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   VGH Hessen, 26.11.1985 - 2 OE 45/83   

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VGH Hessen, 26.11.1985 - 2 OE 45/83 (https://dejure.org/1985,19093)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.11.1985 - 2 OE 45/83 (https://dejure.org/1985,19093)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. November 1985 - 2 OE 45/83 (https://dejure.org/1985,19093)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00

    Bebauungsplan: Bürgerbeteiligung - Auslegung; Landschaftsschutzgebiet - Ausnahmen

    Die Klassifizierung einer Straße kann auch im Rahmen der Abwägung bedeutsam sein (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 40.80 und 41.80 -, DÖV 1984, 429; Hess. VGH, Urteil vom 26. November 1985 - 2 OE 45/83 -, UPR 1987, 80 ; Bay. VGH, Urteil vom 24. Februar 1999 - AZ 8 B 98.1627 und 1631 -, BayVBl. 2000, 242).

    Damit ergibt sich die Notwendigkeit, dass beim Bau neuer Verkehrswege die Planungsbehörde - hier die Antragsgegnerin - die Vorfrage prüft, in welche Straßenkategorie der §§ 1 FStrG, 3 Abs. 1 HStrG das Vorhaben nach seiner bestimmungsgemäßen, d. h. bei der Planung vorausgesetzten Verkehrsfunktion einzuordnen - und dementsprechend später förmlich einzustufen - ist (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 22. August 2000 - 4 NG 645/00 - sowie Hess. VGH, Urteil vom 26. November 1985 - 2 OE 45/83 -, a. a. O.).

  • VG Gießen, 28.09.1998 - 10 E 780/95

    FACHPLANUNGSRECHT; PLANERISCHE GESTALTUNGSFREIHEIT; PLANUNGSBEFUGNIS;

    Das planfestgestellte Vorhaben betrifft eine Landesstraße und eine Kreisstraße, so daß die Planfeststellungsbehörde das richtige Fachplanungsrecht angewandt hat, wobei an die bestehende straßenrechtliche Einstufung (vgl. § 4, 5 HStrG) angeknüpft werden kann (HessVGH, Urteil vom 26.11.1985, 2 OE 45/83, Seite 12 ff des amtl. Umdrucks).

    Da aber § 3 Abs. 1 HStrG keine konkreten Mindestanforderungen für die einzelnen Straßenkategorien aufstellt (wie zum Beispiel in § 1 Abs. 3 FStrG für Bundesautobahnen), kommt dieser Vorschrift nicht die Bedeutung eines gesetzlichen Planungsleitsatzes, sondern die eines bei der Abwägung zu berücksichtigenden Optimierungsgebotes zu (vgl. HessVGH, Urteil vom 26.11.1985, 2 OE 45/83, S. 19 f. des amtl. Umdrucks m.w.N.).

    Zwar kommt darin auch mittelbar ein gesetzliches Planungsziel für die einzelnen Straßengruppen insoweit zum Ausdruck, als die geplante Straße zur Aufnahme des Verkehrs geeignet sein soll, dem zu dienen sie bestimmt ist, da aber § 3 Abs. 1 HStrG keine konkreten Mindestanforderungen für die einzelnen Straßenkategorien aufstellt, kommt dieser Vorschrift nicht die Bedeutung eines gesetzlichen Planungsleitsatzes, sondern die eines bei der Abwägung zu berücksichtigenden Optimierungsgebotes zu (vgl. HessVGH, Urteil vom 26.11.1985, 2 OE 45/83, S. 19 f. des amtl. Umdrucks).

  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 468/86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. März 1985 (4 C 73.82, BVerwGE 71, 163, 164 ff., dem sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. November 1985 - 2 OE 45/83 - angeschlossen hat) klargestellt, daß nur solche Normierungen in oder außerhalb der Fachplanungsgesetze gesetzliche Planungsleitsätze beinhalten, die.
  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86
    in seinem Urteil vom 22. März 1985 (4 C 73.82, BVerwGE 71, 163, 164 ff., dem sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. November 1985 - 2 OE 45/83 - angeschlossen hat) klargestellt, daß nur solche Normierungen in oder außerhalb der Fachplanungsgesetze gesetzliche Planungsleitsätze beinhalten, die nicht durch eine planerische Abwägung überwunden werden können, sondern strikte Beachtung verlangen.
  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 465/86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. März 1985 (4 C 73.82, BVerwGE 71, 163, 164 ff., dem sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. November 1985 - 2 OE 45/83 - angeschlossen hat) klargestellt, daß nur solche Normierungen in oder außerhalb der Fachplanungsgesetze gesetzliche Planungsleitsätze beinhalten, die nicht.
  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 469/86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. März 1985 (4 C 73.82, BVerwGE 71, 163, 164 ff., dem sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. November 1985 - 2 OE 45/83 - angeschlossen hat) klargestellt, daß nur solche Normierungen in oder außerhalb der Fachplanungsgesetze gesetzliche Planungsleitsätze beinhalten, die nicht durch eine planerische Abwägung überwunden werden können, sondern strikte Beachtung verlangen.
  • VG Darmstadt, 29.11.1990 - II/3 E 530/87

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses des Hessischen Ministers für

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