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   LG Aurich, 03.02.2014 - 2 O 565/13, 2 O 565/13 (145)   

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https://dejure.org/2014,1057
LG Aurich, 03.02.2014 - 2 O 565/13, 2 O 565/13 (145) (https://dejure.org/2014,1057)
LG Aurich, Entscheidung vom 03.02.2014 - 2 O 565/13, 2 O 565/13 (145) (https://dejure.org/2014,1057)
LG Aurich, Entscheidung vom 03. Februar 2014 - 2 O 565/13, 2 O 565/13 (145) (https://dejure.org/2014,1057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zum Anspruch auf Schadensersatz aus einer vorzeitig beendeten ebay-Auktion

  • RA Kotz

    EBay-Auktion - vorzeitige Beendigung und Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch von eBay-Auktion

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei (vorzeitigem) Abbruch einer eBay-Auktion? - eBay-Recht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rechtliche Behandlung eines vorzeitigen Auktionsabbruchs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei vorzeitigem eBay-Auktions-Abbruch

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Schadenersatz bei vorzeitigem Auktionsaus - Ebay-AGB sind im konkreten Fall unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch von eBay-Auktion - Käufer steht kein Schadensersatz zu

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Kaufvertragsschluss mit Höchstbietenden selbst bei unberechtigten vorzeitigem Abbruchs einer eBay-Auktion - eBay-Klausel zum Kaufvertragsschluss bei fehlender gesetzlicher Berechtigung zum Auktionsabbruch unwirksam

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 600
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

    Auszug aus LG Aurich, 03.02.2014 - 2 O 565/13
    Wird ein Kaufvertrag über die Auktionsplattform ebay abgeschlossen, richtet sich der Erklärungsinhalt der Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) auch nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ebay, denen die Parteien jeweils bei der Anmeldung bei ebay und vor der Teilnahme an der Auktion zugestimmt haben (BGH, VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53).
  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

    Auszug aus LG Aurich, 03.02.2014 - 2 O 565/13
    Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Unmöglichkeit eintritt, weil dem Verkäufer der Artikel zwischenzeitlich entwendet worden ist (so in BGH, VIII ZR 305/10, 08.06.2011).
  • OLG Hamm, 30.10.2014 - 28 U 199/13

    Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion

    Zwar hat das Landgericht Aurich mit Urteil 2 O 565/13 vom 03.02.2014 entschieden, dass die Fiktion des Vertragsabschlusses mit dem zuletzt Höchstbietenden dem erkennbaren Willen des Verkäufers widerspreche, nur mit demjenigen zu kontrahieren, der nach Ablauf der regulären Laufzeit Höchstbietender sei.
  • AG Darmstadt, 25.06.2014 - 303 C 243/13

    Entsprechend den erläuternden Hinweisen der Firma eBay zur vorzeitigen

    Eine solche Auslegung erscheint auch durchaus lebensnah und in sich konsistent: Denn es entspricht der inzwischen nach langjähriger Existenz der Verkaufsplattform eBay gewonnenen allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Gebote während der Laufzeit steigen und typischerweise erst in der unmittelbar letzten Zeitspanne der regulären Laufzeit - häufig sogar erst in der letzten Bietstunde oder gar erst in den letzten Minuten vor Ende der regulären Laufzeit - mit einem plötzlichen Anstieg der gebotenen Summen ihren Höhepunkt erreichen (vgl. ebenso auch AG Dieburg, Urteil vom 4.7.2011 - 20 C 65/11 -, zitiert nach Juris, dort Rn. 30; LG Aurich, Urteil vom 3.2.2014 - 2 O 565/13, 2 O 565/13 (145) -, zitiert nach Juris, dort Rn. 17).

    Zu bedenken ist nämlich, dass es sich bei den eBay-AGB um vorformulierte Vertragsbedingungen handelt, welche die Firma eBay als Verwender jedem Auktionsteilnehmer stellt und die Vertragsbestandteil jeweils - ausschließlich - zwischen der Firma eBay und dem potentiellen Verkäufer einerseits sowie zwischen der Firma eBay und dem potentiellen Käufer andererseits werden (vgl. so zutreffend LG Aurich, Urteil vom 3.2.2014 - 2 O 565/13, 2 O 565/13 (145), zitiert nach Juris, dort Rn. 24).

    Es ist kein Gerechtigkeitsgesichtspunkt ersichtlich, der es gebieten würde, bei Auktionsabbruch dem letzten Höchstbietenden, der noch keine Gegenleistung erbracht hat, den Vorteil eines mitunter extrem günstigen Erwerbs zu gewähren, nur um einen Auktionsabbruch zum Vorteil des eBay-Systems zu sanktionieren (vgl. zum Ganzen zutreffend LG Aurich, Urteil vom 3.2.2014 - 2 O 565/13, 2 O 565/13 (145) -, zitiert nach Juris, dort Rn. 30).

  • LG Darmstadt, 21.11.2014 - 24 S 53/14

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion - Schadensersatzanspruch

    cc) Die Regelung des § 6 Abs. 6 AGB eBay verstößt nicht gegen § 308 Nr. 5 BGB und stellt auch keine unangemessene Benachteiligung des Verkäufers gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar (ebenso LG Darmstadt, 25 Zivilkammer; anders LG Aurich, Urteil vom 03.02.2014, Az.: 2 O 565/13, zitiert nach juris).

    Der vom LG Aurich (Urteil vom 03.02.2014, Az.: 2 O 565/13, zitiert nach juris) gesehenen Gefahr, dass ein vorzeitiger Auktionsabbruch krass unverhältnismäßig sanktioniert wird, kann von dem Verkäufer dadurch begegnet werden, dass er für den zu versteigernden Gegenstand ein Mindestgebot angibt.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 127/13

    EBay-Auktion - vorzeitige Beendigung - Irrtumsanfechtung zwecks Vermeidung der

    Danach ist der Anbieter auch dann zur Rücknahme berechtigt, wenn der Artikel ohne sein Verschulden verloren gegangen, beschädigt worden oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar ist (vgl. zum vorzeitigen Abbruch von Internetauktionen: LG Aurich, Urteil vom 03.02.2014, 2 O 565/13, www.juris.de; AG Offenbach, Urteil vom 17.12.2013, 38 C 329/13, www.juris.de; OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2013, I-2 U 94/13, BB 2013, 3074; AG Eschweiler, Urteil vom 01.10.2013, 26 C 111/13, www.juris.de; LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012, 9 S 166/12, MMR 2013, 443 mit Anm. Seidel/Bernecker, jurisPR-ITR 2/2014, Anm. 5; AG Nürtingen, Urt. v. 16.1.2012, 11 C 1881/11, www.juris.de; LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012, 18 O 314/11, www.juris.de mit Anm. Hofmann jurisPR-ITR 16/2012, Anm. 2; AG Laufen, Urteil vom 28.02.2012, 2 C 918/11, www.juris.de mit Anm. Seidl, jurisPR-IT 1/2014, Anm. 2; AG Nürtingen, Urt. v. 16.1.2012 - 11 C 1881/11).
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