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   OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17   

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OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17 (https://dejure.org/2017,58518)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17 (https://dejure.org/2017,58518)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17 (https://dejure.org/2017,58518)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Straßenverkehrshefährdung, rücksichtsloses Überholen, Feststellungen

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 315c Abs 1 Nr 2 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und eines rücksichtslosen Handelns; Anforderungen an die Urteilsgründe bei Anschluss des Gerichts an das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rücksichtsloses Überholen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und eines rücksichtslosen Überholens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16

    Strafverfahren wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung: Notwendige

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17
    Eine solche ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (Senat, 2 OLG 4 Ss 18/16 v. 17.03.2016, juris Rn. 16; 2 Ss 12/00 v. 10.02.2000 mwN).

    Letzteres erweist sich als bloße Bewertung, die einer hinreichenden Tatsachengrundlage entbehrt (vgl. BGH, 4 StR 324/13 v. 24.09.2013, juris Rn. 5; Senat, 2 OLG 4 Ss 18/16 v. 17.03.2016, juris Rn. 19).

    33 Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne des § 315c  Abs. 1 Nr. 2 StGB, wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt, oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise darauf losfährt (BGHSt 5, 392; Senat, 2 OLG 4 Ss 18/16 v. 17.03.2016, juris Rn. 12 mwN).

  • BGH, 24.09.2013 - 4 StR 324/13

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr für Leib und Leben anderer oder

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17
    Eine zahlenmäßig präzise Festlegung von Entfernungen, Geschwindigkeiten und Bremsverzögerungen ist für die Annahme des Tatbestandsmerkmals nicht unabdingbar; vielmehr können hierzu bei sorgfältiger Beweiswürdigung auch ungefähre Angaben und wertende Angaben der gehörten Zeugen hinreichen, wenn sich daraus ein Bild der fraglichen Verkehrssituation erschließt (BGH NJW 1995, 3131, 3132; 4 StR 324/13 v. 24.09.2013, juris Rn. 5).

    Letzteres erweist sich als bloße Bewertung, die einer hinreichenden Tatsachengrundlage entbehrt (vgl. BGH, 4 StR 324/13 v. 24.09.2013, juris Rn. 5; Senat, 2 OLG 4 Ss 18/16 v. 17.03.2016, juris Rn. 19).

  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15

    Inhalt des Strafurteils: Verweisung auf eine bei den Akten befindliche Abbildung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17
    Diese muss deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck kommen und sich auf konkret bezeichnete, in der Akte befindliche Abbildungen beziehen (BGH, 3 StR 425/15 v. 28.01.2016, juris Rn. 15; NStZ-RR 2016, 178; Meyer-Goßner /Schmitt aaO Rn. 8 mwN).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17
    Eine zahlenmäßig präzise Festlegung von Entfernungen, Geschwindigkeiten und Bremsverzögerungen ist für die Annahme des Tatbestandsmerkmals nicht unabdingbar; vielmehr können hierzu bei sorgfältiger Beweiswürdigung auch ungefähre Angaben und wertende Angaben der gehörten Zeugen hinreichen, wenn sich daraus ein Bild der fraglichen Verkehrssituation erschließt (BGH NJW 1995, 3131, 3132; 4 StR 324/13 v. 24.09.2013, juris Rn. 5).
  • OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00

    Ermittlung der BAK zu einem Zeitpunkt nach der Blutentnahme; konkrete Gefährdung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17
    Eine solche ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (Senat, 2 OLG 4 Ss 18/16 v. 17.03.2016, juris Rn. 16; 2 Ss 12/00 v. 10.02.2000 mwN).
  • OLG Koblenz, 04.08.2008 - 2 Ss 110/08

    Maßgeblichkeit von Motivation und Beweggründen des Fahrzeugführers in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17
    Bedeutung gewinnen können insoweit der Grad der objektiven Verkehrswidrigkeit, vorangehendes oder nachfolgendes Verhalten des Täters und der Ausschluss entlastender subjektiver Faktoren, wie ein mögliches Augenblicksversagen, Schreck, Eile aus nachvollziehbaren Gründen (Senat aaO; 2 Ss 110/08 v. 04.08.2008; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, 1 Ss 95/13 vom 08.11.2013; Groeschke, in: Münchener Kommentar, StGB, 1. Aufl., § 315c Rn. 27; Zieschang, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 35).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17
    27 a) Will sich das Gericht dem Ergebnis eines zu einer bestimmten Frage eingeholten Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen anschließen, müssen in den Urteilsgründen zumindest die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergegeben werden, damit das Revisionsgericht die Schlüssigkeit des Gutachtens, insbesondere seine Übereinstimmung mit den Erkenntnissen der Wissenschaft prüfen kann (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258; OLG Koblenz, 2 SsBs 100/09 v. 02.10.2009; 1 Ss 225/07 v. 17.01.2008; 1 Ss 255/02 v. 12.12.2002; Meyer-Goßner /Schmitt aaO § 267 Rn. 13; speziell für Gutachten zum Hergang eines Verkehrsgeschehens: OLG Düsseldorf VRS 78, 125; BayObLG, 1St RR 169/93 v. 29.11.1993 und 2St RR 19/96 v. 09.02.1996, juris).
  • OLG Jena, 17.09.2008 - 1 Ss 167/08

