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   LG Bonn - 2 O 570/11   

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LG Bonn - 2 O 570/11 (https://dejure.org/9999,41639)
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Kurzfassungen/Presse


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • nrw.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 06.09.2012)

    Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Anlagen in "Oppenheim-Esch-Fonds"

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11

    Nicht prospektverpflichtete Personen unterliegen nicht der bürgerlich-rechtlichen

    Die T7 GmbH & Co. KG, ein Tochterunternehmen der Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 7), erwarb an Teilflächen im Jahr 1997 ein Ankaufrecht, wobei in dem Vertrag eine Weiterveräußerung des Grundstückes vorgesehen war (Anlage K 84 im Parallelverfahren 2 O 570/11).

    Den Mietvertrag über das Gelände in L4 vereinbarten die J4 als Vermieterin und die N als Mieterin am 20.08.1999 (Anlage K 31 des Parallelverfahrens 2 O 570/11).

    In dem Schreiben (Anlage K 35 im Parallelverfahren 2 O 570/11), das an alle weiteren Investoren, die vor der Kammer aufgrund ihrer Beteiligung am Fonds klagen, vor der Anwerbung versandt wurde und auf das wegen der Einzelheiten verwiesen wird, heißt es u.a.:.

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