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   AG Landstuhl, 04.09.2019 - 2 OWi 108/19   

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AG Landstuhl, 04.09.2019 - 2 OWi 108/19 (https://dejure.org/2019,31004)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 04.09.2019 - 2 OWi 108/19 (https://dejure.org/2019,31004)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 04. September 2019 - 2 OWi 108/19 (https://dejure.org/2019,31004)
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Volltextveröffentlichung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    AG Landstuhl bejaht Einsichtsrecht in Messreihe, Lebensakte, Beschilderungsplan, verkehrsrechtliche Anordnung und Public Key

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Kaiserslautern, 22.05.2019 - 5 Qs 51/19

    Anspruch des Betroffenen auf Zurverfügungstellung der Messdaten im Rahmen der

    Auszug aus AG Landstuhl, 04.09.2019 - 2 OWi 108/19
    Angesichts dessen, dass neben dem Landgericht Trier (ZD 2018, 123) nunmehr auch das Landgericht Kaiserslautern einen Anspruch auf Zugänglichmachung der gesamten Messreihe bejaht (Beschluss vom 22.05.2019 - 5 Qs 51/19), wenn auch auf Basis eines angeblich insoweit bestehenden Akteneinsichtsrechts, und angesichts dessen, dass aufgrund der Nichtzurverfügungstellung dieser Unterlagen auf die Rechtsbeschwerde hin eine Aufhebung einer erstinstanzlichen Entscheidung droht (so das OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris), erscheint es angebracht, die angestrebte Aufarbeitung vermuteter technischer Mängel des Messverfahrens durch die Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren zu ermöglichen.
  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Auszug aus AG Landstuhl, 04.09.2019 - 2 OWi 108/19
    Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Übermittlung von nicht in den Bußgeldakten befindlichen Informationen und Unterlagen nicht unter dem Gesichtspunkt des Akteneinsichtsrechts nach § 46 OWiG iVm. § 147 StPO: Nach dem sog. formellen Aktenbegriff bezieht sich das Akteneinsichtsrecht des Betroffenen im Bußgeld- und im Strafverfahren auf die tatsächlich vorhandene Akte, nicht auf solche Unterlagen und Dateien, die nicht Aktenbestandteil geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 139; Cierniak/Niehaus, zfs 2014, 2, 3; so auch SaarlVerfGH, Beschluss vom 27. April 2018 - 1 Lv 1/18, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus AG Landstuhl, 04.09.2019 - 2 OWi 108/19
    Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Übermittlung von nicht in den Bußgeldakten befindlichen Informationen und Unterlagen nicht unter dem Gesichtspunkt des Akteneinsichtsrechts nach § 46 OWiG iVm. § 147 StPO: Nach dem sog. formellen Aktenbegriff bezieht sich das Akteneinsichtsrecht des Betroffenen im Bußgeld- und im Strafverfahren auf die tatsächlich vorhandene Akte, nicht auf solche Unterlagen und Dateien, die nicht Aktenbestandteil geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 139; Cierniak/Niehaus, zfs 2014, 2, 3; so auch SaarlVerfGH, Beschluss vom 27. April 2018 - 1 Lv 1/18, juris Rn. 32).
  • OLG Hamm, 14.07.2017 - 26 U 117/16

    Krankenhaus muss nicht immer Namen und Anschriften seiner Ärzte mitteilen

    Auszug aus AG Landstuhl, 04.09.2019 - 2 OWi 108/19
    Angesichts dessen, dass neben dem Landgericht Trier (ZD 2018, 123) nunmehr auch das Landgericht Kaiserslautern einen Anspruch auf Zugänglichmachung der gesamten Messreihe bejaht (Beschluss vom 22.05.2019 - 5 Qs 51/19), wenn auch auf Basis eines angeblich insoweit bestehenden Akteneinsichtsrechts, und angesichts dessen, dass aufgrund der Nichtzurverfügungstellung dieser Unterlagen auf die Rechtsbeschwerde hin eine Aufhebung einer erstinstanzlichen Entscheidung droht (so das OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris), erscheint es angebracht, die angestrebte Aufarbeitung vermuteter technischer Mängel des Messverfahrens durch die Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren zu ermöglichen.
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflicht der Verwaltungsbehörde

    Auszug aus AG Landstuhl, 04.09.2019 - 2 OWi 108/19
    Angesichts dessen, dass neben dem Landgericht Trier (ZD 2018, 123) nunmehr auch das Landgericht Kaiserslautern einen Anspruch auf Zugänglichmachung der gesamten Messreihe bejaht (Beschluss vom 22.05.2019 - 5 Qs 51/19), wenn auch auf Basis eines angeblich insoweit bestehenden Akteneinsichtsrechts, und angesichts dessen, dass aufgrund der Nichtzurverfügungstellung dieser Unterlagen auf die Rechtsbeschwerde hin eine Aufhebung einer erstinstanzlichen Entscheidung droht (so das OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris), erscheint es angebracht, die angestrebte Aufarbeitung vermuteter technischer Mängel des Messverfahrens durch die Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren zu ermöglichen.
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus AG Landstuhl, 04.09.2019 - 2 OWi 108/19
    Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Übermittlung von nicht in den Bußgeldakten befindlichen Informationen und Unterlagen nicht unter dem Gesichtspunkt des Akteneinsichtsrechts nach § 46 OWiG iVm. § 147 StPO: Nach dem sog. formellen Aktenbegriff bezieht sich das Akteneinsichtsrecht des Betroffenen im Bußgeld- und im Strafverfahren auf die tatsächlich vorhandene Akte, nicht auf solche Unterlagen und Dateien, die nicht Aktenbestandteil geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 139; Cierniak/Niehaus, zfs 2014, 2, 3; so auch SaarlVerfGH, Beschluss vom 27. April 2018 - 1 Lv 1/18, juris Rn. 32).
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