    Nötigung - Straßenverkehrsgefährdung - Verkehrsstrafrecht

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17
    Nachvollziehbar beschrieben werden kann die Gefahrenlage indes durch möglichst konkrete Angaben zum Fahrverhalten des Fahrzeugs, zu Reaktionen des Fahrers und zu wahrnehmbaren Veränderungen des verkehrstypischen Geschehensablaufs, wozu bei einem starken Bremsvorgang etwa quietschende Reifen, Ausbrechen, Schlingern oder Schleudern des Fahrzeugs, das Umherfliegen von Gegenständen im Fahrzeuginneren oder das Ansprechen von Sicherheitsgurten gehören können (Senat a.a.O.; 2 Ss 232/98 v. 02.09.1998; 2 Ss 286/97 v. 09.11.1997; 2 Ss 231/96 v. 13.08.1996; 2 Ss 24/95 v. 28.03.1995; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, 1 Ss 167/08 v.  23.10.2008).
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17
    33 Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne des § 315c  Abs. 1 Nr. 2 StGB, wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt, oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise darauf losfährt (BGHSt 5, 392; Senat, 2 OLG 4 Ss 18/16 v. 17.03.2016, juris Rn. 12 mwN).
  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17
    Stehen die Grundlagen für eine Schlussfolgerung nur in einer so losen Beziehung zur Tat, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind, so ist die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, NStZ 1986, 373; 3 StR 302/85 v. 07.08.1985, juris Rn. 2; OLG Koblenz, 1 Ss 113/99 v. 29.06.1999, juris Rn. 7; Meyer-Goßner /Schmitt aaO § 261 Rn. 38).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 170/96

    Psychose - Eifersuchtswahn - Schizophrenie - Persönlichkeitsstörung - Anordnung

  • BGH, 07.08.1985 - 3 StR 302/85

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung

  • OLG Koblenz, 02.10.2009 - 2 SsBs 100/09

    Möglichkeit der Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 219/10

    Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung des Bestreitens)

  • OLG Düsseldorf, 18.09.1989 - 5 Ss 326/89
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 64/12

    Sicherungsverwahrung: Berücksichtung zulässigen Verteidigungsverhaltens des

  • BGH, 09.10.2012 - 5 StR 453/12

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessungserwägungen (unzulässige strafschärfende

  • BayObLG, 09.02.1996 - 2St RR 19/96
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12

    Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot

  • BayObLG, 29.11.1993 - 1St RR 169/93
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 4 RVs 111/14

    Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr bei § 315c StGB

  • OLG Bremen, 20.02.2014 - 1 Ss 95/13
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18

    Mord (Heimtücke: Maßstab, kein Ausschluss durch feindselige Atmosphäre im

    bb) Eine solche "hochgradige Existenzkrise' (vgl. zu § 315c StGB BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NZV 1995, 325 mwN; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17, juris) lässt sich den auch insoweit rechtsfehlerfreien Feststellungen des angefochtenen Urteils nicht hinreichend entnehmen.
  • OLG Koblenz, 26.06.2023 - 2 ORs 4 Ss 88/23

    Vorsätzliche Gefährdung Straßenverkehr wegen Überholvorgang

    Eine zahlenmäßig präzise Festlegung von Entfernungen, Geschwindigkeiten und Bremsverzögerungen ist für die Annahme des Tatbestandsmerkmals nicht unabdingbar; vielmehr können hierzu bei sorgfältiger Beweiswürdigung auch ungefähre Angaben und wertende Angaben der gehörten Zeugen hinreichen, wenn sich daraus ein Bild der fraglichen Verkehrssituation erschließt (zu alledem mit zahlreichen weiteren Nachweisen: OLG Koblenz, Beschluss vom 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17).
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