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   OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 2 P 1/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 2 P 1/91 (https://dejure.org/1991,7430)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.09.1991 - 2 P 1/91 (https://dejure.org/1991,7430)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. September 1991 - 2 P 1/91 (https://dejure.org/1991,7430)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 444
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Gießen, 31.10.1997 - 1 J 1071/97

    Zulässigkeit eines vorweg durchgeführten Beweisverfahrens; Unanwendbarkeit des

    Damit ist gem. § 98 VwGO (nicht gem. § 173 VwGO - so aber OVG Schleswig, NVwZ-RR 1992, 444; Kuhla-Hüttenbrink, Der Verwaltungsprozeß, S. 145) grundsätzlich ein vorweg durchgeführtes Beweisverfahren auch im Verwaltungsprozeß zulässig (vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 96 Randnr. 11).

    Nach dem Gesetz gewordenen Wortlaut der Zivilprozeßordnung und der Verwaltungsgerichtsordnung ist aber keine ausdrückliche Beschränkung auf die Fälle des § 485 Abs. 1 ZPO erfolgt, so daß man damit von einer grundsätzlichen Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in der Variante des § 485 Abs. 2 ZPO auch im Verwaltungsprozeß auszugehen haben wird (vgl. OVG Schleswig, NVwZ-RR 1992, 444).

    Sie hält ein rechtliches Interesse jedenfalls dann nicht für glaubhaft gemacht, wenn das Beweisverfahren lediglich dazu dienen soll, die Erfolgsaussichten einer Klage zu erkunden (vgl. OVG Schleswig, NVwZ-RR 1992, 444 mit Hinweis auf Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 51. Aufl., § 485 Anm. 2 C).

  • VG Ansbach, 06.05.2019 - AN 17 X 18.01897

    Keine Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens (hier bzgl.

    Sondern es ist bei der Prognose über die Vermeidung des Rechtsstreits vor allem auch darauf abzustellen, ob der Antragsgegner, wenn das Gutachten für den Antragsteller günstig ausfällt, dem Verlangen des Antragstellers nachkommen wird (OVG Schleswig, B.v. 19.9.1991 - 2 P 1/91 - NVwZ-RR 1992, 444).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1996 - 20 A 5470/95

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die Deutsche Telekom

    Vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1996 - X ZR 3/94 -, NJW 1996, 1749 (1750 f.); Baumbach/Lauterbach, ZPO, 54. Aufl., § 91 Rdnr. 193 m.w.N.; Zöller, ZPO, 17. Aufl., § 490 Rdnrn. 5 ff.; ferner: OVG Schleswig, Beschluß vom 13. September 1991 - 2 P 1/91 -, NVwZ-RR 1992, 444 (Nr. 48).
  • OVG Sachsen, 08.10.2012 - 5 E 81/12

    Selbstständiges Beweisverfahren, Straßenzuschlag, Regeln der Technik,

    Das Gericht darf grundsätzlich nicht prüfen, ob die beantragte Beweisaufnahme für den behaupteten Anspruch erheblich und das Vorbringen schlüssig ist (BGH, Beschl. v. 28. Juli 2006 - III ZB 14/06 -, juris Rn. 7 = NJW-RR 2006, 1454 f.; HessVGH, Beschl. v. 17. Januar 2011 - 2 B 1966/10 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 24. März 2009 - 15 E 31/09 -, juris Rn. 5), es sei denn, die beantragte Feststellung ist offenkundig und nach jeder Betrachtungsweise für den späteren Rechtsstreit unerheblich (NdsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2010 - 15 KF 25/09 -, juris Rn. 8 = RdL 2010, 245 f.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 22. September 2005 - 1 B 11311/05 -, juris Rn. 4 = NVwZ-RR 2006, 853 f.) oder dient lediglich der Ausforschung, insbesondere nur der Erkundung der Erfolgsaussichten einer späteren Klage (OVG Schl.-H., Beschl. v. 13. September 1991 - 2 P 1/91 -, juris Rn. 3 = NVwZ-RR 1992, 444).
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