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   LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16   

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LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16 (https://dejure.org/2016,28339)
LG Krefeld, Entscheidung vom 14.09.2016 - 2 O 72/16 (https://dejure.org/2016,28339)
LG Krefeld, Entscheidung vom 14. September 2016 - 2 O 72/16 (https://dejure.org/2016,28339)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Zeitliche Unzumutbarkeit der Nacherfüllung des Schummelsoftwaremangels durch den VW-Konzern

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises nach dem Rücktritt von einem Kaufvertrag im Rahmen des VW-Abgasskandals

  • rabüro.de

    Zur Unzumutbarkeit der Nacherfüllung bei einem vom VW-Abgasskandal betroffenen Neuwagen

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    VW-Abgasskandal: Verkäufer muss Audi zurücknehmen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Zum Rücktrittsrecht von Käufern im Zusammenhang mit dem sogenannten VW-Abgasskandal

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Autokauf: PKW mit Schummelsoftware ist mangelhaft und Rücktritt vom Kaufvertrag möglich

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    VW-Abgasskandal: Händler muss Autos mit der "Schummelsoftware" zurücknehmen

  • heise.de (Pressebericht, 14.09.2016)

    Abgas-Skandal: Rücknahme angeordnet

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Rücktritt vom Auto-Kaufvertrag

  • lto.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: Audi-Käufer dürfen vom Vertrag zurücktreten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rücktrittsrecht von VW-Käufern

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Abgas-Affäre: Doppelte Niederlage für den Handel - Prüfstandserkennung als erheblichen Mangel eingestuft

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Vertragshändler muss verkaufte Fahrzeuge mit manipulierter Abgassoftware zurücknehmen

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Pkw mit Schummelsoftware

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Skandal: Gerichte verurteilen Händler zur Rückabwicklung des Kaufvertrags

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal - Audi-Händler muss Wagen zurücknehmen

  • dr-stoll-kollegen.de (Kurzinformation)

    VW Skandal - Händler zur Rücknahme eines Audi A1 und A6 verurteilt

  • test.de (Kurzinformation)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VW-Abgasskandal: Rücktrittsrecht des Käufers eines mit manipulierter Software ausgestatteten Audis A6 - Audi-Vertragshändler zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet

  • rp-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.08.2016)

    Erster Richter macht VW-Kunden Hoffnung

Sonstiges

  • presseportal.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    VW-Abgasskandal: Autokäufern steht Rücktrittsrecht zu

 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Bochum, 16.03.2016 - 2 O 425/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16
    Wäre die Software nicht eingesetzt worden, wären im Prüfverlauf die gesetzlichen vorgeschriebenen NOx-Emissionswerte überschritten worden (vgl. LG Münster, Urteil v. 14.03.2016 - 11 O 341/15; LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

    Denn der Prüfstandmodus gibt zwar nicht den realen Fahrbetrieb wieder, die Motorsteuerung muss aber jedenfalls im Wesentlichen identisch wie dort funktionieren (ähnlich LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

    Da nur die Prüfstandfahrt Grundlage der EG-Typengenehmigung ist und nur dessen Werte öffentlich (in Prospekten und der Werbung) bekannt gemacht werden, werden Kunden (und auch die Genehmigungsbehörde) über die Aussagekraft der Messwerte und die im realen Fahrbetrieb zu erwartenden Emissionswerte getäuscht (ähnlich LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

    Nach den Umständen des vorliegenden Falles ist im Rahmen der Interessenabwägung auch nicht von einer nur unerheblichen Pflichtverletzung im Sinne § 323 Abs. 5 S. 2 BGB auszugehen, die einen Rücktritt ausschließen würde (ebenso LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; a.A. 16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

  • BGH, 15.06.2011 - VIII ZR 139/09

    Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16
    Es war vorliegend zum Zeitpunkt des Rücktritts, auf den allein abzustellen ist (BGH, Urteil v. 15.06.2011 - VIII ZR 139/09), nicht auszuschließen, dass die Beseitigung der Manipulations-Software negative Auswirkungen auf die übrigen Emissionswerte, den Kraftstoffverbrauch und die Motorleistung haben würde.

