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   LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05   

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LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05 (https://dejure.org/2006,34776)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.11.2006 - 2 O 465/05 (https://dejure.org/2006,34776)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. November 2006 - 2 O 465/05 (https://dejure.org/2006,34776)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Aufrechenbarer Gegenanspruch aus unerlaubter Handlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98

    Ausführung von Überweisungsaufträgen nach Einleitung des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05
    Anderes gilt, wenn die Bank Verrechnungen zum Offenhalten der Kreditlinie vorgenommen hat; dann liegt kongruente Deckung vor (BGH NJW 2002, 1722, 1723; 1999, 3264).

    Denn derartige - eigennützige - Verrechnungen, mit denen eigene Forderungen der Gläubigerbank getilgt werden, sind im Ergebnis der Anfechtung unterstellt (BGH NJW 1999, 3264 [BGH 25.02.1999 - IX ZR 353/98] ; 2002, 1722; NJW-RR 2004, 1493, 1494 [BGH 17.06.2004 - IX ZR 124/03] ).

    Etwas anderes gälte, soweit die Beklagte noch Verfügungen von ... auf dem Konto zugelassen hätte (vgl. BGH NJW 1999, 3264, 3266 [BGH 25.02.1999 - IX ZR 353/98] ; 1978, 758).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05
    Lässt die Bank Verfügungen des Kunden nicht mehr in der vereinbarten Weise zu, handelt sie mit Verrechnungen vertragswidrig, somit inkongruent, soweit dadurch die Darlehensforderung vor Fälligkeit durch die saldierten Gutschriften zurückgeführt wird (BGH NJW 2002, 1722, 1723).

    Anderes gilt, wenn die Bank Verrechnungen zum Offenhalten der Kreditlinie vorgenommen hat; dann liegt kongruente Deckung vor (BGH NJW 2002, 1722, 1723; 1999, 3264).

    Denn derartige - eigennützige - Verrechnungen, mit denen eigene Forderungen der Gläubigerbank getilgt werden, sind im Ergebnis der Anfechtung unterstellt (BGH NJW 1999, 3264 [BGH 25.02.1999 - IX ZR 353/98] ; 2002, 1722; NJW-RR 2004, 1493, 1494 [BGH 17.06.2004 - IX ZR 124/03] ).

  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 79/96

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05
    Die Gefahr der Masseschädigung entsteht insbesondere durch solche Schuldner des späteren Gemeinschuldners, die in dessen Krise Gegenforderungen billig aufkaufen und mit dem vollen Betrag gegen eigene Schulden aufrechnen möchte (BGH DtZ 1997, 197, 199).

    Darlegungs- und beweisbelastet ist der Insolvenzverwalter (BGH DtZ 1997, 197, 199).

  • BGH, 02.02.1972 - VIII ZR 152/70

    Überweisungen auf Girokonto nach Zahlungseinstellung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05
    Dass die Beklagte aufgrund des Girovertrages gegenüber ... verpflichtet gewesen sein dürfte, die von überwiesenen Beträge gutzuschreiben, stünde einer Anfechtung nicht entgegen (BGHZ 58, 108, zitiert nach [...] Rdnr. 6).

    Die Kammer hat nicht übersehen, dass nicht die Gutbuchung als solche, sondern erst die Aufrechnung zur Befriedigung der Beklagten führte (vgl. BGHZ 58, 108, zitiert nach [...], Rdnr. 9; Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung /Kirchhof, Bd. 2, 2002, § 130 Rdnr. 9).

  • BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 255/76

    Konkursanfechtung und Lastschriftverfahren

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05
    Etwas anderes gälte, soweit die Beklagte noch Verfügungen von ... auf dem Konto zugelassen hätte (vgl. BGH NJW 1999, 3264, 3266 [BGH 25.02.1999 - IX ZR 353/98] ; 1978, 758).

    Es genügt, wenn die Gutschrift auf einem anderen als dem debitorischen (überzogenen) Konto erfolgt (BGH NJW 1978, 758 [BGH 21.12.1977 - VIII ZR 255/76] ).

