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   LG Offenburg, 28.05.2003 - 2 O 75/03   

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https://dejure.org/2003,8140
LG Offenburg, 28.05.2003 - 2 O 75/03 (https://dejure.org/2003,8140)
LG Offenburg, Entscheidung vom 28.05.2003 - 2 O 75/03 (https://dejure.org/2003,8140)
LG Offenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 2 O 75/03 (https://dejure.org/2003,8140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur grobfahrlässige Herbeiführung eines Schlüsseldiebstahls während eines Gaststättenaufenthalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen die Kfz-Kaskoversicherung nach grob fahrlässiger Herbeiführung des Diebstahls des Schlüssels zum Pkw und damit des Diebstahls des Fahrzeugs selbst

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Unbeaufsichtigtes Belassen der Kfz-Schlüssel in einer über den Stuhl gehängten Jacke in einer Gaststätte ist grob fahrlässig L

  • RA Kotz

    Autodiebstahl: Kein Schadensersatz bei mangelnder Beaufsichtigung der Autoschlüssel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1683 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 19.02.1999 - 10 U 129/98

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls bei Belassen eines

    Auszug aus LG Offenburg, 28.05.2003 - 2 O 75/03
    Ähnliches nahm das OLG Köln (RuS 1997, 409) für einen Schlüssel an, der während eines Kartenspiels in einer gut besuchten Gaststätte in einer unbeaufsichtigten Jacke aufbewahrt wurde, sowie das OLG Koblenz (NVersZ 1999, 429) für einen Schlüssel in einer Jacke, die in einer unbeaufsichtigten und jedermann zugänglichen Turnhalle aufbewahrt wurde.
  • OLG Köln, 17.06.1997 - 9 U 204/96

    Belassen der Kfz-Schlüssel in der am Garderobenständer aufgehängten Jacke

    Auszug aus LG Offenburg, 28.05.2003 - 2 O 75/03
    Ähnliches nahm das OLG Köln (RuS 1997, 409) für einen Schlüssel an, der während eines Kartenspiels in einer gut besuchten Gaststätte in einer unbeaufsichtigten Jacke aufbewahrt wurde, sowie das OLG Koblenz (NVersZ 1999, 429) für einen Schlüssel in einer Jacke, die in einer unbeaufsichtigten und jedermann zugänglichen Turnhalle aufbewahrt wurde.
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 182/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus LG Offenburg, 28.05.2003 - 2 O 75/03
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (BGHZ 10, 16; BGHZ 89, 161; BGH NJW 1992, 3236; BGH NJW-RR 2002, 1108).
  • OLG München, 24.11.1993 - 30 U 458/93

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles

    Auszug aus LG Offenburg, 28.05.2003 - 2 O 75/03
    Im Hinblick auf § 61 VVG wurde eine diesbezügliche grobe Fahrlässigkeit bei einem Schlüssel- und anschließendem Pkw-Diebstahl für den Fall bejaht, wenn ein Motorradschlüssel in einer Jacke belassen wird, die unbeaufsichtigt auf dem Oktoberfest hängen gelassen wird (OLG München VersR 1994, 1060).
  • AG Düsseldorf, 31.08.2009 - 231 C 14645/08

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles durch mangelnde

    Ein grob fahrlässiges Verhalten ist daher bei Zurücklassen der Fahrzeugschlüssel bzw. Wertsachen in der unbeaufsichtigten und unverschlossenen Umkleide bzw. in sonstigen in bestimmter Weise zugänglichen Räumlichkeiten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls zu bejahen (vgl. OLG Hamburg, VersR 1995, S. 1347 ff.; OLG Stuttgart, VersR 1993, S. 604 ff.; r + s 1996, S. 393 f.; OLG Koblenz, VersR 2000, S. 224; AG München, VersR 1984, S. 650; AG Charlottenburg, Schaden-Praxis 2008, S. 157 ff.: Umkleide; LG Offenburg, VersR 2005, S. 1683: Gaststätte; OLG Köln, RuS 1996, S. 392 ff.; OLG Köln, a.a.O., S. 392: Reiterhof).

    Aufgrund der Eigenschaft des elektronischen Schlüssels war daher für den Kläger besondere Vorsicht geboten (vgl. LG Offenburg, VersR 2005, S. 1683).

  • LG Berlin, 09.01.2013 - 42 O 397/11

    Obliegenheitsverletzung durch Zurücklassen des Fahrzeugschlüssels in einer

    Ein grob fahrlässiges Verhalten ist daher bei Zurücklassen der Fahrzeugschlüssel bzw. Wertsachen in der unbeaufsichtigten und unverschlossenen Umkleide bzw. in sonstigen in bestimmter Weise zugänglichen Räumlichkeiten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls zu bejahen (vgl. OLG Hamburg, VersR 1995, S. 1347 ff.; OLG Stuttgart, VersR 1993, S. 604 ff.; r + s 1996, S. 393 f.; OLG Koblenz, VersR 2000, S. 224; AG München, VersR 1984, S. 650; AG Charlottenburg, Schaden-Praxis 2008, S. 157 ff.: Umkleide; LG Offenburg, VersR 2005, S. 1683: Gaststätte; OLG Köln, RuS 1996, S. 392 ff.; OLG Köln, a.a.O., S. 392: Reiterhof).
  • OLG Rostock, 29.10.2004 - 6 U 212/03

    Grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeugdiebstahl

    Dieses Umstandes hätte sich der Beklagte bewusst sein müssen (vgl. LG Offenburg, Urteil vom 28.05.2003, NJOZ 2003, 2357 m.w.N.).
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