    Wann von einer Unterschreitung der Erheblichkeitsschwelle im Sinne dieser Vorschrift auszugehen ist, bedarf einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen, wobei die Bedeutung des Mangels in der Verkehrsanschauung und alle Umstände des Einzelfalles zu würdigen sind (vgl. BGH, Urteil v. 15.06.2011 - VIII ZR 139/09).

    Für die Beurteilung ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen (vgl. BGH, Urteil v. 15.06.2011 - VIII ZR 139/09 Rdn. 9).

  • LG Lüneburg, 02.06.2016 - 4 O 3/16

    Abgasskandal - LG Lüneburg gibt Käufer Recht

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16
    Wäre die Software nicht eingesetzt worden, wären im Prüfverlauf die gesetzlichen vorgeschriebenen NOx-Emissionswerte überschritten worden (vgl. LG Münster, Urteil v. 14.03.2016 - 11 O 341/15; LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

    Es war für den Kläger auch zeitlich unzumutbar, auf die Nacherfüllung zu warten (ähnlich LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16).

    Nach den Umständen des vorliegenden Falles ist im Rahmen der Interessenabwägung auch nicht von einer nur unerheblichen Pflichtverletzung im Sinne § 323 Abs. 5 S. 2 BGB auszugehen, die einen Rücktritt ausschließen würde (ebenso LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; a.A. 16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16
    Der Bundegerichtshof stellt unter anderem auf die Kosten der Mangelbeseitigung ab; danach ist im Rahmen der nach den Umständen des Einzelfalles vorzunehmenden Interessenabwägung von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung in der Regel dann nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand mehr als 5 % des Kaufpreises beträgt (vgl. Urteil v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13).

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Bestimmung der Erheblichkeitsgrenze unter Heranziehung der Mängelbeseitigungskosten bei einem Prozentsatzes von 5 % des Kaufpreises nur in der Regel gilt (vgl. Urteil v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13 Rdn. 38).

  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00

    Begründetheit des Werklohnanspruchs bei Ablehnung der Annahme der

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16
    Das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse des Klägers besteht, weil die Feststellung der erleichterten Vollstreckung des geltend gemachten Leistungsanspruchs dient und hierzu erforderlich ist, siehe § 756 ZPO (vgl. BGH, Urteil v. 13.12.2001 - VII ZR 27/00 Rdn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16
    Das Gericht schätzt die Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges auf mindestens 250.000 km (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1199).
  • LG München I, 17.05.2016 - 23 O 23033/15

    Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen unrichtiger Angaben zum

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16
    Abgesehen davon nimmt allein der Umstand, dass der Kläger auf die Nacherfüllung praktisch nicht verzichten könnte, sondern im Rahmen der mit dem KBA ausgearbeiteten Rückrufaktion des Herstellers dazu verpflichtet wäre, das Software-Update aufspielen zu lassen, um die Zulassung des Fahrzeuges zukünftig nicht zu gefährden, dem Mangel den Anschein der Unerheblichkeit (vgl. auch LG München, Urteil v. 14.04.2016 - 23 O 23033/15).
  • LG Münster, 14.03.2016 - 11 O 341/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16
    Wäre die Software nicht eingesetzt worden, wären im Prüfverlauf die gesetzlichen vorgeschriebenen NOx-Emissionswerte überschritten worden (vgl. LG Münster, Urteil v. 14.03.2016 - 11 O 341/15; LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16
    Das ist für sog. Montagsautos anerkannt (vgl. BGH, Urteil v. 23.01.2013 - VIII ZR 140/12 Rdn. 24) und beruht dort auf der Überlegung, dass ein Auto, das schon einige Mängel zeigte, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit (aber nicht mit Sicherheit), weitere Mängel aufweisen wird.
  • LG Frankenthal, 12.05.2016 - 8 O 208/15

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt aufgrund manipulierter Software; Erforderlichkeit

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16
    3 BGB wegen Unzumutbarkeit vollständig entbehrlich gewesen (a.A. LG Frankenthal, Urteil v. 12.05.2016 - 8 O 208/15).
  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 182/08

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Täuschung des Mietverkäufers über eine in

  • LG Mönchengladbach, 01.06.2017 - 10 O 84/16

    Unzumutbarkeit der Nachbesserung eines von VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs

    Wäre die Software nicht eingesetzt worden, wären unstreitig schon im Prüfverlauf die gesetzlichen vorgeschriebenen Stickoxid-Emissionswerte überschritten worden (vgl. LG Münster, Urteil v. 14.03.2016 - 11 O 341/15; LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15, LG Krefeld, Urteil v. 14.09.2016, - 2 O 72/16).

