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   LG Rottweil, 30.01.2003 - 2 O 487/02   

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https://dejure.org/2003,24149
LG Rottweil, 30.01.2003 - 2 O 487/02 (https://dejure.org/2003,24149)
LG Rottweil, Entscheidung vom 30.01.2003 - 2 O 487/02 (https://dejure.org/2003,24149)
LG Rottweil, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 2 O 487/02 (https://dejure.org/2003,24149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung bei Überwachung eines Probanden durch einen beim Land beschäftigten Bewährungshelfer und Ermöglichung der Begehung von Vermögensdelikten durch eine schlechte Überwachung; Pflicht eines Bewährungshelfers zur Mitteilung des einer Verurteilung zugrunde liegenden ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 07.05.1996 - 2 Ws 276/96
    Auszug aus LG Rottweil, 30.01.2003 - 2 O 487/02
    Er ist diesem als Begleitperson und als Beauftragter des Gerichts, nach dessen Weisungen er zu handeln hat (OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 340; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 300/301), zur Seite gestellt.
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

    Auszug aus LG Rottweil, 30.01.2003 - 2 O 487/02
    Es muss mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten "Dritten" bestehen (BGHZ 106, 323/331).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 148/99

    Unterhaltsschaden; Amtspflichtverletzung ; Strafvollzugslockerung ;

    Auszug aus LG Rottweil, 30.01.2003 - 2 O 487/02
    Insoweit kann die Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW 2002, 445 ff), die einen Amtshaftungsanspruch gewährt wurde wegen der Folgen einer fehlerhaften Entscheidung über eine Vollzugslockerung, nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
  • BGH, 24.01.1972 - III ZR 166/69

    Amtspflichten der Träger der Versicherungsaufsicht

    Auszug aus LG Rottweil, 30.01.2003 - 2 O 487/02
    Anderen Personen gegenüber ist eine Ersatzpflicht, selbst wenn sich die Amtspflichtverletzung ihnen gegenüber nachteilig auswirkt, nicht begründet (BGHZ 58, 96/98).
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus LG Rottweil, 30.01.2003 - 2 O 487/02
    Nur wenn sich aus den die Amtspflicht begründenden Bestimmungen sowie aus der besonderen Natur des Amtsgeschäfts ergibt, dass der Geschädigte zu dem Personenkreis gehört, dessen Belange nach dem Zweck des Amtsgeschäfts und der rechtlichen Bestimmung geschützt und gefördert werden sollen, besteht ihm gegenüber bei schuldhafter Pflichtverletzung eine Schadensersatzpflicht (BGHZ 69, 128/137).
  • BGH, 16.01.1961 - III ZR 210/59

    Beamtenrechtliehe Geheimhaltungspflicht

    Auszug aus LG Rottweil, 30.01.2003 - 2 O 487/02
    Sie erstreckt sich auf alle Angelegenheiten, die dem Beamten in seiner dienstlichen Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar bekannt geworden sind und besteht gegenüber allen Personen, die nicht zum engeren Dienstbereich des Beamten gehören (BGHZ 34, 184/186, 187).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.1995 - 18 W 5/95
    Auszug aus LG Rottweil, 30.01.2003 - 2 O 487/02
    Dass der Drittschutz fehlt, sei auch an folgender Kontrollüberlegung dargestellt: Auch die Pflicht des Staatsanwalts zum Einschreiten bei strafbaren Handlungen (§ 152 StPO) besteht nur gegenüber der Allgemeinheit (Staudinger, Kommentar zum BGB, Stand 2002, § 839, Rz 631 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1996, 2373; OLG Düsseldorf NJW 1996, 530).
  • BGH, 28.03.1996 - III ZR 141/95

    Amtspflichten der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus LG Rottweil, 30.01.2003 - 2 O 487/02
    Dass der Drittschutz fehlt, sei auch an folgender Kontrollüberlegung dargestellt: Auch die Pflicht des Staatsanwalts zum Einschreiten bei strafbaren Handlungen (§ 152 StPO) besteht nur gegenüber der Allgemeinheit (Staudinger, Kommentar zum BGB, Stand 2002, § 839, Rz 631 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1996, 2373; OLG Düsseldorf NJW 1996, 530).
  • OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 33/03

    Amtshaftung: Amtspflichtverletzung eines Bewährungshelfers bei unterlassener

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 30.01.2003, Aktenzeichen 2 O 487/02, wird.

    Das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 30.01.2003, Az. 2 O 487/02 wird aufgehoben.

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