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   BayObLG, 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99   

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https://dejure.org/1999,3478
BayObLG, 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99 (https://dejure.org/1999,3478)
BayObLG, Entscheidung vom 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99 (https://dejure.org/1999,3478)
BayObLG, Entscheidung vom 20. April 1999 - 2 ObOWi 159/99 (https://dejure.org/1999,3478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Geldbuße; Fahrverbot; Rechtsbeschwerde; Verletzung materiellen Rechts

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; OWiG § ... 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9; ; OWiG § 33 Abs. 2 Satz 1; ; OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StVG § 26 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 26 Abs. 3; OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9
    Beginn der Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 StVG bei später Zustellung des Bußgeldbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3278 (Ls.)
  • NStZ 1999, 519
  • NZV 1999, 433
  • VersR 2000, 251
  • BayObLGSt 1999, 80
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 18.02.1997 - 2 Ss OWi 37/97
    Auszug aus BayObLG, 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99
    Das Amtsgericht war auch nicht gehalten, nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zu treffen, da kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß diese außerordentlich schlecht sind (vgl. OLG Hamm VRS 93, 372).
  • BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96
    Auszug aus BayObLG, 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99
    Zwar drängte sich im Hinblick auf die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung die Annahme vorsätzlichen Verhaltens auf (vgl. BGH NZV 1997, 529; BayObLGSt 1996, 15/16).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 557/96
    Auszug aus BayObLG, 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99
    Zwar drängte sich im Hinblick auf die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung die Annahme vorsätzlichen Verhaltens auf (vgl. BGH NZV 1997, 529; BayObLGSt 1996, 15/16).
  • BayObLG, 08.07.1998 - 1 ObOWi 257/98

    Wirksamkeit von Verjährungsunterbrechungen nach dem Inkrafttreten der Neufassung

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99
    Die Wirksamkeit von Handlungen zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26.1.1998 (BGBl F S. 156) - 1.3.1998 - vorgenommen wurden, bestimmt sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts nach bisherigem Recht (BayObLG NZV 1998, 513 = NJW 1999, 159).
  • KG, 02.06.1998 - 3 Ws (B) 277/98
    Auszug aus BayObLG, 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99
    Dagegen ist nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (DAR 1998, 449 = NStZ 1999, 193) die Verjährungsfrage in noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen "Altfällen" ausschließlich nach neuem Recht zu beurteilen.
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid

    Eine § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 n.F. OWiG berücksichtigende Auslegung des § 26 Abs. 3 2. Halbsatz StVG, die die Rechtsfolgen der beiden Vorschriften sinnvoll aufeinander abstimmt, kann nur dahin gehen, daß der Bußgeldbescheid - mit der Folge der Verlängerung der Verjährungsfrist auf sechs Monate ab diesem Zeitpunkt mit seinem Erlaß nur dann "ergangen" ist, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird (so auch das Kammergericht im Vorlegungsbeschluß NStZ 1999, 513, 514; ebenso BayObLG NZV 1999, 433, 434; AG Bielefeld NZV 1999, 266; Gübner NZV 1998, 230, 235 und 1999, 434, 435).

    Der insoweit abweichenden Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NZV 1999, 433), die Verlängerung der Verjährungsfrist werde in diesen Fällen "mit der ersten nach Erlaß des Bußgeldbescheids vorgenommenen Unterbrechung der bis dahin geltenden dreimonatigen Frist wirksam", kann nicht gefolgt werden:.

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 2 Ss OWi 104/03

    Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger

    Indes kommt dem Bußgeldbescheid nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung zu, wenn er dem Betroffenen gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 1. Alt. OWiG binnen zwei Wochen zugestellt wird, was dem Wortlaut von § 26 Abs. 3 StVG "ergangen" entspricht (vgl. BGHSt 45, 261, 264; BayOLG NZV 1999, 433).
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