    Demzufolge muss der Prüfstandmodus zwar nicht exakt den realen Fahrbetrieb abbilden, die Motorsteuerung muss aber jedenfalls im Wesentlichen identisch wie dort funktionieren (ähnlich LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15; LG Krefeld, - 2 O 72/16).

    Die Fahrzeuge müssen die Prüfstandsituation zwar erkennen können und in einen Prüfstandmodus umschalten, damit die Fahrzeugassistenzsysteme nicht falsch reagieren, der Prüfstandmodus dient aber nicht dazu, das Emissionskontrollsystem anders zu steuern (vgl. LG Krefeld - 2 O 72/16).

    aa) Hier war die Nachbesserung der Klägerin deshalb unzumutbar, weil mit einer auch nur einigermaßen zeitnahen Durchführung im Rücktrittszeitpunkt nicht zu rechnen war (ähnlich LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Krefeld, - 2 0 72/16).

    Vielmehr bestand eine derartige Unsicherheit über die Nachbesserungsmöglichkeit und die dafür beanspruchte Zeit, dass die Klägerin sinnvoll eine Nachfrist überhaupt nicht hätte setzen können, sondern ins Ungewisse hätte abwarten müssen (vgl. LG Krefeld - 2 O 72/16).

    Erfordert die Mangelbeseitigung eine unabsehbare Zeit, so stellt sich die Lage für den Käufer dar, als würde der Schuldner mit Fristsetzung erstmals den Versuch der Bewirkung einer Leistung unternehmen (LG Krefeld - 2 O 72/16).

    Dies ist ihr nicht zumutbar (ebenso LG Krefeld - 2 O 72/16).

    Insoweit kann dahinstehen, ob das Kraftfahrtbundesamt bei der Erstgenehmigung mit einer "Schummelsoftware" nicht rechnen musste, und es deshalb nicht generell für die Überwachung ungeeignet ist (so wohl LG Krefeld - 2 O 72/16).

    cc) Ob die Nachbesserung auch deshalb unzumutbar ist, weil nach ihrer Durchführung dem Fahrzeug ein Mangelverdacht unter dem Gesichtspunkt anhaften könnte, dass dem Laien kaum vorstellbar ist, dass diese für Verbrauch oder Verschleiß folgenlos bleibt (so LG Krefeld, 2 O 72/16), kann folglich offen bleiben.

    dd) Der Mangel ist keineswegs unerheblich im Sinne § 323 Abs. 5 S. 2 BGB, womit der Rücktritt deshalb auch nicht ausgeschlossen ist (ebenso LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Krefeld, 2 O 72/16; a.A.; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

    Eine Minderung als alternatives Gewährleistungsrecht scheidet folglich aus (ebenso LG Krefeld 2 O 72/16).

  • LG Hagen, 18.10.2016 - 3 O 66/16

    Berechtigung zum Rücktritt bei Autokauf mit Schummelsoftware

    Vielmehr stellt die Installation einer Manipulationssoftware, welche die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vortäuscht, als sie im Fahrbetrieb entstehen, eine negative Abweichung von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Fahrzeuge dar (OLG Hamm, Beschl. v. 21.06.2016 - 28 W 14/16, (PKH-Verf.), juris Rn. 28; vgl. OLG Celle, Beschl. v. 30.06.2016 - 7 W 26/16, (PKH-Verf.), juris Rn. 6; LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016 - 2 O 83/16, juris Rn 22; LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016 - 2 O 72/16, juris Rn 22; LG Oldenburg, Urt. v. 01.09.2016 - 16 O 790/16, juris Rn. 26; LG Lüneburg, Urt. v. 02.06.2016 - 4 O 3/16, Pkt.
  • LG Aachen, 06.12.2016 - 10 O 146/16

