v. 7.8.2001 CR 2002, 293ff.).
  • AG Neumünster, 03.04.2007 - 31 C 1338/06

    eBay-Accounts: Verantwortlichkeit des Inhabers im Falle der Nutzungsüberlassung

    Der über den Plattformbetreiber eBay geschlossene Vertrag kommt in der Regel (nach den Grundsätzen zum Handeln unter fremden Namen) zwischen dem Erwerber der angebotenen Ware und dem Namensträger des Accounts zustande (vgl. OLG Köln NJW 2006, 1676; OLG München NJW 2004, 1328; LG Bonn WRP 2005, 640; MMR 2002, 255, 257; Wiebe in Spindler/Wiebe, Internetauktionen, S. 84 f).
  • AG Mannheim, 14.07.2004 - 12 C 137/04

    Verbindliches Angebot - Einstellen eines Verkaufshinweises für eine bestimmte

    Der Kläger bzw. die Firma XY als dessen Empfangsvertreter durfte das Verhalten des Beklagten entsprechend verstehen (vgl. z.B. Landgericht Bonn, CR 2002, 293 - 295 m.w.N.; BGHZ 149, 129 - 139 Punkt II, Unterpunkt 3 m.w.N.).
  • AG Hamburg-Altona, 16.12.2004 - 316 C 369/04

    Zahlung von Telefondienstleistungen; Haftung für die Entgegennahme von

    Wie das Gericht bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 3.11.2004 (Bl. 94f d.A.) ausgeführt hat, kommt eine Haftung des Vertretenen aufgrund einer Anscheinsvollmacht nur in Betracht, wenn der Geschäftsgegner die den Rechtsschein begründenden und dem Vertretenen zurechenbaren Umstände im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gekannt, auf den Rechtsschein vertraut hat, und dieses Vertrauen für seine geschäftliche Entschließung ursächlich geworden ist (BGH, Urt. v. 14.3.2000, XI ZR 55/99, BGHR BGB § 167 Anscheinsvollmacht 9 m. w. Nachw., zitiert nach juris; vgl. auch LG Bonn, Versäumnisurt. v. 7.8.2001, 2 O 450/00, bestätigt durch OLG Köln, Urt. v. 6.9.2002, CR 2003, S. 55; ; LG Bonn, Urt. v. 19.12.2003, 2 O472/03).
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