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   OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17   

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OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17 (https://dejure.org/2018,17034)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17 (https://dejure.org/2018,17034)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. März 2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17 (https://dejure.org/2018,17034)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Vortäuschen einer Straftat bei Anzeige unzutreffenden Alternativgeschehens

  • ra.de
  • strafrechtsiegen.de

    Vortäuschen einer Straftat - tatbestandliche Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anklage; Eröffnungsbeschluss; Urteil; Urteilsaufhebung; Schuldspruch; Schuldspruchänderung; Verschlechterung; Verschlechterungsverbot; Zurückverweisung; Geldstrafe; Revision; Sachrüge; Feststellungen; Sachverhalt; Täuschung; Vortäuschen; Berufsbezeichnung; Titel; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.04.2015 - 1 StR 337/14

    Vortäuschen einer Straftat (falsche Darstellung einer tatsächlich begangenen Tat:

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17
    an BGH, Urt. v. 15.04.2015 - 1 StR 337/14 = NStZ 2015, 514 = StraFo 2015, 299 = NZWiSt 2015, 427 = MMR 2015, 800 = StV 2016, 158).

    Bei dem Straftatbestand des Vortäuschens einer Straftat nach § 145d Abs. 1 Nr. 1 StGB handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, mit dem die zur Strafverfolgung berufenen Behörden vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme und vor Veranlassung zu unnützen Maßnahmen geschützt werden sollen (BGH NStZ 2015, 514; vgl. auch Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben StGB 29. Aufl. § 145d Rn. 1 und Fischer StGB 65. Aufl. § 145d Rn. 2 m.w.N.).

    Nach Ansicht des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 15.04.2015 - 1 StR 337/14 = NStZ 2015, 514 = StraFo 2015, 299 = NZWiSt 2015, 427 = MMR 2015, 800 = StV 2016, 158) ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls entscheidend, ob die für die angezeigte Tat scheinbar notwendigen und die tatsächlich erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen im Zusammenhang stehen oder erstere sich letztlich als unnütz erweisen.

  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 492/15

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17
    Erfolgen im Rahmen der Falschanzeige nicht nur falsche Angaben zur angezeigten Tat, sondern auch zu den persönlichen Verhältnissen und begründen diese gegen den Anzeigeerstatter den Verdacht des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen (§ 132a I Nr. 2 StGB), so gebietet es die tatrichterliche Kognitionspflicht, die lediglich wegen Vortäuschens einer Straftat (§ 145d StGB) erhobene und zugelassene Anklage ohne Rücksicht auf die in Anklage und Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung zu erschöpfen, d.h. die den Untersuchungsgegenstand bildende angeklagte Tat im prozessualen Sinne restlos nach allen tatsächlichen und denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten, mithin auch im Hinblick auf eine Strafbarkeit wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen aufzuklären und gegebenenfalls abzuurteilen (st.Rspr.; u.a. Anschl. an BGH, Urt. v. 16.11.2017 - 3 StR 83/17 = NStZ-RR 2018, 75; 08.11.2016 - 1 StR 492/15 = NStZ-RR 2017, 352 und 12.07.2016 - 1 StR 595/15 = StV 2017, 87 = wistra 2017, 66 = NStZ 2017, 167).

    a) Die umfassende Kognitionspflicht des Tatgerichts gebietet es, die Anklage, wie sie im Eröffnungsbeschluss zugelassen ist, zu erschöpfen, also die den Untersuchungsgegenstand bildende angeklagte Tat restlos nach allen tatsächlichen (§ 244 Abs. 2 StPO) und denkbaren rechtlichen (§ 265 StPO) Gesichtspunkten aufzuklären und abzuurteilen, ohne Rücksicht auf die der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung (vgl. nur BGH, Urt. v. 16.11.2017 - 3 StR 83/17 = NStZ-RR 2018, 75; 08.11.2016 - 1 StR 492/15 = NStZ-RR 2017, 352 und 12.07.2016 - 1 StR 595/15 = StV 2017, 87 = wistra 2017, 66 = NStZ 2017, 167).

