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   BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94   

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https://dejure.org/1994,5159
BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94 (https://dejure.org/1994,5159)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94 (https://dejure.org/1994,5159)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 1994 - 2 ObOWi 28/94 (https://dejure.org/1994,5159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherheitsabstand; Geschwindigkeit; Fahrzeug

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 241
  • VersR 1994, 870
  • BayObLGSt 1994, 49
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 07.03.1975 - 1 Ss 42/75

    Autobahn; Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Dauer

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich ein Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 bis 300 m (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37/38; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328 ; OLG Köln VRS 66, 48 ; OLG Koblenz VRS 71, 66/68), teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m (OLG Köln VRS 66, 463 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93).

    Der Grund für die zugunsten des Betroffenen erhobene Forderung der nicht nur ganz vorübergehenden Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist, daß es auf der Autobahn immer wieder Situationen geben kann, die für Augenblicke zu einem zu geringen Fahrzeugabstand führen können, ohne daß allein darin schon eine dem Fahrer anzulastende Pflichtwidrigkeit gefunden werden könnte; so etwa, wenn infolge plötzlichen Bremsens des Vorausfahrenden der Abstand des Nachfolgenden sich schlagartig stark verringert, oder wenn ein Rechtsfahrender plötzlich kurz vor einem dort Herankommenden auf die Überholspur wechselt (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37 ; OLG Köln VRS 66, 463/465; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328/329).

  • OLG Koblenz, 03.02.1986 - 1 Ss 30/86

    Polizei; Fahrbahn; Autobahn; Abstand; Schätzung

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich ein Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 bis 300 m (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37/38; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328 ; OLG Köln VRS 66, 48 ; OLG Koblenz VRS 71, 66/68), teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m (OLG Köln VRS 66, 463 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93).

    Es kann dahinstehen, ob diese Forderung, die zumeist für die Feststellung eines gefährdenden Abstandes gemäß § 1 Abs. 2 StVO aufgestellt wird, tatsächlich in gleicher Weise für die Bejahung eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO Gültigkeit beansprucht (so aber ausdrücklich OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93; OLG Köln VRS 60, 62; VerkMitt 1983, 68 ; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; zweifelnd offenbar Jagusch/Hentschel aaO).

  • OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 456/83

    Abstand; Sicherheitsabstand; Gleichbleibendes Unterschreiten des Abstandes

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich ein Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 bis 300 m (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37/38; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328 ; OLG Köln VRS 66, 48 ; OLG Koblenz VRS 71, 66/68), teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m (OLG Köln VRS 66, 463 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93).

    Der Grund für die zugunsten des Betroffenen erhobene Forderung der nicht nur ganz vorübergehenden Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist, daß es auf der Autobahn immer wieder Situationen geben kann, die für Augenblicke zu einem zu geringen Fahrzeugabstand führen können, ohne daß allein darin schon eine dem Fahrer anzulastende Pflichtwidrigkeit gefunden werden könnte; so etwa, wenn infolge plötzlichen Bremsens des Vorausfahrenden der Abstand des Nachfolgenden sich schlagartig stark verringert, oder wenn ein Rechtsfahrender plötzlich kurz vor einem dort Herankommenden auf die Überholspur wechselt (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37 ; OLG Köln VRS 66, 463/465; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328/329).

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    Mit der Behauptung, der Sachverständige habe etwas anderes ausgesagt als im Urteil wiedergegeben, kann die Revision nicht erfolgreich begründet werden (BGHSt 21, 149/151; KK/Pikart StPO 3. Aufl. § 337 Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1985 - 3 Ws (B) 6/85