    Rückabwicklung eines Neuwagen-Kaufvertrages im Rahmen des sog. VW-Abgasskandals

    Allerdings geht ein Käufer von einer grundsätzlichen Übertragbarkeit der dort ermittelten Werte auf das Verbrauchsverhalten und die zu erwartenden Emissionswerte des jeweiligen Fahrzeugs auch im realen Straßenverkehr aus (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, 2 O 72/16, juris Rn 25; LG Bochum, Urteil vom 16.03.2016, 2 O 425/15, juris Rn 17).

    Bedarf eine Mängelbeseitigungsmaßnahme der umfassenden vorherigen behördlichen Prüfung und Genehmigung, so ist die Pflichtverletzung nicht mehr als unerheblich anzusehen (vgl. LG München J, Urteil vom 14.04.2016, 23 O #####/####, juris Rn 42; LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, 2 O 72/16, juris Rn 48).

  • LG Baden-Baden, 27.04.2017 - 3 O 123/16

    Fehlende Zulassungsfähigkeit als Mangel eines Gebrauchtwagens - VW-Abgasskandal

    Diese berechtigte Sorge des Käufers führt zur Unzumutbarkeit der Nachbesserung (so z. B. auch LG Dortmund, Urt . v. 29.09.2016 - 25 O 49/16; LG Krefeld, Urt . v. 14.09.2016 - 2 O 72/16; a. A . z. B. LG Frankenthal, Urt . v. 12.05.2016 - 8 O 208/15; alle in juris).

    Ein erheblicher Mangel liegt hier bereits deshalb vor, weil nicht auszuschließen ist, dass die Eigenschaften des Fahrzeugs durch das Softwareupdate negativ beeinflusst werden und der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs durch den Makel der Softwaremanipulation und die damit verbundene Presseberichterstattung sinken kann (so z. B. auch LG Dortmund, Urt . v. 29.09.2016 - 25 O 49/16; LG Krefeld, Urt . v. 14.09.2016 - 2 O 72/16; a. A. LG Münster, Urt . v. 14.03.2016 - 011 O 341/15; alle in juris).

    Abgesehen davon nimmt allein der Umstand, dass der Kläger auf die Nacherfüllung praktisch nicht verzichten kann, sondern im Rahmen der mit dem Kraftfahrt-Bundesamt ausgearbeiteten Rückrufaktion des Herstellers dazu verpflichtet ist, das Softwareupdate aufspielen zu lassen, um die Zulassung des Fahrzeugs zukünftig nicht zu gefährden, dem Mangel den Anschein der Unerheblichkeit (LG Krefeld, Urt . v. 14.09.2016 - 2 O 72/16, juris).

  • LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16

    Anspruch wegen u.a. sittenwidriger Schädigung im Abgas-Skandal

    Dies ist dem Kläger allerdings nicht zuzumuten (LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 - 2 O 72/16).

    Abgesehen hiervon nimmt auch der Umstand, wonach der Kläger auf die Nacherfüllung praktisch nicht verzichten könnte, sondern im Rahmen der mit dem Kraftfahrtbundesamt ausgearbeiteten Rückrufaktion die Beklagte vielmehr dazu verpflichtet wäre, das Software-Update aufspielen zu lassen, um nicht die Zulassung seines Fahrzeugs künftig zu gefährden, dem Mangel den Anschein der Unerheblichkeit (LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 - 2 O 72/16; LG München I, Urteil vom 14.04.2016 - 23 O 23033/15).