  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15

    Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld;

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17
    Erfolgen im Rahmen der Falschanzeige nicht nur falsche Angaben zur angezeigten Tat, sondern auch zu den persönlichen Verhältnissen und begründen diese gegen den Anzeigeerstatter den Verdacht des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen (§ 132a I Nr. 2 StGB), so gebietet es die tatrichterliche Kognitionspflicht, die lediglich wegen Vortäuschens einer Straftat (§ 145d StGB) erhobene und zugelassene Anklage ohne Rücksicht auf die in Anklage und Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung zu erschöpfen, d.h. die den Untersuchungsgegenstand bildende angeklagte Tat im prozessualen Sinne restlos nach allen tatsächlichen und denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten, mithin auch im Hinblick auf eine Strafbarkeit wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen aufzuklären und gegebenenfalls abzuurteilen (st.Rspr.; u.a. Anschl. an BGH, Urt. v. 16.11.2017 - 3 StR 83/17 = NStZ-RR 2018, 75; 08.11.2016 - 1 StR 492/15 = NStZ-RR 2017, 352 und 12.07.2016 - 1 StR 595/15 = StV 2017, 87 = wistra 2017, 66 = NStZ 2017, 167).

    a) Die umfassende Kognitionspflicht des Tatgerichts gebietet es, die Anklage, wie sie im Eröffnungsbeschluss zugelassen ist, zu erschöpfen, also die den Untersuchungsgegenstand bildende angeklagte Tat restlos nach allen tatsächlichen (§ 244 Abs. 2 StPO) und denkbaren rechtlichen (§ 265 StPO) Gesichtspunkten aufzuklären und abzuurteilen, ohne Rücksicht auf die der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung (vgl. nur BGH, Urt. v. 16.11.2017 - 3 StR 83/17 = NStZ-RR 2018, 75; 08.11.2016 - 1 StR 492/15 = NStZ-RR 2017, 352 und 12.07.2016 - 1 StR 595/15 = StV 2017, 87 = wistra 2017, 66 = NStZ 2017, 167).

  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 83/17

    Sachlich-rechtlicher Mangel durch Verstoß gegen die allseitige Kognitionspflicht;

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17
    Erfolgen im Rahmen der Falschanzeige nicht nur falsche Angaben zur angezeigten Tat, sondern auch zu den persönlichen Verhältnissen und begründen diese gegen den Anzeigeerstatter den Verdacht des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen (§ 132a I Nr. 2 StGB), so gebietet es die tatrichterliche Kognitionspflicht, die lediglich wegen Vortäuschens einer Straftat (§ 145d StGB) erhobene und zugelassene Anklage ohne Rücksicht auf die in Anklage und Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung zu erschöpfen, d.h. die den Untersuchungsgegenstand bildende angeklagte Tat im prozessualen Sinne restlos nach allen tatsächlichen und denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten, mithin auch im Hinblick auf eine Strafbarkeit wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen aufzuklären und gegebenenfalls abzuurteilen (st.Rspr.; u.a. Anschl. an BGH, Urt. v. 16.11.2017 - 3 StR 83/17 = NStZ-RR 2018, 75; 08.11.2016 - 1 StR 492/15 = NStZ-RR 2017, 352 und 12.07.2016 - 1 StR 595/15 = StV 2017, 87 = wistra 2017, 66 = NStZ 2017, 167).

    a) Die umfassende Kognitionspflicht des Tatgerichts gebietet es, die Anklage, wie sie im Eröffnungsbeschluss zugelassen ist, zu erschöpfen, also die den Untersuchungsgegenstand bildende angeklagte Tat restlos nach allen tatsächlichen (§ 244 Abs. 2 StPO) und denkbaren rechtlichen (§ 265 StPO) Gesichtspunkten aufzuklären und abzuurteilen, ohne Rücksicht auf die der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung (vgl. nur BGH, Urt. v. 16.11.2017 - 3 StR 83/17 = NStZ-RR 2018, 75; 08.11.2016 - 1 StR 492/15 = NStZ-RR 2017, 352 und 12.07.2016 - 1 StR 595/15 = StV 2017, 87 = wistra 2017, 66 = NStZ 2017, 167).

