Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 04.12.2019

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,48402
OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19 (https://dejure.org/2019,48402)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19 (https://dejure.org/2019,48402)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19 (https://dejure.org/2019,48402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,48402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Weisungsverstoß, Führungsaufsicht, Urteilsgründe, Anforderungen

  • strafrechtsiegen.de

    Beiordnung Pflichtverteidiger wegen der Schwierigkeit der Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidiger: Verstoß gegen Abstinenzweisung muss geprüft werden, schwierige Rechtslage

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verstoß gegen Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht - Was muss ins Urteil?

Papierfundstellen

  • StV 2020, 150 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Koblenz, 18.03.2013 - 2 Ss 150/12

    Strafverfahren u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Ergänzende Feststellungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19
    Das Revisionsgericht hat nämlich von Amts wegen, unabhängig von einer sachlichen Beschwer des Beschwerdeführers und ohne Bindung an die rechtliche Beurteilung durch den Tatrichter, zu prüfen, ob das Berufungsgericht über alle Bestandteile des erstinstanzlichen Urteils entschieden hat, die von der Berufung erfasst wurden (vgl. OLG Koblenz, 2 Ss 150/12 v. 18.03.2013 in NZV 2013, 41 1 m.w.N.), insbesondere, ob eine Berufungsbeschränkung, von der das Berufungsgericht ausgegangen ist, wirksam war (vgl. OLG Koblenz, 2 OLG 6 Ss 170/18 v. 30.01.2019; BGH, 1 StR 319/76 v. 30.11.1976 in BGHSt 27, 70; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. § 352 Rn. 4 m.w.N.).

    Sie setzen zum einen voraus, dass der nach dem Willen des Rechtsmittelführers neu zu verhandelnde Entscheidungsteil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann, was nicht der Fall ist, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so eng miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Schuldspruch zu berühren (vgl. Senat, 2 OLG 6 Ss 182/17 v. 26.02.2018; 2 Ss 68/13 v. 18.02.2014; 2 Ss 150/12 v. 18.03.2013 in NZV 2013, 411; OLG Oldenburg, 2 Ss 249/07 v. 27.08.2007 in NStZ-RR 2007, 117 f.).

    Unzulässig ist die Beschränkung daher dann, wenn die dem Schuldspruch im angefochtenen Urteil zugrunde liegenden Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Art unklar, lückenhaft, widersprüchlich oder so dürftig sind, dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen lassen oder unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (vgl. BGH, 4 StR 547/16 v. 27.04.2017 in NJW 2017, 2482 m.w.N.; Senat, 2 Ss 150/12 v. 18.03.2013 in NZV 2013, 411 m.w.N.).

  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19
    Jedenfalls ist eine schwierige Rechtslage im vorliegenden Fall anzunehmen, weil dem Angeklagten Verstöße gegen eine Abstinenzweisung zur Last gelegt werden und in diesem Zusammenhang zu prüfen ist, ob die Abstinenzweisung als solche rechtmäßig war (sog. ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Rechtsfehlerfreiheit der Weisung, vgl. OLG Dresden, 2 OLG 23 Ss 557/14 v. 10.09.2014 in BeckRS 2014, 18527).

    Im Einzelfall kann jedoch eine solche Weisung unzumutbare Anforderungen an die Lebensführung des Angeklagten stellen und daher gem. § 68b Abs. 3 StGB unrechtmäßig sein (OLG Dresden, 2 OLG 23 Ss 557/14 v. 10.09.2014 in BeckRS 2014, 18527).

  • BGH, 19.08.2015 - 5 StR 275/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift;

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19
    Für die Annahme dieser Strafnorm ist daher die Feststellung einer Rechtsfehlerfreiheit der Weisung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal vollständig in den Urteilsgründen darzustellen (für alles: BGH, 5 StR 275/15 v. 19.08.2015 in BeckRS 2015, 15770; MüKoStGB/Groß, 3. Aufl. 2017, StGB § 145a Rn. 10).
  • OLG Oldenburg, 27.08.2007 - Ss 249/07

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei fehlender

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19
    Sie setzen zum einen voraus, dass der nach dem Willen des Rechtsmittelführers neu zu verhandelnde Entscheidungsteil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann, was nicht der Fall ist, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so eng miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Schuldspruch zu berühren (vgl. Senat, 2 OLG 6 Ss 182/17 v. 26.02.2018; 2 Ss 68/13 v. 18.02.2014; 2 Ss 150/12 v. 18.03.2013 in NZV 2013, 411; OLG Oldenburg, 2 Ss 249/07 v. 27.08.2007 in NStZ-RR 2007, 117 f.).
  • KG, 12.08.2013 - 161 Ss 173/13
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19
    Es kann dahinstehen, ob bereits die unterschiedlichen Bewertungen der Rechtsfolgenerwartung durch Gericht und Staatsanwaltschaft zur Annahme einer besonderen Schwierigkeit der Rechtslage i.d.S. führen müssen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, 1 Ss 259/00 v. 20.03.2001 in NStZ-RR 2002, 336; KG Berlin, (4) 161 Ss 173/13 (191/13) v. 12.08.2013, Rn. 9, zitiert nach Juris; KK-StPO/Willnow, 8. Aufl. 2019, StPO § 140 Rn. 23; MüK0StPO/Thomas/Kämpfer, Aufl. 2014, StPO § 140 Rn. 41).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 1 Ss 259/00

