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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.11.1986 - 2 A 83/85   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.11.1986 - 2 A 83/85 (https://dejure.org/1986,6116)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.11.1986 - 2 A 83/85 (https://dejure.org/1986,6116)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. November 1986 - 2 A 83/85 (https://dejure.org/1986,6116)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 11
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 09.01.2008 - 10 ME 109/07

    Bestehen eines subjektiv-öffentlichen Rechts eines öffentlich-rechtlichen

    Bereits der Wortlaut sowie der Sinn und Zweck der o.g. Bestimmungen vermitteln dem jeweils berechtigten Versicherungsunternehmen ein subjektives Recht, auch mittels verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes eine Betätigung anderer öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen im eigenen Geschäftsgebiet zu verhindern (vgl. dazu die Gesetzesbegründung, Landtags-Drucksache 12/5190, S. 13; vgl. zum sparkassenrechtlichen Regionalprinzip Berger, Niedersächsisches Sparkassengesetz, 2. Aufl. 2006, § 4 Rdnr 28; Stern/Nierhaus, Das Regionalprinzip im öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesen 1991, S. 62/63; siehe auch OVG Lüneburg, Urt. v. 21. November 1986 - 2 OVG A 83/85 -, NVwZ-RR 1989, 11 [S. 14 des Urteilsabdrucks]).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2008 - 10 ME 108/07

    Unterlassungsanspruch eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens

    Bereits der Wortlaut sowie der Sinn und Zweck der o.g. Bestimmungen vermitteln dem jeweils berechtigten Versicherungsunternehmen ein subjektives Recht, auch mittels verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes eine Betätigung anderer öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen im eigenen Geschäftsgebiet zu verhindern (vgl. dazu die Gesetzesbegründung, Landtags-Drucksache 12/5190, S. 13; vgl. zum sparkassenrechtlichen Regionalprinzip Berger, Niedersächsisches Sparkassengesetz, 2. Aufl. 2006, § 4 Rdnr 28; Stern/Nierhaus, Das Regionalprinzip im öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesen 1991, S. 62/63; siehe auch OVG Lüneburg, Urt. v. 21. November 1986 - 2 OVG A 83/85 -, NVwZ-RR 1989, 11 [S. 14 des Urteilsabdrucks]).
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2011 - 10 LB 98/07

    Unterlassungsanspruch eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens

    Bereits der Wortlaut sowie der Sinn und Zweck der o.g. Bestimmungen vermitteln dem jeweils berechtigten Versicherungsunternehmen ein subjektives Recht, auch mittels verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes eine Betätigung anderer öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen im eigenen Geschäftsgebiet zu verhindern (vgl. dazu die Gesetzesbegründung, Landtags-Drucksache 12/5190, S. 13; vgl. zum sparkassenrechtlichen Regionalprinzip Berger, Niedersächsisches Sparkassengesetz, 2. Aufl. 2006, § 4 Rdnr 28; Stern/Nierhaus, Das Regionalprinzip im öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesen 1991, S. 62/63; siehe auch OVG Lüneburg, Urt. v. 21. November 1986 - 2 OVG A 83/85 -, NVwZ-RR 1989, 11 [S. 14 des Urteilsabdrucks]).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2001 - 10 L 3954/99

    Auflösung; Einrichtung; Feststellungsklage; kommunale Gebietsreform; Kündigung;

    Diese nach § 3 Abs. 4 iVm § 3 Abs. 1 SAG erteilte Genehmigung stellt einen anfechtbaren Verwaltungsakt dar (ebenso für den Fall der Genehmigung eines Sparkassenzusammenschlusses durch die Entscheidung der obersten Sparkassenaufsichtsbehörde nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NSpG Kraujuttis, Ist die Genehmigung eines Sparkassenzusammenschlusses durch die Sparkassenaufsichtsbehörde rückwirkend möglich" NdsVBl. 2001, 161, 163; Berger, Sparkassengesetz für das Land Niedersachsen, Kommentar, 1. Auflage 2000, § 1 Rdnr. 7, für den Fall der Errichtung oder Auflösung von Sparkassen), der mit der Anfechtungsklage hätte angefochten werden können (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.11.1986 - 2 OVG A 83/85 -, NST-N 1987, 309 = NVwZ-RR 1989, 11).
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