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   LG Dortmund, 02.10.2014 - 2 O 459/12   

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https://dejure.org/2014,30509
LG Dortmund, 02.10.2014 - 2 O 459/12 (https://dejure.org/2014,30509)
LG Dortmund, Entscheidung vom 02.10.2014 - 2 O 459/12 (https://dejure.org/2014,30509)
LG Dortmund, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - 2 O 459/12 (https://dejure.org/2014,30509)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus LG Dortmund, 02.10.2014 - 2 O 459/12
    Dem steht indes entgegen, dass die Entstehungsgeschichte einer Klausel und damit die Ansicht der Bedingungsgeber für die Auslegung einer Versicherungsbedingung unmaßgeblich ist (BGH VersR 2000, 1090).
  • LG Dortmund, 01.09.2005 - 2 S 5/05

    Infektion Zeckenbiss

    Auszug aus LG Dortmund, 02.10.2014 - 2 O 459/12
    Soweit der Entscheidung des erkennenden Gerichts v. 1.9.2005 -2 S 5/05- r+s 2006, 253- entnommen werden kann, dass auch die fehlende Durchtrennung der Hautschichten für die Qualifizierung einer Hautverletzung als geringfügig maßgeblich sein soll, hält das Gericht daran nicht fest.
  • OLG Köln, 21.09.2012 - 20 U 116/12

    Ausschluss des Versicherungsschutzes in der privaten Unfallversicherung bei

    Auszug aus LG Dortmund, 02.10.2014 - 2 O 459/12
    Denn ob eine Hautverletzung als geringfügig im Sinne dieser Regelung anzusehen ist, beurteilt sich nicht in erster Linie nach der Tiefe oder der oberflächlichen Ausbreitung der Verletzung, sondern danach, ob ein Verletzungsbild entstanden ist, das - objektiv gesehen - Veranlassung gibt, sich in ärztliche Behandlung zu begeben (OLG Köln VersR 2013, 992 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2013 - 12 U 12/13

    Unfallversicherung: Tod infolge einer Infektion aufgrund einer Verletzung durch

    Auszug aus LG Dortmund, 02.10.2014 - 2 O 459/12
    Das erkennende Gericht teilt wie das OLG Köln nicht die in der unfallversicherungsrechtlichen Literatur - zum Teil unter ausdrücklichem Rückgriff auf die Auffassung der Bedingungsgeber - vertretene Auffassung, dass es auf die Geringfügigkeit einer Hautverletzung nur dann ankommt, wenn die Wunde über den Bereich der Haut mit ihren drei Schichten Oberhaut, Leder- und Unterhaut nicht hinausreicht (so insbesondere Grimm, Unfallversicherung 5. Aufl., Ziff. 5 AUB 2010 Rn. 91 m. w. N.; ferner Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl., K XI Rn. 182; auch OLG Karlsruhe VersR 2014, 237 zu allerdings von den AUB abweichenden Versicherungsbedingungen).
  • OLG Hamm, 21.07.2015 - 20 U 141/15

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei einer Infektion mit

    Ob eine Hautverletzung als geringfügig anzusehen ist, beurteilt sich - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht in erster Linie nach der Tiefe oder der oberflächlichen Ausbreitung der Verletzung, sondern danach, ob ein Verletzungsbild entstanden ist, dass - objektiv gesehen - Veranlassung gibt, sich in ärztliche Behandlung zu begeben (vgl. OLG Köln, Urt. v. 21.09.2012, 20 U 116/12, juris, Rn. 7, VersR 2013, 992 = r+s 2013, 399; LG Dortmund, Urt. v. 02.10.2014, 2 O 459/12, juris, Rn. 14).
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