  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung:

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17
    c) Sollte sich, was indes nicht näher mitgeteilt wird und was der mit der Überprüfung auf Grund der Sachrüge auf die Urteilsurkunde beschränkte Senat nicht feststellen kann, das in dem angefochtenen Urteil lediglich im Rahmen der Strafzumessung erwähnte weitere Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft V. wegen Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen auf diesen Tatvorwurf beziehen und im Hinblick auf das vorliegende Strafverfahren nach § 154a Abs. 1 StPO eingestellt worden sein, so hätte das Landgericht, um seiner Pflicht aus § 264 StPO zu genügen, grundsätzlich die ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder gemäß § 154a Abs. 3 StPO in das Verfahren einzubeziehen (vgl. BGH, Urt. v. 08.03.2017 - 5 StR 333/16 = BGHSt 62, 85 = NJW 2017, 1624 = NStZ 2017, 478 und 12.05.2016 - 4 StR 569/15 = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S 2 Inbegriff 2; BGHSt 22, 105; 32, 84; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. § 154a Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17
    c) Sollte sich, was indes nicht näher mitgeteilt wird und was der mit der Überprüfung auf Grund der Sachrüge auf die Urteilsurkunde beschränkte Senat nicht feststellen kann, das in dem angefochtenen Urteil lediglich im Rahmen der Strafzumessung erwähnte weitere Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft V. wegen Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen auf diesen Tatvorwurf beziehen und im Hinblick auf das vorliegende Strafverfahren nach § 154a Abs. 1 StPO eingestellt worden sein, so hätte das Landgericht, um seiner Pflicht aus § 264 StPO zu genügen, grundsätzlich die ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder gemäß § 154a Abs. 3 StPO in das Verfahren einzubeziehen (vgl. BGH, Urt. v. 08.03.2017 - 5 StR 333/16 = BGHSt 62, 85 = NJW 2017, 1624 = NStZ 2017, 478 und 12.05.2016 - 4 StR 569/15 = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S 2 Inbegriff 2; BGHSt 22, 105; 32, 84; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. § 154a Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 20.11.2001 - 1 Ss 67/01

    Revision; Angeklagter; Kläger; Schuldspruch; Verschärfung; Straferhöhung

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17
    Eine Veränderung bzw. ggf. auch eine Verschärfung im Schuldspruch muss er dagegen mit der Einlegung des Rechtsmittels in Kauf nehmen (BGHSt 37, 5; OLG Braunschweig, Beschl. v. 20.11.2001 - 1 Ss 67/01 [bei juris]).
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17
    Die inmitten stehenden Tatbestände sind nahe miteinander verwandt, das geschützte Rechtsgut ist dasselbe und der Täterwille ist durch eine gleich geartete, eigene Sachherrschaft erstrebende Missachtung fremden Eigentums gekennzeichnet (BGHSt 16, 184).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1992 - 3 Ss 70/92

    Übertreibung; Körperverletzung; Anzeige

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17
    2 St 256/87|OLG Düsseldorf; 07.09.1987; 5 Ss 276/87">NJW 1988, 83; OLG Hamm NJW 1971, 1324) oder durch die Täuschung aus einem Antrags- bzw. Privatklagedelikt ein Offizialdelikt oder aus einem Vergehen ein Verbrechen wird (OLG Karlsruhe MDR 1992, 1166).
  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 333/16

    Keine Auswirkungen der unionsrechtlichen Rückführungsrichtlinie auf die

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17
    c) Sollte sich, was indes nicht näher mitgeteilt wird und was der mit der Überprüfung auf Grund der Sachrüge auf die Urteilsurkunde beschränkte Senat nicht feststellen kann, das in dem angefochtenen Urteil lediglich im Rahmen der Strafzumessung erwähnte weitere Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft V. wegen Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen auf diesen Tatvorwurf beziehen und im Hinblick auf das vorliegende Strafverfahren nach § 154a Abs. 1 StPO eingestellt worden sein, so hätte das Landgericht, um seiner Pflicht aus § 264 StPO zu genügen, grundsätzlich die ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder gemäß § 154a Abs. 3 StPO in das Verfahren einzubeziehen (vgl. BGH, Urt. v. 08.03.2017 - 5 StR 333/16 = BGHSt 62, 85 = NJW 2017, 1624 = NStZ 2017, 478 und 12.05.2016 - 4 StR 569/15 = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S 2 Inbegriff 2; BGHSt 22, 105; 32, 84; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. § 154a Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16

    Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger

  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

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