Rechtsprechung
LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21 |
Volltextveröffentlichung
- rewis.io
Bestätigung einer einstweiligen Verfügung wegen negativer Online-Bewertung eines Zahnarztes.
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 25.03.2021 - 2 O 78/21
- LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Auszug aus LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21
Dabei ist die zutreffende Sinndeutung einer Äußerung unabdingbare Voraussetzung für die richtige rechtliche Würdigung ihres Aussagegehalts (BGH, Urteil vom 22.11.2005 - VI ZR 204/04).Werden dem Leser Tatsachen mitgeteilt, aus denen er erkennbar eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, so dürfen dabei keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein ganz anderes Gesicht geben könnten und deren Kenntnis für den Leser unerlässlich ist um sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil zu bilden (BGH NJW 2006, 601 603 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
Auszug aus LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21
Vor allem dürfen nicht solche Fakten verschwiegen werden, deren Mitteilung beim Adressaten zu einer dem Betroffenen günstigeren Beurteilung des Gesamtvortrags hätten führen können (BGH NJW 2004, 598). - BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Richard Schmid ./. DER SPIEGEL
Auszug aus LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21
Für diesen Fall, durften aber keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten (BGH, aaO unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 113 ff; BVerfGE 114, 339 ff - Stolpe-Beschluss). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21
Für diesen Fall, durften aber keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten (…BGH, aaO unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 113 ff; BVerfGE 114, 339 ff - Stolpe-Beschluss). - OLG Hamm, 13.03.2018 - 26 U 4/18
Arztbewertungsportal www.jameda.de
Auszug aus LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21
Wird die Benotung auf tatsächliche Behauptungen gestützt, kommt es auch für die Rechtmäßigkeit der Benotung selbst darauf an, ob die Tatsachenbehauptung zulässig ist (OLG Hamm, CR 2018, 396).
Rechtsprechung
LG Heidelberg, 25.03.2021 - 2 O 78/21 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Rechtswidrige Arzt-Bewertung auf Google verboten
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 25.03.2021 - 2 O 78/21
- LG Heidelberg, 18.06.2021 - 2 O 78/21
Rechtsprechung
LG Verden, 12.04.2022 - 2 O 78/21 |
Verfahrensgang
- LG Verden, 08.02.2022 - 2 O 78/21
- LG Verden, 12.04.2022 - 2 O 78/21
- OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
Rechtsprechung
LG Verden, 08.02.2022 - 2 O 78/21 |
Verfahrensgang
- LG Verden, 08.02.2022 - 2 O 78/21
- LG Verden, 12.04.2022 - 2 O 78/21
- OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
Rechtsprechung
LG Paderborn, 22.10.2021 - 2 O 78/21 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 21.07.2016 - IX ZR 252/15
Zur Haftung eines Anwalts für Vermögensschäden, die der Vertreter des Mandanten …
Auszug aus LG Paderborn, 22.10.2021 - 2 O 78/21
Gesellschafter durch Vermögensdispositionen Schäden erleiden (BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - IX ZR 252/15 -, BGHZ 211, 251-268, Rn. 21). - BGH, 06.11.2012 - VI ZR 174/11
Geschäftsherrn-/Verrichtungsgehilfenverhältnis zwischen konzernangehörigen …
Auszug aus LG Paderborn, 22.10.2021 - 2 O 78/21
Entscheidend ist nicht dieselbe Anspruchsgrundlage, sondern die Voraussetzungen, die Zwecksetzung und der Umfang eines Anspruches (BGH NJW 2013, 1002). - BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11
Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der …
Auszug aus LG Paderborn, 22.10.2021 - 2 O 78/21
Jedenfalls in solchen Fällen liegt in der Übernahme des Auftrags die schlüssige Erklärung des Prüfers, auch im Interesse des Dritten gewissenhaft und unparteiisch prüfen zu wollen (BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11 -, BGHZ 193, 297-315, Rn. 19).
- BGH, 19.09.2017 - XI ZB 17/15
Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im …
Auszug aus LG Paderborn, 22.10.2021 - 2 O 78/21
Letztlich (4.) muss der Dritte auch hinreichend schutzbedürftig sein (vgl. BGH NJW 2017, 3777). - BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04
Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft …
Auszug aus LG Paderborn, 22.10.2021 - 2 O 78/21
Andererseits kann auch in diesen Fällen nicht angenommen werden, dass diese Berufsgruppen stets ein so weites Haftungsrisiko zu übernehmen bereit sind, wie es sich aus der Einbeziehung einer unbekannten Vielzahl von Gläubigern, Gesellschaftern oder Anteilserwerbern in den Schutzbereich ergäbe (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 424/04, Rn. 11). - BGH, 06.12.1979 - VII ZR 19/79
Pflichten - Steuerberater - Güterstand
Auszug aus LG Paderborn, 22.10.2021 - 2 O 78/21
Anfertigung eines bestimmten Dokumentes bzw. Gutachten erschöpft, sondern die Beklagte fortlaufend und über mehrere Jahre hinweg mit der Erstellung der Jahresabschlüsse sowie mit der Buchhaltung der Fa. X GmbH beauftragt worden ist (vgl. BGH WM 1980, 308). - BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03
Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung …
Auszug aus LG Paderborn, 22.10.2021 - 2 O 78/21
Denn das von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitut des Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bezweckt nicht die Absicherung des Risikos, dass die vertraglich verpflichtete Person zum Ersatz des Schadens finanziell nicht in der Lage ist (BGH NJW 2004, 3630). - BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94
Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem …
Auszug aus LG Paderborn, 22.10.2021 - 2 O 78/21
Grundsätzlich handelt es sich bei Rechtsanwälten, Sachverständigen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern um Berufsgruppen, die über eine besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügen und deren Vertragsleistungen von vornherein erkennbar zum Gebrauch gegenüber einem Dritten bestimmt sind und nach dem Willen des Auftraggebers mit einer entsprechenden Beweiskraft ausgestattet sein sollen, so etwa ganz deutlich bei einer Bilanz oder einem Sachverständigengutachten, die nicht für das Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Sachverständigem oder Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bestimmt sind (BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - X ZR 104/94). - BGH, 10.12.2015 - IX ZR 56/15
Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei Pflichtverletzung zu Lasten eines …
Auszug aus LG Paderborn, 22.10.2021 - 2 O 78/21
Ausgeschlossen ist ein zusätzlicher Drittschutz regelmäßig dann, wenn der Dritte wegen des verfahrensgegenständlichen Sachverhalts bereits über einen inhaltsgleichen vertraglichen Anspruch verfügt (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2015 - IX ZR 56/15 - , Rn. 26, juris). - BGH, 11.05.2006 - IX ZR 63/05
Rechtsnatur eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einem Steuerberater; …
Auszug aus LG Paderborn, 22.10.2021 - 2 O 78/21
Bundesgerichtshofs ist ein Vertrag, durch den einem Steuerberater allgemein die Wahrnehmung aller steuerlichen Interessen des Auftraggebers übertragen wird, regelmäßig als Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB) anzusehen, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - IX ZR 63/05 -, Rn. 4, juris).