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   OLG Koblenz, 21.12.2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16   

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OLG Koblenz, 21.12.2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16 (https://dejure.org/2016,60802)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.12.2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16 (https://dejure.org/2016,60802)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16 (https://dejure.org/2016,60802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Geldbuße Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 07.01.2014 - 3 Ws (B) 651/13

    Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 500 EUR wegen innerörtlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16
    Hiervon kann ausnahmsweise etwa dann abgesehen werden, wenn der Bußgeldrichter die bereits im Bußgeldbescheid festgesetzte Regelgeldbuße nach der BKatV verhängt, sich der anwaltlich vertretene Betroffene unter Berufung darauf, keine weiteren Angaben zur Sache machen zu wollen, von der Erscheinenspflicht entbinden lässt, und auch sein vertretungsberechtigter Verteidiger nicht zur Hauptverhandlung erscheint, womit zum Ausdruck gebracht wird, dass der Frage einer fehlenden oder verminderten Leistungsfähigkeit nicht weiter nachgegangen werden muss, der Betroffene also in der Lage ist, diese Geldbuße zu zahlen (vgl. OLG Koblenz, 2 SsBs 30/14 v. 13.6.2014 - Rn. 9 n. juris; 1 SsBs 109/11 vom 15.12.2011; vgl. auch KG Berlin, 162 Ss 136/13 v. 7.1.2014 - VRS 126, 103 ; OLG Bremen, 2 SsBs 82/11 v. 15.11.2012 - NZV 2014, 140).
  • OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12

    "Einbestellungen" eines Betroffenen durch Einwurf in den Hausbriefkasten und

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16
    Nach ständiger Rechtsprechung beider Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Koblenz(z.B. Beschlüsse 2 OWi 4 SsBs 50/16 v. 12.09.2016; 2 SsBs 128/12 v. 26.08.2013; 2 SsBs 108/10 v. 24.09.2010; 1 SsBs 109/12 v. 19.11.2012; 1 Ss 289/06 v. 03.01.2007 - ZfSch 2007, 231 f. )ist bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250,- Euro von einer nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeit auszugehen, die die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zur Bußgeldbemessung grundsätzlich auch dann erfordert, wenn es sich um die Regelsanktion nach dem Bußgeldkatalog handelt.
  • OLG Koblenz, 03.01.2007 - 1 Ss 289/06

    Festsetzung der Geldbußen bei mehreren Handlungen; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16
    Nach ständiger Rechtsprechung beider Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Koblenz(z.B. Beschlüsse 2 OWi 4 SsBs 50/16 v. 12.09.2016; 2 SsBs 128/12 v. 26.08.2013; 2 SsBs 108/10 v. 24.09.2010; 1 SsBs 109/12 v. 19.11.2012; 1 Ss 289/06 v. 03.01.2007 - ZfSch 2007, 231 f. )ist bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250,- Euro von einer nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeit auszugehen, die die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zur Bußgeldbemessung grundsätzlich auch dann erfordert, wenn es sich um die Regelsanktion nach dem Bußgeldkatalog handelt.
  • OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14

    Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss: Erforderliche Konzentration der

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16
    Hiervon kann ausnahmsweise etwa dann abgesehen werden, wenn der Bußgeldrichter die bereits im Bußgeldbescheid festgesetzte Regelgeldbuße nach der BKatV verhängt, sich der anwaltlich vertretene Betroffene unter Berufung darauf, keine weiteren Angaben zur Sache machen zu wollen, von der Erscheinenspflicht entbinden lässt, und auch sein vertretungsberechtigter Verteidiger nicht zur Hauptverhandlung erscheint, womit zum Ausdruck gebracht wird, dass der Frage einer fehlenden oder verminderten Leistungsfähigkeit nicht weiter nachgegangen werden muss, der Betroffene also in der Lage ist, diese Geldbuße zu zahlen (vgl. OLG Koblenz, 2 SsBs 30/14 v. 13.6.2014 - Rn. 9 n. juris; 1 SsBs 109/11 vom 15.12.2011; vgl. auch KG Berlin, 162 Ss 136/13 v. 7.1.2014 - VRS 126, 103 ; OLG Bremen, 2 SsBs 82/11 v. 15.11.2012 - NZV 2014, 140).
  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 1 Ss 151/03

    Regelfahrverbot, Absehen vom, Begründungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16
    Bei der Bemessung des Fahrverbots hat sich der Bußgeldrichter grundsätzlich an die Vorgaben der BKatV zu halten (vgl. OLG Koblenz, 1 Ss 151/03 v. 01.09.2003).
  • OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16

    Tatbestandsmäßigkeit eines Abstandsverstoßes und Wiedergabe der wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16
    Nach ständiger Rechtsprechung beider Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Koblenz(z.B. Beschlüsse 2 OWi 4 SsBs 50/16 v. 12.09.2016; 2 SsBs 128/12 v. 26.08.2013; 2 SsBs 108/10 v. 24.09.2010; 1 SsBs 109/12 v. 19.11.2012; 1 Ss 289/06 v. 03.01.2007 - ZfSch 2007, 231 f. )ist bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250,- Euro von einer nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeit auszugehen, die die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zur Bußgeldbemessung grundsätzlich auch dann erfordert, wenn es sich um die Regelsanktion nach dem Bußgeldkatalog handelt.
  • OLG Bremen, 15.11.2012 - 2 SsBs 82/11

    Bußgeldverfahren; Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16
    Hiervon kann ausnahmsweise etwa dann abgesehen werden, wenn der Bußgeldrichter die bereits im Bußgeldbescheid festgesetzte Regelgeldbuße nach der BKatV verhängt, sich der anwaltlich vertretene Betroffene unter Berufung darauf, keine weiteren Angaben zur Sache machen zu wollen, von der Erscheinenspflicht entbinden lässt, und auch sein vertretungsberechtigter Verteidiger nicht zur Hauptverhandlung erscheint, womit zum Ausdruck gebracht wird, dass der Frage einer fehlenden oder verminderten Leistungsfähigkeit nicht weiter nachgegangen werden muss, der Betroffene also in der Lage ist, diese Geldbuße zu zahlen (vgl. OLG Koblenz, 2 SsBs 30/14 v. 13.6.2014 - Rn. 9 n. juris; 1 SsBs 109/11 vom 15.12.2011; vgl. auch KG Berlin, 162 Ss 136/13 v. 7.1.2014 - VRS 126, 103 ; OLG Bremen, 2 SsBs 82/11 v. 15.11.2012 - NZV 2014, 140).
  • OLG Celle, 18.12.2019 - 2 Ss OWi 338/19

    Begrenztes Ermessen des Richters hinsichtlich eines Fahrverbots auch bei

    Andererseits wird vielfach statuiert, dass § 25 Abs. 1 S. 2 StVG die Verhängung des Fahrverbots in das Ermessen des Gerichts stelle, so dass dieses grundsätzlich erkennbar von seinem Ermessen Gebrauch machen müsse (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 1980 - 2 Ss OWi 196/80 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 1 Ss 242/03 - OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 Owi 3 SsBs 86/16 -).
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