Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2007 - 2 O 86/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 54 Nr. 1; StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2; StGB § 67 d Abs. 2; JGG § 88 Abs. 1
D (A), Ausweisung, Regelausweisung, atypischer Ausnahmefall, Strafrestaussetzung, Bewährung, Alkoholabhängigkeit, Therapie, Wiederholungsgefahr - Judicialis
AufenthG § 54 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 54 Nr. 1
Regelausweisung nach Entlassung aus einer Entziehungsanstalt: Aussetzung der Vollstreckung; Ausweisung; Bewährung; Entziehungsanstalt; Regelausweisung; Therapie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Regelausweisung nach Entlassung aus einer Entziehungsanstalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aussetzung des Rests einer zeitigen Freiheitsstrafe als sich vom Normalfall unterscheidender besonderen Umstand; Sich von der Menge gleich liegender Fälle nicht durch besondere Umstände unterscheidenden Fälle als Regelfälle; ...
Verfahrensgang
- VG Dessau, 13.02.2007 - 3 A 113/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2007 - 2 O 86/07
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 C 05.526
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2007 - 2 O 86/07
Auch der Umstand, dass der Antragsteller an einer Therapie im Landeskrankenhaus für forensische Psychiatrie D-Stadt teilgenommen hat, die nach Angaben der behandelnden Ärzte vom 09.02.2005 positiv verlaufen ist, stellt keinen vom Regelfall abweichenden Geschehensablauf dar; denn diese Therapie beruhte auf einer gerichtlichen Anordnung, die in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle stattfindet (vgl. BayVGH, Beschl.v. 09.05.2005 - 24 C 05.526 -, Juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 222/01
Zur Ausnahme von der Regel-Ausweisung bei geringer Schuld und geringem Tatbeitrag
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2007 - 2 O 86/07
Es müssen besondere Umstände gegeben sein, die den Ausländer entlasten oder aufgrund derer seine Ausweisung als unangemessene Härte erscheint (vgl. Urt. d. Senats v. 11.09.2003 - 2 L 222/01 -, Juris, m. w. Nachw.). - VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 369/00
Regelausweisung eines Straftäters - atypischer Ausnahmefall
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2007 - 2 O 86/07
Eine andere Beurteilung dürfte sich daher auch dann nicht ergeben, wenn der vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 21.02.2001 - 11 S 369/00 -, InfAuslR 2001, 121) zu folgen sein sollte, nach der eine positive Entwicklung des Straftäters anzeigende Erkenntnisse bei der Beurteilung der Frage, ob eine Ausnahme von der Regel des § 54 Nr. 1 AufenthG vorliege, ein besonderes Gewicht beizumessen sei, insbesondere wenn die den Anlass der Ausweisung darstellenden Straftaten im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bereits mehrere Jahre zurückliegen. - BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 23.96
Ausländerrecht - Ausweisung eines minderjährigen Ausländers bei Aussetzung der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2007 - 2 O 86/07
Die Aussetzung des Restes der Jugendstrafe nach § 88 JGG, wie sie hier durch Beschluss des Amtsgerichts Bernburg vom 10.03.2005 erfolgte, stellt keine "Bewährung" im Sinne von § 54 Nr. 1 AufenthG dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.1997 - 1 C 23.96 -, InfAuslR 1997, 390). - BVerwG, 25.03.1994 - 1 B 30.94
Aussetzung zur Bewährung - Strafvollstreckung - Strafrest - Aussetzung des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2007 - 2 O 86/07
Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall die Umstände, die eine Aussetzung des Strafrestes rechtfertigen, namentlich die "besonderen Umstände" im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB, zugleich einen Ausnahmefall kennzeichnen und deswegen die Behörde im Ermessenswege von einer Ausweisung absehen darf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.1994 - 1 B 30.94 -, InfAuslR 1994, 311).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 2 O 218/07
Vorladung zu "freiwilliger" erkennungsdienstlicher Maßnahme
Sie ist mithin in der Regel bereits dann zu bejahen, wenn der Rechtsstandpunkt des Rechtsschutzsuchenden ohne Überspannung der Anforderungen zutreffend oder bei schwieriger Rechtslage zumindest vertretbar erscheint (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 01.06.2007 - 2 O 86/07 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2007 - 2 M 206/07
Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung
Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aussetzung des Rests einer zeitigen Freiheitsstrafe, die in der Regel verfügt wird, stellt hingegen keinen besonderen Umstand dar, der sich von der Normallage unterscheidet und eine Entscheidung über die Ausweisung nach Ermessensgesichtspunkten gebietet (Beschl. d. Senats v. 04.06.2007 - 2 O 86/07;… Hailbronner, a. a. O., § 54 AufenthG, RdNr. 51, m. w. Nachw.). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2008 - 2 O 48/08
Prozesskostenhilfe für Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung …
Sie ist mithin in der Regel bereits dann zu bejahen, wenn der Rechtsstandpunkt des Rechtsschutzsuchenden ohne Überspannung der Anforderungen zutreffend oder bei schwieriger Rechtslage zumindest vertretbar erscheint (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 01.06.2007 - 2 O 86/07 -). - VG Bayreuth, 05.07.2011 - B 1 K 10.858
Ausweisung; kein besonderer Ausweisungsschutz; keine Ausnahme vom Regelfall; …
Zum Einen ist die begonnene Alkoholtherapie noch nicht erfolgreich abgeschlossen (vgl. insbesondere BayVGH vom 13.9.2007 Az. 24 ZB 07.1737 und vom 9.5.2005 Az. 24 C 05.526; OVG Sachsen-Anhalt vom 4.6.2007 Az. 2 O 86/07), zum Anderen gibt selbst eine erfolgreiche Therapie - wie der Kammer insbesondere auch aus dem Fahrerlaubnisrecht bekannt ist (vgl. dort z.B. BayVGH vom 3.4.2007 Az. 11 CS 06.2371) - im Hinblick auf die hohe Rückfallquote von Alkoholtätern (auch nach einer Therapie) in Verbindung damit, dass sich eine etwaige Verhaltensänderung erst im täglichen Leben zeigen und bewähren müsste, noch keine ausreichende Grundlage für eine günstige Gefahrenprognose.