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   OLG Koblenz, 18.01.2022 - 2 OWi 32 SsRs 354/21   

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https://dejure.org/2022,1447
OLG Koblenz, 18.01.2022 - 2 OWi 32 SsRs 354/21 (https://dejure.org/2022,1447)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.01.2022 - 2 OWi 32 SsRs 354/21 (https://dejure.org/2022,1447)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - 2 OWi 32 SsRs 354/21 (https://dejure.org/2022,1447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Abwesenheitsverhandlung, frühere Äußerungen und Erklärungen

  • IWW
  • bussgeldsiegen.de

    Abwesenheitsverhandlung - frühere Äußerungen als Gegenstand der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs Nichtberücksichtigung von Anträgen durch das Gericht als Verfahrensfehler Verurteilung wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 28.06.2016 - 2 Ss OWi 125/16

    Erklärung der vor der Hauptverhandlung schriftsätzlich gestellten Anträge des

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2022 - 2 OWi 32 SsRs 354/21
    § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG soll sicherstellen, dass zum Ausgleich für die weitgehende Durchbrechung der auch im Bußgeldverfahren zu beachtenden Mündlichkeits- und Unmittelbarkeitsgrundsätze alle wesentlichen Erklärungen, die der Betroffene in irgendeinem Stadium des Verfahrens zu der gegen ihn erhobenen Beschuldigung abgegeben hat, im Falle des ihm gestatteten Fernbleibens von der Hauptverhandlung bei der Entscheidung berücksichtigt werden; es handelt sich hierbei um zwingendes Recht (OLG Celle, Beschluss vom 28.06.2016 - 2 Ss (OWi) 125/16, BeckRS 2016, 133188 m. w. N.).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2022 - 2 OWi 32 SsRs 354/21
    Dementsprechend ist das rechtliche Gehör nur dann verletzt, wenn die erlassene Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (BVerfG, Beschluss vom 24.02.1992 - 2 BvR 700/91, NJW 1992, 2811 ).
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