  • LG Kempten, 29.03.2017 - 13 O 808/16

    Mängelgewährleistungsrechte bei einem vom sog. "Abgasskandal" betroffenen

    Vielmehr stellt die Installation einer Manipulationssoftware, welche die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vortäuscht, als sie tatsächlich entstehen, eine negative Abweichung von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Fahrzeuge dar (OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016 - 28 W 14/16, (PKH-Verf.), juris Rn. 28; vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016 - 7 W 26/16, (PKH-Verf.), juris Rn. 6; LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016 - 2 O 83/16, juris Rn. 22; LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016 - 2 O 72/16, juris Rn. 22; LG Oldenburg, Urt. v. 01.09.2016 - 16 O 790/16, juris Rn. 26; LG Lüneburg, Urt. v. 02.06.2016 - 4 O 3/16, Pkt.
  • LG Münster, 28.06.2017 - 2 O 165/16

    (Schadensersatzrechtliche) Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Neuwagen

    Es war somit weiterhin ein Abwarten ins Ungewisse hinein, welches sich als unzumutbar darstellt (so im Ergebnis auch LG Krefeld, Urteil vom 14. September 2016 - 2 O 72/16 -, Rn. 32, juris).

    Dieser berechtigte Mangelverdacht reicht aber gerade aus, um dem Kläger die Nachbesserung unzumutbar zu machen (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 14. September 2016 - 2 O 72/16 -, Rn. 30, juris).

    Insoweit gehen also die im Rahmen der Unzumutbarkeit zu berücksichtigenden Aspekte in die im Rahmen der Unerheblichkeit zu berücksichtigenden Aspekte über (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 14. September 2016 - 2 O 72/16 -, Rn. 47, juris).

    (2) Überdies steht der Annahme einer Unerheblichkeit auch entgegen, dass die Klägerin auf die Nacherfüllung praktisch nicht verzichten könnte, sondern im Rahmen der mit dem Kraftfahrtbundesamt ausgearbeiteten Rückrufaktion des Herstellers dazu verpflichtet wäre, das Software-Update aufspielen zu lassen, um die Zulassung ihres Fahrzeuges zukünftig nicht zu gefährden (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 14. September 2016 - 2 O 72/16 -, Rn. 48, juris).

  • LG Bayreuth, 12.05.2017 - 23 O 348/16

    Gewährleistungsansprüche bei einem "Abgasskandal" - Pkw

    Die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte unter Verwendung einer dafür konzipierten Software kann diesen Erwartungen nicht gerecht werden (vgl. auch Urteil des LG Krefeld vom 14.09.2016, Aktenzeichen 2 O 72/16, Rn 21 bis 25 nach juris m. w. N.).

    So ist auch der vorliegende Fall zu beurteilen, da die Einhaltung der Grenzwerte unter serienmäßiger Verwendung einer dafür konzipierten Software für den vorgesehenen Rollenprüfstand mit Abschaltvorrichtung für den normalen Straßenverkehr eine systematisch für eine Vielzahl von Fällen angelegte verdeckte Vorgehensweise darstellt, die von vorneherein auch auf eine Täuschung der Kunden gerichtet ist ( im Ergebnis ebenso LG München I, Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 14.04.2016, Aktenzeichen 23 O 23033/15, Ziffer I. 1. sowie Urteil des LG Krefeld vom 14.09.2016, Aktenzeichen 2 O 72/16, Rn 36, 37 und 42).

    Daher scheidet unter diesen Gesichtspunkten eine Unerheblichkeit wegen der beklagtenseits in diesem Zusammenhang kalkulierten Kosten aus (vgl. auch LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, Aktenzeichen 2 O 72/16, Rn 50).

  • LG Krefeld, 12.07.2017 - 7 O 159/16
    Wäre die Software nicht eingesetzt worden, wären auch im Prüfverlauf die gesetzlich vorgeschriebenen NOx-Emissionswerte so überschritten worden wie sie auf der Straße dauerhaft von dem Fahrzeug überschritten werden (vgl. LG Münster, Urteil v. 14.03.2016 - 11 O 341/15; LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15; LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 - 2 O 83/16; LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 - 2 O 72/16; LG Krefeld Urteil vom 05.07.2017 - 7 O 179/16).

    Eine solche war gem. § 440 Satz 1 Var. 3 BGB wegen Unzumutbarkeit entbehrlich (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 - 2 O 83/16; LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 - 2 O 72/16; LG Krefeld Urteil vom 05.07.2017 - 7 O 179/16).

