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LG Potsdam, 16.04.2007 - 2 O 50/07 |
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Verfahrensgang
- LG Potsdam, 16.04.2007 - 2 O 50/07
- OLG Brandenburg, 27.08.2007 - 6 W 118/07
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - 2 LB 7/09
Fahrtkosten; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; unterhaltsrechtliche Leitlinie
Bei vollstationärer Betreuung ist der Unterhaltsbedarf des jungen Menschen durch die Leistung der Jugendhilfe gedeckt, so dass neben dem Kostenbeitrag kein zusätzlicher Unterhalt geltend gemacht werden kann (Beschluss des Senats vom 19.9.2007 - 2 O 50/07 - vgl. Schindler in Münder/Wiesner, Kinder- und Jugendhilferecht, 2007, S. 505;… Degener in Jans/Happe/Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, § 92 Rdnr. 9). - OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 MB 12/09
Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung; …
Das Verhältnis der Jugendhilfe zum zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch ist durch § 10 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII in dem Sinne geregelt worden, dass die bedarfsdeckende Wirkung der Jugendhilfemaßnahme die Höhe des Unterhaltsanspruchs mindert, so dass bei vollstationärer Unterbringung im Regelfall kein zivilrechtlicher Unterhalt geleistet werden muss (vgl. Senatsbeschluss v. 19.09.2007 - 2 O 50/07 - Senatsurteil v. 27.04.2009 - 2 LB 7/09 - BT-Dr. 15/3676, S. 31). - OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 O 28/09
Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung; …
Das Verhältnis der Jugendhilfe zum zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch ist durch § 10 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII in dem Sinne geregelt worden, dass die bedarfsdeckende Wirkung der Jugendhilfemaßnahme die Höhe des Unterhaltsanspruchs mindert, so dass bei vollstationärer Unterbringung im Regelfall kein zivilrechtlicher Unterhalt geleistet werden muss (vgl. Senatsbeschluss v. 19.09.2007 - 2 O 50/07 - Senatsurteil v. 27.04.2009 - 2 LB 7/09 - BT-Dr. 15/3676, S. 31). - OLG Brandenburg, 27.08.2007 - 6 W 118/07
Zivilprozeßrecht: Bildung der Kostenquote nach Prozeßvergleich
Die sofortigen Beschwerden der Klägerin und der Beklagten gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 16.4.2007 (2 O 50/07) werden zurückgewiesen.