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   OVG Niedersachsen, 28.08.2004 - 2 PA 1183/04   

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https://dejure.org/2004,22514
OVG Niedersachsen, 28.08.2004 - 2 PA 1183/04 (https://dejure.org/2004,22514)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2004 - 2 PA 1183/04 (https://dejure.org/2004,22514)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. August 2004 - 2 PA 1183/04 (https://dejure.org/2004,22514)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2004 - 2 PA 1183/04
    Denn andernfalls würde der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, verfehlt werden (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857(1858) u. Beschl. v. 14.4.2003 - 1 BvR 1998/03 -, NJW 2003, 2976(2977); auch würde eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten ist, in unzulässiger Weise in das lediglich auf überschlägige Prüfung angelegte Verfahren der Prozesskostenhilfe verlagert werden (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91 -, NJW 1992, 889; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2003, RdNr. 29 zu § 166).

    Ob der genannten Rechtsprechung des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofes zu folgen ist und ob die dort zu Art. 6 GG entschiedene Fallgestaltung mit der bei den Klägern vorliegenden zu vergleichen ist, braucht in diesem Prozesskostenhilfeverfahren nicht geklärt zu werden; denn im Verfahren der Prozesskostenhilfe sind schwierige Rechtsfragen wie hier die mögliche Überwindung des Regelversagungsgrundes des § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG nicht zu klären (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.2.2003, aaO).

  • VG Hannover, 21.07.2003 - 6 A 3718/00

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis bei Staatenlosigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2004 - 2 PA 1183/04
    Der Beklagte, der auf diesen Aspekt trotzt eines entsprechenden Hinweises auf das von den Klägern in ihrer Beschwerdebegründung in Bezug genommene Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 21. Juli 2003 - 6 A 3718/00 - in seiner Beschwerdeerwiderung vom 23. August 2004 nicht eingegangen ist, wird daher zu prüfen haben, ob nicht eine Erteilung der Aufenthaltsbefugnis an die Kläger als Ausweisersatz zumindest nach der genannten Erlassbestimmung in Betracht kommt.
  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2004 - 2 PA 1183/04
    Denn andernfalls würde der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, verfehlt werden (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857(1858) u. Beschl. v. 14.4.2003 - 1 BvR 1998/03 -, NJW 2003, 2976(2977); auch würde eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten ist, in unzulässiger Weise in das lediglich auf überschlägige Prüfung angelegte Verfahren der Prozesskostenhilfe verlagert werden (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91 -, NJW 1992, 889; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2003, RdNr. 29 zu § 166).
  • VGH Hessen, 25.09.1990 - 13 TP 1359/90

    Asylverfahren - Entscheidung über Prozeßkostenhilfeantrag bei widerstreitenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2004 - 2 PA 1183/04
    Für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss es daher ausreichen, dass für die beabsichtigte Rechtsverfolgung gewisse Erfolgaussichten bestehen (Olbertz, aaO), d. h. wenn auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über das Prozesskostenhilfebewilligungsgesuch vorliegenden Sach- und Rechtslage zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Erfolg der Rechtsverfolgung besteht (HessVGH, Beschl. v. 25.9.1990 - 13 TP 1359/90 -, NVwZ-RR 1991, 160 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2004 - 2 PA 1183/04
    Denn andernfalls würde der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, verfehlt werden (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857(1858) u. Beschl. v. 14.4.2003 - 1 BvR 1998/03 -, NJW 2003, 2976(2977); auch würde eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten ist, in unzulässiger Weise in das lediglich auf überschlägige Prüfung angelegte Verfahren der Prozesskostenhilfe verlagert werden (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91 -, NJW 1992, 889; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2003, RdNr. 29 zu § 166).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96

    Aufenthaltsgenehmigung: ausnahmsweises Absehen vom Versagungsgrund des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2004 - 2 PA 1183/04
    Soweit in den angefochtenen Bescheiden auf den Regelversagungsgrund der Sozialhilfebedürftigkeit (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG) für die Versagung der Aufenthaltsbefugnis abgestellt wird, haben die Kläger unter Berufung auf die Entscheidung des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Dezember 1998 (13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 150) mit ihrer Klage geltend gemacht, auch bei ihnen läge angesichts der auf Dauer bestehenden Unmöglichkeit, nach Syrien zurückzukehren, wie bei der vom Verwaltungsgerichtshof ergangenen Entscheidung ein atypischer Ausnahmefall vor, so dass die begehrte Aufenthaltsbefugnis gleichwohl zu erteilen sei.
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12

    Hinreichende Darlegung einer freien Studienplatzkapazität für die Darlegung der

    Dies ist anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachverhaltsdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 16.6.2009 - 2 NB 67/09 -, NVwZ-RR 2009, 784, u.v. 28.8.2004 - 2 PA 1183/04 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2015 - 2 PA 327/15

    Hinreichende Erfolgsaussichten; Prozesskostenhilfe; außergerichtlicher Vergleich

    Dies ist anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachverhaltsdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 16.6.2009 - 2 NB 67/09 -, NVwZ-RR 2009, 784, u.v. 28.8.2004 - 2 PA 1183/04 -, juris).
  • VG Lüneburg, 17.07.2007 - 1 A 7/07

    Prozeßkostenhilfe (Bewilligung); Wahrscheinlichkeit, gewisse; Erfolgsaussichten,

    Vgl. dazu Nds. OVG v. 28.8.2004 - 2 PA 1183/04 - :.
  • VG Lüneburg, 11.01.2008 - 1 B 50/07

    Erfolgsaussichten; Prüfung; Klausuren; Prüfungsbehinderung; Bearbeitungszeit,

    Vgl. Nds. OVG v. 28.8.2004 - 2 PA 1183/04 - :.
  • VG Lüneburg, 23.10.2008 - 1 A 108/08

    D (A), Abschiebungsankündigung, Abschiebungsankündigung auf Vorrat,

    Maßstab im Verfahren der Prozesskostenhilfe ist nämlich lediglich, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Rechtserfolg besteht (dazu Nds. OVG v. 28.8.2004 - 2 PA 1183/04 -), die hier gegeben ist.
  • VG Hannover, 23.08.2005 - 2 A 1478/03

    Syrien, Kurden, Staatenlose, Glaubwürdigkeit, Inhaftierung, Sicherheitskräfte,

    In der Vergangenheit ist in Einzelfällen auch illegal ausgereisten staatenlosen Kurden wie dem Kläger zu 1) die Wiedereinreise in das Herkunftsland Syrien gestattet worden (vgl. Nds. OVG, B. v. 28.08.2004 - 2 PA 1183/04 - Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Schleswig v. 24.08.2004).
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