    Nach den Umständen des vorliegenden Falles ist im Rahmen der Interessenabwägung nicht von einer nur unerheblichen Pflichtverletzung im Sinne § 323 Abs. 5 S. 2 BGB auszugehen, die einen Rücktritt ausschließen würde (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15; LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 - 2 O 83/16; LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 - 2 O 72/16; LG Krefeld Urteil vom 05.07.2017 - 7 O 179/16).

    Abgesehen davon nimmt allein der Umstand, dass der Kläger auf die Nacherfüllung praktisch nicht verzichten könnte, sondern im Rahmen der mit dem KBA ausgearbeiteten Rückrufaktion des Herstellers dazu verpflichtet wäre, das Software-Update aufspielen zu lassen, um die Zulassung des Fahrzeuges zukünftig nicht zu gefährden, dem Mangel den Anschein der Unerheblichkeit (LG München, Urteil v. 14.04.2016 - 23 O 23033/15; vgl. LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 - 2 O 83/16; LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 - 2 O 72/16; LG Krefeld Urteil vom 05.07.2017 - 7 O 179/16).

  • LG Baden-Baden, 27.04.2017 - 3 O 163/16

    Unzumutbarkeit der Nachbesserung eines vom VW-Abgasskandal betroffenen

    Diese berechtigte Sorge des Käufers führt zur Unzumutbarkeit der Nachbesserung (so z. B. auch LG Dortmund, Urt . v. 29.09.2016 - 25 O 49/16, LG Krefeld, Urt . v. 14.09.2016 - 2 O 72/16; a. A . z. B. LG Frankenthal, Urt . v. 12.05.2016 - 8 O 208/15; alle in juris).

    Ein erheblicher Mangel liegt hier bereits deshalb vor, weil nicht auszuschließen ist, dass die Eigenschaften des Fahrzeugs durch das Softwareupdate negativ beeinflusst werden und der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs durch den Makel der Softwaremanipulation und die damit verbundene Presseberichterstattung sinken kann (so z. B. auch LG Dortmund, Urt . v. 29.09.2016 - 25 O 49/16, LG Krefeld, Urt . v. 14.09.2016 - 2 O 72/16; a. A . LG Münster, Urt . v. 14.03.2016 - 011 O 341/15; alle in juris).

    Abgesehen davon nimmt allein der Umstand, dass der Kläger auf die Nacherfüllung praktisch nicht verzichten kann, sondern im Rahmen der mit dem Kraftfahrt-Bundesamt ausgearbeiteten Rückrufaktion des Herstellers dazu verpflichtet ist, das Softwareupdate aufspielen zu lassen, um die Zulassung des Fahrzeugs zukünftig nicht zu gefährden, dem Mangel den Anschein der Unerheblichkeit (LG Krefeld, Urt . v. 14.09.2016 - 2 O 72/16).

  • LG Köln, 02.03.2017 - 2 O 317/16

    Erheblichkeit des Mangels bei Einbau einer Schummelsoftware auf bei Erwerb von

  • LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 234/16

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Neuwagen wegen eingebauter Abgassoftware zur

  • LG Trier, 07.06.2017 - 5 O 298/16

    Wirksamkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges

  • LG Koblenz, 30.06.2017 - 15 O 205/16

    Dieselskandal - Kaufvertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • LG Dortmund, 29.09.2016 - 25 O 49/16

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rücktritt vom Kaufvertrag eines Skoda-Pkws

  • LG Mönchengladbach, 22.02.2019 - 11 O 197/18

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit eines Gebrauchfahrzeugs durch

  • LG Frankfurt/Main, 20.10.2016 - 23 O 149/16

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen "Schummelsoftware" - VW-Abgasskandal

  • LG Hagen, 16.03.2017 - 4 O 93/16

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages eines Neuwagens wegen Manipulation der

  • LG Würzburg, 26.04.2017 - 73 O 1457/16
  • LG Köln, 18.05.2017 - 2 O 422/16

    Abgasvorschriften; übliche Beschaffenheit; Unzumutbarkeit der Nacherfüllung

  • LG Bonn, 07.10.2016 - 15 O 41/16

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag über ein

  • LG Bayreuth, 23.10.2017 - 23 O 227/17

    Haftung des Kfz-Herstellers beim Abgasskandal

  • LG Aachen, 07.07.2017 - 8 O 12/16

    Abgasskandal, Käufererwartung, nicht unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne von