    Notwendige Verteidigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19
    Es kann dahinstehen, ob bereits die unterschiedlichen Bewertungen der Rechtsfolgenerwartung durch Gericht und Staatsanwaltschaft zur Annahme einer besonderen Schwierigkeit der Rechtslage i.d.S. führen müssen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, 1 Ss 259/00 v. 20.03.2001 in NStZ-RR 2002, 336; KG Berlin, (4) 161 Ss 173/13 (191/13) v. 12.08.2013, Rn. 9, zitiert nach Juris; KK-StPO/Willnow, 8. Aufl. 2019, StPO § 140 Rn. 23; MüK0StPO/Thomas/Kämpfer, Aufl. 2014, StPO § 140 Rn. 41).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19
    Unzulässig ist die Beschränkung daher dann, wenn die dem Schuldspruch im angefochtenen Urteil zugrunde liegenden Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Art unklar, lückenhaft, widersprüchlich oder so dürftig sind, dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen lassen oder unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (vgl. BGH, 4 StR 547/16 v. 27.04.2017 in NJW 2017, 2482 m.w.N.; Senat, 2 Ss 150/12 v. 18.03.2013 in NZV 2013, 411 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19
    Eine unzumutbare Weisung liegt demgegenüber jedenfalls in solchen Fällen vor, in denen ein langjähriger, mehrfach erfolglos therapierter Suchtabhängiger aufgrund seiner Suchtkrankheit nicht zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage ist und von ihm keine die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigten Straftaten drohen (Senat, 2 Ws 509/16 v. 02.11.2016; 2 Ws 226, 227/17 v. 08.05.2017; 2 Ws 570/17 v. 10.10.2017; BVerfG, 2 BvR 496/12 v. 30.03.2016 in NJW 2016, 2170).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19
    Das Revisionsgericht hat nämlich von Amts wegen, unabhängig von einer sachlichen Beschwer des Beschwerdeführers und ohne Bindung an die rechtliche Beurteilung durch den Tatrichter, zu prüfen, ob das Berufungsgericht über alle Bestandteile des erstinstanzlichen Urteils entschieden hat, die von der Berufung erfasst wurden (vgl. OLG Koblenz, 2 Ss 150/12 v. 18.03.2013 in NZV 2013, 41 1 m.w.N.), insbesondere, ob eine Berufungsbeschränkung, von der das Berufungsgericht ausgegangen ist, wirksam war (vgl. OLG Koblenz, 2 OLG 6 Ss 170/18 v. 30.01.2019; BGH, 1 StR 319/76 v. 30.11.1976 in BGHSt 27, 70; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. § 352 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 10.10.2017 - 2 Ws 570/17

    Weisungen in der Führungsaufsicht: Bestimmtheit einer Weisung zur Kontrolle der

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19
    Eine unzumutbare Weisung liegt demgegenüber jedenfalls in solchen Fällen vor, in denen ein langjähriger, mehrfach erfolglos therapierter Suchtabhängiger aufgrund seiner Suchtkrankheit nicht zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage ist und von ihm keine die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigten Straftaten drohen (Senat, 2 Ws 509/16 v. 02.11.2016; 2 Ws 226, 227/17 v. 08.05.2017; 2 Ws 570/17 v. 10.10.2017; BVerfG, 2 BvR 496/12 v. 30.03.2016 in NJW 2016, 2170).
  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Jedenfalls in Fällen, in denen ein langjähriger, mehrfach erfolglos therapierter Suchtabhängiger aufgrund seiner Suchtkrankheit nicht zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage ist und von ihm keine die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigenden Straftaten drohen, ist eine strafbewehrte Abstinenzweisung gem. § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB als unzumutbare Anforderung an die Lebensführung nach § 68b Abs. 3 StGB und damit zugleich als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit anzusehen (BVerfG a.a.O.; OLG Bremen, Beschluss vom 10.03.2022 - 1 Ws 18/22 bei juris = BeckRS 2022, 4652; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21 bei juris = BeckRS 2021, 11087; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19 bei juris = BeckRS 2019, 33286).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 Ws 760/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,54557
OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 Ws 760/19 (https://dejure.org/2019,54557)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19 (https://dejure.org/2019,54557)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - 2 Ws 760/19 (https://dejure.org/2019,54557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,54557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2020, 364 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Jedenfalls in Fällen, in denen ein langjähriger, mehrfach erfolglos therapierter Suchtabhängiger aufgrund seiner Suchtkrankheit nicht zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage ist und von ihm keine die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigenden Straftaten drohen, ist eine strafbewehrte Abstinenzweisung gem. § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB als unzumutbare Anforderung an die Lebensführung nach § 68b Abs. 3 StGB und damit zugleich als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit anzusehen (BVerfG a.a.O.; OLG Bremen, Beschluss vom 10.03.2022 - 1 Ws 18/22 bei juris = BeckRS 2022, 4652; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21 bei juris = BeckRS 2021, 11087; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19 bei juris = BeckRS 2019, 33286).
  • OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22

    Anforderungen an Abstinenzweisung nach § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB gegenüber einem

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass wegen der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Fall der Verletzung der Abstinenzweisung von dem Verurteilten die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwertgehalts im Allgemeinen nur dann erwartet werden kann, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; siehe zur Anwendung dieser Maßstäbe in der Rechtsprechung der Obergerichte auch KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 7, StV 2021, 310 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 32; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19, juris Rn. 23, StV 2020, 364; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2016 - 1 Ws 51/16, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21, juris Rn. 10 f.).
  • OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 22/18
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass wegen der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Fall der Verletzung der Abstinenzweisung von dem Verurteilten die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwertgehalts im Allgemeinen nur dann erwartet werden kann, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; siehe zur Anwendung dieser Maßstäbe in der Rechtsprechung der Obergerichte auch KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 7, StV 2021, 310 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 32; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19, juris Rn. 23, StV 2020, 364; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2016 - 1 Ws 51/16, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21, juris Rn. 10 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht