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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.12.1979 - 2 A 103/78   

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https://dejure.org/1979,14482
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.12.1979 - 2 A 103/78 (https://dejure.org/1979,14482)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.12.1979 - 2 A 103/78 (https://dejure.org/1979,14482)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Dezember 1979 - 2 A 103/78 (https://dejure.org/1979,14482)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09

    Kommunalwahlen 2009 dürfen am 30. August 2009 stattfinden

    Insbesondere könnten die Gewichte zu Ungunsten der freien Wählervereinigungen verschoben werden, weil nur den politischen Parteien während des Bundestagswahlkampfs in den Medien Sendezeiten eingeräumt würden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.7.1994 '1 S 1885/94', NVwZ 1994, 1231, 1232 einerseits und Nds. OVG, OVGE 35, 420, 424, sowie RhPfVerfGH, Entscheidung vom 29.11.1983 '6 u. 7/83', NVwZ 1984, 574, 575 f. andererseits).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und

    Jedenfalls besteht keine Pflicht des Gesetzgebers zu einem solchen Vorgehen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation OVG NI, Urteil vom 4. Dezember 1979 - 2 OVG A 103/78, OVGE 35, 420, 424 f.).
  • VG Cottbus, 21.10.2010 - 4 K 1103/09

    Wahlprüfungsklage gegen eine Bürgermeisterwahl; Zusammenlegung des Wahltermins

    Ebenso hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ausgesprochen, dass die Bestimmung des Wahltags für die Kommunalwahlen in Niedersachsen 1976 auf den Wahltag für die Bundestagswahlen nicht den Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien und Wählergruppen verletzt habe (Urteil vom 14. Dezember 1979, OVGE 35, 420).

    Die Absicht, zu einer möglichst hohen Wahlbeteiligung bei der Bürgermeisterwahl beizutragen, hat erhebliches Gewicht, da ihr wegen der gewünschten Stärkung der demokratischen Legitimation ebenso wie den Grundsätzen der Chancengleichheit und der Gleichheit der Wahl mit dem Bezug zu Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG Verfassungsrang zukommt (Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2009 - 24/08 - DVBl 2009, 516, 518; OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Dezember 1979, OVGE 35, 420, 425).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1994 - 1 S 1885/94

    Bestimmung des Nachwahltermins für Gemeinderatswahlen - Zusammenlegung mit

    Nach diesem Grundsatz sind jeder Partei, Wählergruppe oder jedem Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleichen Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen offen zu halten (vgl. BVerfG, B. v. 14.2.1978 - 2 BvR 523/75, 958/76 u. 977/76 -, DVBl. 1978, 339; OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.1979 - 2 OVG A 103/78 -, OVGE 35, 420 ff.).
  • VG Cottbus, 23.09.2009 - 4 L 281/09

    Verwaltungsgericht Cottbus lehnt Verschiebung der Bürgermeisterwahl für Königs

    Dem gemäß kann im Wahlprüfungsverfahren auch gerügt werden, dass bei der Bestimmung des Wahltages gegen Regelungen des § 74 BbgKWahlG, das im Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbürgte Willkürverbot, den Grundsatz der Chancengleichheit bzw. den Grundsatz der gleichen Wahl, der in Bezug auf Wahlen der Bürgermeister in Art. 22 Abs. 3 Satz 1 BbgVerf verankert ist, verstoßen wurde (zur Überprüfung der Bestimmung des Wahltages für Kommunalwahlen in einem Wahlprüfungsverfahren anhand des Grundsatzes der gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien und Wählergruppen s. OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Dezember 1979 - 2 OVG A 103/78 - OVGE 35, 420 ff.; zur Verlegung des Tages einer Landtagswahl als Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens s.: RhPfVerfGH, Entscheidung vom 29. November 1983 - 6/380 - NVwZ 1984, 574 ff; zur Problematik der Bestimmung von Kommunalwahlterminen s. auch: Droege, DÖV 2009, 649, 653 ff.; Schoenemann, NWVBl. 2009, 165, 168; Waldhoff, JZ 2009, 144, 147 f.).
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