  • LG Tübingen, 24.07.2018 - 5 O 55/18

    Hersteller von Dieselfahrzeugen wegen fehlerhafter Angabe von Abgaswerten

  • LG Arnsberg, 12.01.2018 - 2 O 134/17

    Berechtigter Rücktritt vom Kaufvertrag bei eingebauter Abschaltautomatik

  • LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 254/16

    Mangelhaftigkeit des Kfz im Zeitpunkt der Übergabe wegen Manipulation der

  • LG Darmstadt, 16.01.2018 - 10 O 571/16
  • LG Köln, 21.12.2017 - 2 O 137/17

    Der durch die Schummelsoftware verursachte Vertrauensverlust schlägt sich auch

  • LG Krefeld, 05.07.2017 - 7 O 179/16
  • LG Arnsberg, 08.09.2017 - 2 O 101/17

    Abgasskandal: Volkswagen - Autohaus - Gewährleistung

  • LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 224/16

    Mangelhaftigkeit des Gebrauchtwagens wegen Manipulation der Software für

  • LG Ingolstadt, 20.02.2019 - 33 O 1812/17

    Abgasskandal: Mängelgewährleistungsanspruch gegen den Händler

  • LG Aachen, 21.03.2017 - 10 O 177/16

    Ansprüche eines Fahrzeugkäufers im Rahmen des so genannten VW-Abgasskandals

  • LG Bayreuth, 11.10.2018 - 21 O 9/18

    Anspruch auf Schadensersatz nach Rückabwicklung eines Kaufs eines Kfz mit

  • LG Darmstadt, 13.06.2019 - 9 O 161/17
  • LG Bayreuth, 27.02.2020 - 21 O 774/19

    Rechte des Käufers im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal

  • LG Bayreuth, 23.04.2020 - 21 O 622/19

    Schadensersatz, Annahmeverzug, Zulassung, Rechtsanwaltskosten,

  • LG Bayreuth, 31.01.2019 - 21 O 238/18

    Schadensersatz gegen den Hersteller im Zusammenhang mit dem sog.

  • LG Aachen, 20.10.2017 - 8 O 4/17

    Sachmangel; Nacherfüllung; arglistige Täuschung

  • LG Ulm, 03.04.2017 - 2 O 328/16

    Neuwagenkaufvertrag: Rücktritt wegen manipulierter Abgassoftware; Zumutbarkeit

  • LG Darmstadt, 16.04.2021 - 28 O 243/20
  • LG Krefeld, 05.07.2017 - 7 O 150/16
  • LG Aachen, 10.07.2017 - 11 O 312/16

    Nachlieferung eines fabrikneuen typengleichen Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen

  • LG Görlitz, 27.02.2018 - 1 O 133/17
  • OLG Hamm, 31.08.2021 - 20 U 147/21

    Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach Widerspruch; Wirksamkeit einer

  • LG Schweinfurt, 26.02.2020 - 24 O 618/19

    Haftung aus § 826 BGB bei Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • LG Köln, 05.06.2019 - 12 O 393/18
  • LG Bonn, 19.05.2017 - 1 O 341/16

    VW-Abgasskandal; Rücktritt; Fristsetzung; Nacherfüllung

  • LG Köln, 15.02.2018 - 2 O 282/17

    Abgasvorschriften; übliche Beschaffenheit; Unzumutbarkeit der Nacherfüllung;

  • LG Aachen, 13.04.2018 - 8 O 264/17
  • LG Köln, 12.06.2019 - 12 O 453/18
  • LG Bamberg, 19.04.2017 - 12 O 505/16

    Dieselskandal: Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei unangemessen kurzer Frist

  • LG Bonn, 11.09.2017 - 13 O 8/17

    Setzen einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung bei Mangelhaftigkeit des

  • LG Osnabrück, 31.01.2019 - 1 O 2212/18
  • LG Köln, 17.07.2017 - 23 O 390/16
  • LG Köln, 08.11.2018 - 2 O 74/17
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