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LG Potsdam, 26.09.2019 - 2 O 466/18 |
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Verfahrensgang
- LG Potsdam, 26.09.2019 - 2 O 466/18
- OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 1 U 91/19
- OLG Brandenburg, 03.06.2020 - 1 U 91/19
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 03.06.2020 - 1 U 91/19 Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 26. September 2019, Aktenzeichen 2 O 466/18, wird zurückgewiesen.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 26. September 2019, Aktenzeichen 2 O 466/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 1 U 91/19 Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 26. September 2019 - 2 O 466/18 - durch Beschluss zurückzuweisen.