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 89/98

    Verbot der Sternsozietät

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05
    Ob es darüber hinaus, wie die Beklagte meint, an der Gläubigerbenachteiligung gemäß § 129 Abs. 1 InsO , welche eine Grundvoraussetzung aller Anfechtungstatbestände darstellt (vgl. BGH NJW 1999, 2970 m.w.N.), fehlt, lässt die Kammer unentschieden.
  • BGH, 13.03.1974 - VII ZR 65/72

    Honorar nach den Gebührensätze der GOA

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05
    Eine Auslegung der gegenüber dem Kläger abgegebenen Erklärungen dahingehend, dass die Beklagte über die Bestätigung der klägerischen Forderung hinaus auf eine Aufrechnung mit ihrer seit längerem bekannten Gegenforderung verzichtet hätte, verbietet sich unter diesen Umständen, selbst wenn es im Grundsatz zutrifft, dass ein Anerkenntnis in der Regel alle bekannten Einwendungen für die Zukunft ausschließt (vgl. BGH WM 1974, 410).
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05
    Ein deklaratorisches Anerkenntnis - allein ein solches kommt hier in Betracht - setzt voraus, dass zwischen den Parteien Streit oder subjektive Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder rechtserhebliche Punkte herrscht (BGH NJW 1976, 1259 [BGH 24.03.1976 - IV ZR 222/74] ) und die Parteien durch das Anerkenntnis das zwischen ihnen bestehende Schuldverhältnis ganz oder in Teilen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (BGH NJW 1995, 960).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05
    Ein deklaratorisches Anerkenntnis - allein ein solches kommt hier in Betracht - setzt voraus, dass zwischen den Parteien Streit oder subjektive Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder rechtserhebliche Punkte herrscht (BGH NJW 1976, 1259 [BGH 24.03.1976 - IV ZR 222/74] ) und die Parteien durch das Anerkenntnis das zwischen ihnen bestehende Schuldverhältnis ganz oder in Teilen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (BGH NJW 1995, 960).
  • BGH, 01.06.1978 - III ZR 44/77

    Aufrechnung im Vergleichsverfahren

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05
    Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn die Eigenart des Schuldverhältnisses oder der Zweck der geschuldeten Leistung die Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen lässt (BGH NJW 1978, 1807 [BGH 01.06.1978 - III ZR 44/77] ; std. Rechtsprechung).
  • OLG München, 20.04.2005 - 7 U 5303/04

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Erwerb von Aktien über die Börse wegen

  • BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97

    Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04

    Rückforderung eines überwiesenen Betrages nach Änderung des Empfängerkontos durch

  • BGH, 30.06.1982 - VIII ZR 129/81

    Pfändbarkeit des Tagesguthabens auf Kontokorrentkonto (I)

  • OLG Celle, 02.02.2005 - 3 U 287/04

    Anfechtbarkeit inkongruenter Deckungsgeschäfte; Verrechnungen eines

  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 176/91

    Zahlungsunfähigkeit bei Kreditsperre - Anfechtbarkeit der Verrechnung bei

  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

  • OLG Hamm, 27.03.1974 - 20 U 281/73
  • BGH, 25.01.1988 - II ZR 320/87

    Zulässigkeit des Widerrufs eines Überweisungsauftrags; Entstehungszeitpunkt der

  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76

    Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 189/78

    Einlösung eines Wechsels - Schadensersatz wegen falscher Auskünfte einer

  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 62/98

    Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Begünstigungsabsicht

  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 124/03

    Anfechtbarkeit der Verrechnung im Kontokorrent und der Verpfändung eines

  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09

    Prozess- und Verzugszinsanspruch: Annahmeverzug des Gläubigers bei Zurückweisung

    In dieser Eigenschaft hat er gegen die Klägerin, bei der die Insolvenzschuldnerin ein Kontokorrentkonto unterhielt, im erstinstanzlich vor dem Landgericht Karlsruhe geführten Vorprozess 2 O 465/05 ein am 04.01.2008 verkündetes Berufungsurteil des Senats - 17 U 406/06 - erstritten, durch das die Klägerin zur Zahlung von 9.979.906,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % für den Zeitraum vom 01.06.2000 bis zum 19.05.2002 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2002 verurteilt worden ist.
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung einer Bank mit einem unabhängig von einer

    Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 14. November 2006 - 2 O 465/05 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt geändert:.
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