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   OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16   

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https://dejure.org/2016,41645
OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16 (https://dejure.org/2016,41645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16 (https://dejure.org/2016,41645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. September 2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16 (https://dejure.org/2016,41645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Tatbestandsmäßigkeit eines Abstandsverstoßes und Wiedergabe der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Bei Abstandsverstößen können bereits 120 m Messstrecke genügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Koblenz, 24.07.2001 - 1 Ss 203/01

    Eichung, Erlöschen, Geschwindigkeitsüberschreitung, Nacheichung, Neueichung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16
    Die Generalstaatsanwaltschaft hat hierzu in ihrer Stellungnahme folgendes ausgeführt: "Bei der Geschwindigkeits- und Abstandsmessung ProViDa 2000 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (OLG Koblenz, Beschluss vom 24.07.2001 - 1 Ss 203/01), so dass es genügt, wenn der Tatrichter im Urteil das angewendete Messverfahren und das nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Messergebnis angibt.
  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeits-

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16
    Die aus der Geschwindigkeitsberechnung folgende Abstandsmessung anhand einer Einzelbildauswertung erweist sich demgegenüber als nicht standardisiert (OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08), da die Abstände, anders als die Geschwindigkeit, nicht elektronisch gemessen, sondern errechnet werden.
  • OLG Koblenz, 02.05.2002 - 1 Ss 75/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes:

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16
    Geringfügige, nach der Lebenserfahrung regelmäßig auftretende, mit keinem der eingesetzten Messverfahren exakt fassbare und deshalb nie ausschließbare Abstandsschwankungen sind daher unbeachtlich (OLG Koblenz, Beschluss vom 02.05.2002, 1 Ss 75/02).
  • OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12

    "Einbestellungen" eines Betroffenen durch Einwurf in den Hausbriefkasten und

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16
    Nach ständiger Rechtsprechung beider Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Koblenz(z.B. Beschlüsse 2 SsBs 128/12 v. 26.08.2013; 2 SsBs 108/10 v. 24.09.2010; 1 SsBs 109/12 v. 19.11.2012; 1 Ss 289/06 v. 03.01.2007- ZfSch 2007, 231 f. )ist bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250,- Euro von einer nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeit auszugehen, die die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zur Bußgeldbemessung grundsätzlich auch dann erfordert, wenn es sich um die Regelsanktion nach dem Bußgeldkatalog handelt.
  • OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07

    Abstandsunterschreitung: Zugrunde zu legende Werte bei einer Abstandsmessung mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16
    Wenn die Rechtsprechung fordert, dass die gefährdende Abstandsunterschreitung nicht nur ganz vorübergehend, sondern über eine Strecke von 250 bis 300 m vorgelegen haben muss, hat dies seinen Grund darin, dass es insbesondere auf Autobahnen immer Situationen wie plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden oder Spurwechsel eines Dritten geben kann, die für Augenblicke zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Koblenz,  Beschluss vom 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 48).
  • OLG Bremen, 15.11.2012 - 2 SsBs 82/11

    Bußgeldverfahren; Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16
    Hiervon kann ausnahmsweise etwa dann abgesehen werden, wenn der Bußgeldrichter die bereits im Bußgeldbescheid festgesetzte Regelgeldbuße nach der BKatV verhängt, sich der anwaltlich vertretene Betroffene unter Berufung darauf, keine weiteren Angaben zur Sache machen zu wollen, von der Erscheinenspflicht entbinden lässt, und auch sein vertretungsberechtigter Verteidiger nicht zur Hauptverhandlung erscheint, womit zum Ausdruck gebracht wird, dass der Frage einer fehlenden oder verminderten Leistungsfähigkeit nicht weiter nachgegangen werden muss, der Betroffene also in der Lage ist, diese Geldbuße zu zahlen (vgl. OLG Koblenz, 2 SsBs 30/14 v. 13.6.2014 - Rn. 9 n. juris; 1 SsBs 109/11 vom 15.12.2011; vgl. auch KG Berlin, 162 Ss 136/13 v. 7.1.2014 - VRS 126, 103 ; OLG Bremen, 2 SsBs 82/11 v. 15.11.2012 - NZV 2014, 140).
  • KG, 07.01.2014 - 3 Ws (B) 651/13

    Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 500 EUR wegen innerörtlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16
    Hiervon kann ausnahmsweise etwa dann abgesehen werden, wenn der Bußgeldrichter die bereits im Bußgeldbescheid festgesetzte Regelgeldbuße nach der BKatV verhängt, sich der anwaltlich vertretene Betroffene unter Berufung darauf, keine weiteren Angaben zur Sache machen zu wollen, von der Erscheinenspflicht entbinden lässt, und auch sein vertretungsberechtigter Verteidiger nicht zur Hauptverhandlung erscheint, womit zum Ausdruck gebracht wird, dass der Frage einer fehlenden oder verminderten Leistungsfähigkeit nicht weiter nachgegangen werden muss, der Betroffene also in der Lage ist, diese Geldbuße zu zahlen (vgl. OLG Koblenz, 2 SsBs 30/14 v. 13.6.2014 - Rn. 9 n. juris; 1 SsBs 109/11 vom 15.12.2011; vgl. auch KG Berlin, 162 Ss 136/13 v. 7.1.2014 - VRS 126, 103 ; OLG Bremen, 2 SsBs 82/11 v. 15.11.2012 - NZV 2014, 140).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12

    Erforderliche Fahrstrecke; Messstrecke; Abstandsunterschreitung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16
    Wenn die Rechtsprechung fordert, dass die gefährdende Abstandsunterschreitung nicht nur ganz vorübergehend, sondern über eine Strecke von 250 bis 300 m vorgelegen haben muss, hat dies seinen Grund darin, dass es insbesondere auf Autobahnen immer Situationen wie plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden oder Spurwechsel eines Dritten geben kann, die für Augenblicke zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Koblenz,  Beschluss vom 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 48).
  • OLG Koblenz, 03.01.2007 - 1 Ss 289/06

    Festsetzung der Geldbußen bei mehreren Handlungen; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16
    Nach ständiger Rechtsprechung beider Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Koblenz(z.B. Beschlüsse 2 SsBs 128/12 v. 26.08.2013; 2 SsBs 108/10 v. 24.09.2010; 1 SsBs 109/12 v. 19.11.2012; 1 Ss 289/06 v. 03.01.2007- ZfSch 2007, 231 f. )ist bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250,- Euro von einer nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeit auszugehen, die die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zur Bußgeldbemessung grundsätzlich auch dann erfordert, wenn es sich um die Regelsanktion nach dem Bußgeldkatalog handelt.
  • KG, 31.07.2015 - 3 Ws (B) 356/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen eines qualifizierten

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16
    Dabei sind dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum jedoch wegen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit enge Grenzen gesetzt und die gerichtlichen Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalls nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. KG Berlin, 3 Ws [B] 356/15 v. 31.07.2015 - VRS 129/15, 328 ).
  • OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14

    Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss: Erforderliche Konzentration der

  • BGH, 30.08.1989 - 3 StR 195/89

    Berechnung der sich unmittelbar an die Revisionseinlegungsfrist anschließenden

  • OLG Hamburg, 20.02.2019 - 3 Ss OWi 168/17

    ProViDa-Messung vom Motorrad aus: Standardisiert nur bei Geradeausfahrt in

    Bei dem Pro ViDa-2000-Modular Messverfahren handelt es sich grundsätzlich um ein standardisiertes Messverfahren (siehe etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16, Rn. 10, 14; OLG Bamberg, Beschluss vom 25.01.2017 - 3 Ss OWi 1582/16, Rn. 5 ff.; jeweils zitiert nach juris), bei dem zum Ausgleich systemimmanenter Messungenauigkeiten ein Toleranzabzug von 5 % der gemessenen Geschwindigkeit ausreicht (OLG Hamm NZV 2011, 267, 268 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 20.02.2019 - 2 Rb 10/18

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen einer mittels

    Bei dem ProviDa-201l-Modular Messverfahren handelt es sich grundsätzlich um ein standardisiertes Messverfahren (siehe etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16, Rn. 10, 14; OLG Bamberg, Beschluss vom 25.01 .2017 - 3 Ss OW 1582/16, Rn. 5 ff.; jeweils zitiert nach juris), bei dem zum Ausgleich systemimmanenter Messungenauigkeiten ein Toleranzabzug von 5 % der gemessenen Geschwindigkeit ausreicht (OLG Hamm NZV 2011, 267, 268 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 21.12.2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16

    Bußgeldverfahren - Geldbuße Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse

    Nach ständiger Rechtsprechung beider Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Koblenz(z.B. Beschlüsse 2 OWi 4 SsBs 50/16 v. 12.09.2016; 2 SsBs 128/12 v. 26.08.2013; 2 SsBs 108/10 v. 24.09.2010; 1 SsBs 109/12 v. 19.11.2012; 1 Ss 289/06 v. 03.01.2007 - ZfSch 2007, 231 f. )ist bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250,- Euro von einer nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeit auszugehen, die die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zur Bußgeldbemessung grundsätzlich auch dann erfordert, wenn es sich um die Regelsanktion nach dem Bußgeldkatalog handelt.
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