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   OLG Dresden, 07.07.2022 - 2 OLG 22 Ss 299/22 (2)   

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https://dejure.org/2022,17986
OLG Dresden, 07.07.2022 - 2 OLG 22 Ss 299/22 (2) (https://dejure.org/2022,17986)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.07.2022 - 2 OLG 22 Ss 299/22 (2) (https://dejure.org/2022,17986)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - 2 OLG 22 Ss 299/22 (2) (https://dejure.org/2022,17986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, StGB, Sinn und Zweck. gerechter Schuldausgleich

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • strafrechtsiegen.de

    Fahrverbot nach § 44 StGB als Nebenstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Denkzettelfunktion beim Fahrverbot; Zusammenspiel von Haupt- und Nebenstrafe bei § 44 StGB ; Anwendungsregel beim Fahrverbot nach § 44 StGB

  • rechtsportal.de

    Keine Denkzettelfunktion beim Fahrverbot; Zusammenspiel von Haupt- und Nebenstrafe bei § 44 StGB ; Anwendungsregel beim Fahrverbot nach § 44 StGB

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrssrecht: Fahrverbot nach § 44 StGB - Nebenstrafe als "gerechter Schuldausgleich”

Sonstiges

  • beck-blog (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Fahrverbot nach § 44 I 2 StGB nicht Denkzettel, sondern Strafe!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 43
  • StV 2023, 602 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 16.04.2021 - 2 OLG 22 Ss 195/21

    Aufrechterhaltung Fahrverbot als Nebenstrafe trotz langer Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Dresden, 07.07.2022 - 2 OLG 22 Ss 299/22
    Zum Fahrverbot nach § 44 StGB: (Fortführung Senatsbeschluss vom 16. April 2021 - 2 OLG 22 Ss 195/21 - juris).

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschluss vom 16. April 2021 - 2 OLG 22 Ss 195/21 - juris), wurde der Anwendungsbereich des Fahrverbots nach § 44 StGB mit der Gesetzesnovellierung 2017 wesentlich erweitert (BT-Drs 18/11272, Seite 14 ff.).

    Der Senat vermag aus den genannten Gründen auch nicht den Überlegungen von Staudinger (jurisPR-StrafR 14/2021 Anm. 5 zum Senatsbeschluss vom 16. April 2021 (a.a.O.) zu folgen, der mit Blick auf die sich zum Fahrverbot nach § 25 StVG verhaltende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (a.a.O.) das Fahrverbot nicht als Kriminalstrafe verstanden wissen will.

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus OLG Dresden, 07.07.2022 - 2 OLG 22 Ss 299/22
    Seine bis dahin allgemein anerkannte, auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Fahrverbot nach § 25 StVG zurückgehende Bedeutung als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme für Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1969 - 2 BvL 11/69 -, juris Rdnr. 15) hat an Gewicht verloren.
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04

    Hauptstrafe; Nebenstrafe; Wechselwirkung; langer Zeitraum zwischen Tat und

    Auszug aus OLG Dresden, 07.07.2022 - 2 OLG 22 Ss 299/22
    Vielmehr wurde gerade die Pönalisierungsfunktion (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03. Juni 2004 - Az.: 2 Ss 112/04 -, [juris Rdnr. 14] mit Verweis auf BT-Drs IV/651, Seite 12) dieser "echten" (Neben-)Strafe stärker betont (BT-Drs a.a.O. Seite 17).
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