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   AG Landstuhl, 26.07.2022 - 2 OWi 4211 Js 8465/22   

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AG Landstuhl, 26.07.2022 - 2 OWi 4211 Js 8465/22 (https://dejure.org/2022,20307)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 26.07.2022 - 2 OWi 4211 Js 8465/22 (https://dejure.org/2022,20307)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - 2 OWi 4211 Js 8465/22 (https://dejure.org/2022,20307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verjährungsunterbrechung, Aufenthaltsermittlung, neuer Bußgeldbescheid

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 33 Abs 1 S 1 OWiG, § 46 Abs 1 OWiG, § 205 S 1 StPO, § 206a Abs 1 StPO, § 26 Abs 3 S 1 StVG
    Unterbrechung von Verfolgungsverjährungfrist durch Veranlassung von Aufenthaltsermittlung

  • beck-blog

    Mehrere Bußgeldbescheide in einer Akte

  • IWW
  • bussgeldsiegen.de

    Verjährungsunterbrechung durch Aufenthaltsermittlung und Erlass eines neuen Bußgeldbescheids

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Erlass eines zweiten Bußgeldbescheides - Verjährung und Aufenthaltsermittlung

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 541
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 23.07.2015 - 2 Ss OWi 206/15

    Unterbrechung der Verjährung durch eine Aufenthaltsermittlung wegen Abwesenheit

    Auszug aus AG Landstuhl, 26.07.2022 - 2 OWi 4211 Js 8465/22
    Der Erlass eines neuen (inhaltlich abweichenden) Bußgeldbescheids ohne vorherige Aufhebung eines zuvor ergangenen Bußgeldbescheids in derselben Sache unter dem Datum des früheren Bußgeldbescheids ist nichtig und daher nicht geeignet, die Verfolgungsverjährungsfrist zu unterbrechen (Anschluss an OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 2 Ss (OWi) 206/15, BeckRS 2015, 17625).

    Die bloße Veranlassung von Aufenthaltsermittlungen ohne vorangegangene Einstellungsentscheidung reicht jedenfalls zur Verjährungsunterbrechung nicht aus (BayObLG VRS 62, 288; OLG Celle, BeckRS 2015, 17625 (Rn. 10 f.)).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1985 - 2 Ss OWi 335/85
    Auszug aus AG Landstuhl, 26.07.2022 - 2 OWi 4211 Js 8465/22
    Hält die Behörde einen früheren Bußgeldbescheid für fehlerhaft oder möchte sie ihn ergänzen, so steht es ihr frei, diesen, so lange das Verfahren noch bei ihr anhängig und der Bußgeldbescheid noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, diesen zurückzunehmen und einen neuen, inhaltlich abweichenden, Bußgeldbescheid zu erlassen (vgl. etwa OLG Stuttgart, VRS 68, 128 ff.; OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1505; OLG Köln, NStZ-RR 1998, 375 f.).
  • BayObLG, 17.12.1981 - 1 ObOWi 446/81
    Auszug aus AG Landstuhl, 26.07.2022 - 2 OWi 4211 Js 8465/22
    Die bloße Veranlassung von Aufenthaltsermittlungen ohne vorangegangene Einstellungsentscheidung reicht jedenfalls zur Verjährungsunterbrechung nicht aus (BayObLG VRS 62, 288; OLG Celle, BeckRS 2015, 17625 (Rn. 10 f.)).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus AG Landstuhl, 26.07.2022 - 2 OWi 4211 Js 8465/22
    Ebenso verlängerte sich die Verfolgungsverjährungsfrist durch den Erlass des Bußgeldbescheids nicht gem. § 26 Abs. 3 S. 1 2. Alt. StVG von drei auf sechs Monate, da die Fristverlängerung erst mit (wirksamer) Zustellung des Bußgeldbescheids eintritt (BGH, NZV 2000, 131 f.; OLG Bamberg, NJW 2006, 1078 (1079); OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2008, Az. 2 Ss (OWi) 121 Z/08 ? juris, Rn. 22), was vorliegend jedoch nicht erfolgte.
  • OLG Bamberg, 12.12.2005 - 3 Ss OWi 1354/05

    Verjährungsunterbrechung - Fehlerhafte Ersatzzustellung: Versehentlich die

    Auszug aus AG Landstuhl, 26.07.2022 - 2 OWi 4211 Js 8465/22
    Ebenso verlängerte sich die Verfolgungsverjährungsfrist durch den Erlass des Bußgeldbescheids nicht gem. § 26 Abs. 3 S. 1 2. Alt. StVG von drei auf sechs Monate, da die Fristverlängerung erst mit (wirksamer) Zustellung des Bußgeldbescheids eintritt (BGH, NZV 2000, 131 f.; OLG Bamberg, NJW 2006, 1078 (1079); OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2008, Az. 2 Ss (OWi) 121 Z/08 ? juris, Rn. 22), was vorliegend jedoch nicht erfolgte.
  • OLG Köln, 21.08.1998 - Ss 378/98
    Auszug aus AG Landstuhl, 26.07.2022 - 2 OWi 4211 Js 8465/22
    Hält die Behörde einen früheren Bußgeldbescheid für fehlerhaft oder möchte sie ihn ergänzen, so steht es ihr frei, diesen, so lange das Verfahren noch bei ihr anhängig und der Bußgeldbescheid noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, diesen zurückzunehmen und einen neuen, inhaltlich abweichenden, Bußgeldbescheid zu erlassen (vgl. etwa OLG Stuttgart, VRS 68, 128 ff.; OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1505; OLG Köln, NStZ-RR 1998, 375 f.).
  • OLG Zweibrücken, 05.10.1992 - 1 Ss 127/92

    Bußgeldbescheide; Sachverhaltsdarstellung; Verwechslung ; Lebensvorgänge;

    Auszug aus AG Landstuhl, 26.07.2022 - 2 OWi 4211 Js 8465/22
    Wird allerdings, wie vorliegend, in derselben Sache ein neuer Bescheid erlassen, ohne dass sich in diesem ein Hinweis auf die Rücknahme des alten Bescheids befindet, ist der neue Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen den Grundsatz ne bis in idem nichtig und damit unwirksam (OLG Zweibrücken, NZV 1993, 451 f.).
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