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LG Baden-Baden, 13.05.2005 - 2 O 603/04 |
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Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 13.05.2005 - 2 O 603/04
- OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05
Berufshaftpflichtversicherung: Einbeziehung eines nach den Bedingungen generell …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 13.05.2005 - 2 O 603/04 - wird zurückgewiesen.die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 13. Mai 2005, Geschäftsnummer: - 2 O 603/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Versicherungsschutz aus den Haftpflichtversicherungen Nr. 120/29/854378864 292 in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung für Bauträger-Generalunternehmer Nr. 120/29/865607571 zu gewähren für Planungsfehler bei der Planung von zwölf Reihenhäusern in O, derentwegen er von der B-GmbH und der D-GmbH in Anspruch genommen wird.