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   BayObLG, 12.02.1986 - 2 ObOWi 325/85   

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https://dejure.org/1986,3697
BayObLG, 12.02.1986 - 2 ObOWi 325/85 (https://dejure.org/1986,3697)
BayObLG, Entscheidung vom 12.02.1986 - 2 ObOWi 325/85 (https://dejure.org/1986,3697)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Februar 1986 - 2 ObOWi 325/85 (https://dejure.org/1986,3697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Halter; Fahrzeugführer; Einhaltung; Sonntagsfahrverbot; Haftung; Halterpflichten; Übertragung; Überwachung; Auswahl

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1986, 10
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 29.05.2013 - 3 RBs 336/12

    Verurteilung des Fahrzeughalters wegen eines Verstoßes gegen das

    Das Amtsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass auch der Fahrzeughalter Täter einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 49 Abs. 1 Nr. 25, 30 Abs. 3 Satz 1 StVO sein kann (vgl. BayObLG, VRS 70, 471).
  • OLG Bremen, 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20

    Sonntagsfahrverbot, Normadressat, Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Diese entspricht dem Rechtsverständnis zu § 30 Abs. 3 S. 1 StVO a.F. in der bis zum 18.10.2017 geltenden Fassung, wonach bestimmt war, dass Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7, 5 Tonnen an Sonntagen und Feiertagen nicht verkehren durften und wozu in der Rechtsprechung anerkannt war, dass auch ein von dem Fahrzeughalter beauftragter Disponent Täter nach dieser Vorschrift sein konnte, wenn er anordnete oder zuließ, dass ein Lastkraftwagen während der Verbotszeit verkehrte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12.02.1986 - 2 Ob OWi 325/85, juris Ls., DAR 1986, 231; OLG Hamm, Beschluss vom 29.05.2013 - III-3 RBs 336/12, juris Rn. 9, VRR 2013, 470).
  • OLG Köln, 05.07.2019 - 1 RBs 207/19

    Normadressat des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach Gesetzesänderung 2017

    Diese Formulierung der Verordnung wurde so verstanden, dass sie einer bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit auch des Fahrzeughalters jedenfalls nicht entgegenstand, die sodann - letztlich - aus Sinn und Zweck des Verbots gefolgert wurde (vgl. BayObLG VRS 70, 471 [472]; ebenso OLG Hamm B. v. 29.05.2013 - III-3 RBs 336/12 - bei Juris Tz. 9; Hentschel/König/Dauer- König , Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2016, § 30 StVO Rz. 16; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke- Hühnermann , Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018, § 30 StVO Rz. 8; HK-Straßenverkehrsrecht- Jäger , § 30 StVO Rz. 34).
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