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   BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02   

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https://dejure.org/2002,13663
BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02 (https://dejure.org/2002,13663)
BayObLG, Entscheidung vom 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02 (https://dejure.org/2002,13663)
BayObLG, Entscheidung vom 27. November 2002 - 2 ObOWi 486/02 (https://dejure.org/2002,13663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Identifizierung des Betroffenen anhand der bei der Verkehrsüberwachung gefertigten Fotos; Erforderlichkeit der Ladung von Entlastungszeugen bei gesicherter Identifizierung des Betroffenen; Keine Abweichung von dem im Bußgeldkatalolg vorgesehenen Regelfahrverbot

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; OWiG § 77 Abs. 1; ; OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; BKatV § 4 Abs. 4; ; OWiG § 46 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zeugenvernehmung bei Ordnungswidrigkeit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    OWiG: Beweisantrag - Vernehmung von Entlastungszeugen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02
    Die Identifizierung eines Betroffenen anhand der bei der Verkehrsüberwachung gefertigten Fotos ist Sache des Tatrichters (vgl. BGHSt 29, 18; 30, 172/177).
  • BayObLG, 14.09.1999 - 2 ObOWi 447/99

    Identifizierung durch Frontfoto

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02
    Liegen Fotos von guter Qualität vor, bedarf es grundsätzlich nicht der Zuziehung eines Sachverständigen (vgl. BayObLGSt 1999, 134).
  • BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98

    Verpflichtung des Gerichts im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nach der

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02
    Daß einer der vier benannten Zeugen mit dem Betroffenen besondere Ähnlichkeit habe, ist, wie die erhobene Verfahrensrüge belegt, vom Betroffenen nicht behauptet worden (zur Bedeutung dieser Behauptung vgl. BayObLGSt 1998, 142/143; OLG Düsseldorf VRS 100, 358).
  • BayObLG, 04.04.1996 - 2 ObOWi 223/96
    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02
    Es genügt vielmehr die ausdrückliche Einbeziehung der Fotos in das Urteil (vgl. BGHSt 41, 376; BayObLGSt 1996, 34/35; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 267 Rn. 10).
  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02
    Eine Erörterung im Hinblick auf die Regelung des § 4 Abs. 4 BKatV war angesichts des Vorliegens der Voraussetzungen eines Regelfahrverbots nicht veranlaßt (vgl. BGHSt 38, 106/110).
  • BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81

    Anordnung zur persönlichen Anwesenheit des Täters nach seiner Identifizierung an

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02
    Die Identifizierung eines Betroffenen anhand der bei der Verkehrsüberwachung gefertigten Fotos ist Sache des Tatrichters (vgl. BGHSt 29, 18; 30, 172/177).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02
    Es genügt vielmehr die ausdrückliche Einbeziehung der Fotos in das Urteil (vgl. BGHSt 41, 376; BayObLGSt 1996, 34/35; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 267 Rn. 10).
  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02
    Gleiches gilt für den zwischen Tat und Verurteilung liegenden Zeitraum von deutlich weniger als einem Jahr (vgl. BayObLG NZV 2002, 280; OLG Düsseldorf NZV 2001, 435).
  • BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96

    Einem Beweisantrag auf Zeugenvernehmung, um das Tatfoto zu widerlegen, muss

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02
    Schon insoweit weichen die den vom Beschwerdeführer in Bezug genommenen Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DAR 1997, 209 und 318) zugrundeliegenden Fälle vom gegenständlichen Fall ab; denn dort betraf die Benennung einen Zeugen, zu dem vorgetragen worden war, er werde sich als Fahrzeugführer bekennen und nicht etwa, wie hier, einen Kreis von Zeugen.
  • OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94

    Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung; Eintritt der

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02
    Der gute Ausbauzustand der Straße, hier der Bundesautobahn, auf der die Tat begangen worden ist, kann nicht zum Absehen von einem Regelfahrverbot führen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 89, 234/236; OLG Naumburg NZV 1995, 201/202).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.1995 - 5 Ss OWi 103/95
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss OWi 142/00

    Anforderungen an die Identifizierung des Fahrers in einem Bußgeldverfahren

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2000 - 2a Ss OWi 128/00

    Verhängung eines Fahrverbots trotz langen Zeitablaufs

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