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BayObLG, 27.06.1985 - 2 ObOWi 114/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 794
- BayObLGSt 1985, 86
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 27.08.2013 - 2 Ss 349/13
Missbrauch von Ausweispapieren: Auslage eines für eine andere Person …
Der Wortlaut ("für" bzw. "zu Gunsten") enthält keine Einschränkung dahingehend, dass der Schwerbehinderte das Fahrzeug selbst führen muss (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. Juni 1985, 2 Ob OWi 114/85, NJW 1986, 794, 795). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1988 - 7 A 15/88
Parken; Parkplatz; Beförderung; Gehbehinderter; Blinder; Rollstuhlfahrer
Dieses Zusatzschild beschränkte die Parkerlaubnis allgemein zugunsten Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinder, ohne daß es [seinerzeit] darauf ankam, ob der dadurch Begünstigte einen Ausweis mit entsprechender Bescheinigung besaß oder gar am Kraftfahrzeug anbrachte (vgl. BayObLG, NJW 1985, 1407 f. [hier: II (286) 20l c] unter ausführlicher Darlegung der eindeutigen Gesetzeslage); unerheblich war auch, ob der derart Schwerbehinderte das von ihm benutzte Fahrzeug selbst führte (vgl. BayObLG, DAR 1985, 355 f. [hier: II (286) 201 d]).Die Parkerlaubnis galt jedoch nur, soweit die Parkmöglichkeit in sachlicher und zeitlicher Hinsicht zugunsten des derart Schwerbehinderten in Anspruch genommen wurde (vgl. BayObLG, DAR 1985, 355, 356 [hier: ll (286) 20l d]).