    Geringer Abstand; Konkrete Gefährdung; Tatfrage; Umstände des Einzelfalls

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    Es kann dahinstehen, ob diese Forderung, die zumeist für die Feststellung eines gefährdenden Abstandes gemäß § 1 Abs. 2 StVO aufgestellt wird, tatsächlich in gleicher Weise für die Bejahung eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO Gültigkeit beansprucht (so aber ausdrücklich OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93; OLG Köln VRS 60, 62; VerkMitt 1983, 68 ; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; zweifelnd offenbar Jagusch/Hentschel aaO).
  • OLG Köln, 04.07.1980 - 3 Ss 505/80
    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    Es kann dahinstehen, ob diese Forderung, die zumeist für die Feststellung eines gefährdenden Abstandes gemäß § 1 Abs. 2 StVO aufgestellt wird, tatsächlich in gleicher Weise für die Bejahung eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO Gültigkeit beansprucht (so aber ausdrücklich OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93; OLG Köln VRS 60, 62; VerkMitt 1983, 68 ; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; zweifelnd offenbar Jagusch/Hentschel aaO).
  • OLG Köln, 29.10.1982 - 1 Ss 679/82

    Angemessene Geschwindkeit im Ort; Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr;

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    Es kann dahinstehen, ob diese Forderung, die zumeist für die Feststellung eines gefährdenden Abstandes gemäß § 1 Abs. 2 StVO aufgestellt wird, tatsächlich in gleicher Weise für die Bejahung eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO Gültigkeit beansprucht (so aber ausdrücklich OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93; OLG Köln VRS 60, 62; VerkMitt 1983, 68 ; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; zweifelnd offenbar Jagusch/Hentschel aaO).
  • OLG Oldenburg, 09.03.1984 - Ss 596/83
    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    In einigen höchstrichterlich entschiedenen Fällen wird von einer Grenze nach unten abgesehen und auf den Einzelfall abgestellt (BayObLG VRS 57, 303 = VerkMitt 1979, 73/74; OLG Oldenburg VRS 67, 54/56).
  • OLG Hamm, 22.12.2014 - 3 RBs 264/14

    Tatbestand der Abstandsunterschreitung präzisiert

    Der Bundesgerichtshof verwendet dort den Begriff der nicht nur ganz vorübergehenden Unterschreitung des Sicherheitsabstandes allein zur Feststellung einer konkreten Gefährdung im Sinne von § 1 Abs. 2 StVO, nicht dagegen im Zusammenhang mit einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 4 Abs. 1 Satz 1, 49 Abs. 1 Nr. 4 StVO (so bereits BayObLG, NZV 1994, 241 und VRS 142, 303).
  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 1 RBs 78/13

    Grenzen für bußgeldpflichtiges "Drängeln" im Straßenverkehr verschärft

    c) Ob auch bei noch kurzfristigeren Abstandsunterschreitungen ein ahndungswürdiger Verstoß gegeben ist (vgl. BayObLG NZV 1994, 241; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2002 - 1 Ss 75/02 = BeckRS 2002, 30257446) kann der Senat offen lassen.
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12

    Erforderliche Fahrstrecke; Messstrecke; Abstandsunterschreitung

    Der Senat sieht vorliegend eine solche "nicht ganz vorübergehende" Abstandsunterschreitung jedenfalls auf einer Strecke von mindestens 150m als gegeben an (ebenso auch OLG Koblenz Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Köln Urt. v. 28.03.1984 - 3 Ss 456/83 - juris; Hentschel/König/Dauer-König Straßenverkehrsrecht 41 Aufl. § 4 StVO Rdn. 22; vgl. auch BayObLG NZV 1994, 241).
  • OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichteinhaltung des

    Andere lassen jedenfalls 150 m ausreichen, wenn die Messung in einem standardisierten Messverfahren durchgeführt wurde, ein kurz zuvor erfolgter Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs ausgeschlossen werden kann und die Dauer der abstandsunterschreitenden Fahrt mehr als 3 Sekunden betrug (OLG Hamm DAR 2013, 656203; vgl. auch OLG Köln VRS 66, 463; König a.a.O. Rdn. 22; vgl. aber auch BayObLG, NZV 1994, 241 für den Fall dreimaligen Auffahrens für jeweils 1 Sekunde bei einer Abstandsunterschreitung von weniger als 10 m).
  • OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Ob deshalb eine bestimmte Dauer der Abstandsunterschreitung auch dann vorliegen muß, wenn eine derartige Verkehrssituation auszuschließen ist, kann offen bleiben (zweifelnd BayObLG NZV 1994, 241 ).
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