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   BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 1.09 (2 C 83.08)   

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https://dejure.org/2009,27757
BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 1.09 (2 C 83.08) (https://dejure.org/2009,27757)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2009 - 2 PKH 1.09 (2 C 83.08) (https://dejure.org/2009,27757)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2009 - 2 PKH 1.09 (2 C 83.08) (https://dejure.org/2009,27757)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 1.09
    Die Ablehnung der Gewährung kann ungeachtet des Fehlens einschlägiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gerechtfertigt sein, wenn die Rechtsfrage angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf von bereits vorliegender Rechtsprechung bereitgestellte Auslegungshilfen ohne Schwierigkeiten beantwortet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 u.a. - BVerfGE 81, 347 ).

    Ist dies dagegen nicht der Fall und steht eine höchstrichterliche Klärung einer Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung noch aus, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 a.a.O.).

  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 1.09
    Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 596/03 - NJW 2004, 1789 f. m.w.N., vom 7. Mai 2002 - 1 BvR 1699/01 - juris Rn. 7; vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 u.a. - DVBl 2001, 1748 ff. und vom 14. Juni 2006 2 BvR 626/06 - NVwZ 2006, 1156 f.).
  • BVerfG, 07.05.2002 - 1 BvR 1699/01

    Zur Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht auf Erfolg von der Beantwortung einer

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 1.09
    Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 596/03 - NJW 2004, 1789 f. m.w.N., vom 7. Mai 2002 - 1 BvR 1699/01 - juris Rn. 7; vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 u.a. - DVBl 2001, 1748 ff. und vom 14. Juni 2006 2 BvR 626/06 - NVwZ 2006, 1156 f.).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 1.09
    Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 596/03 - NJW 2004, 1789 f. m.w.N., vom 7. Mai 2002 - 1 BvR 1699/01 - juris Rn. 7; vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 u.a. - DVBl 2001, 1748 ff. und vom 14. Juni 2006 2 BvR 626/06 - NVwZ 2006, 1156 f.).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 1.09
    Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 596/03 - NJW 2004, 1789 f. m.w.N., vom 7. Mai 2002 - 1 BvR 1699/01 - juris Rn. 7; vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 u.a. - DVBl 2001, 1748 ff. und vom 14. Juni 2006 2 BvR 626/06 - NVwZ 2006, 1156 f.).
  • BVerwG, 10.12.2008 - 2 B 73.07
    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 1.09
    Der Senat hat die Revision durch Beschluss vom 10. Dezember 2008 - BVerwG 2 B 73.07 - zugelassen, da das Revisionsverfahren geeignet erscheint, die Frage zu klären, welche Maßstäbe für die Bewertung eines Dienstvergehens des außerdienstlichen sexuellen Missbrauchs eines Kindes, strafbar gemäß §§ 174, 176 StGB, gelten.
  • BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Genugtuung; Prozesskostenhilfe;

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet - was hier bereits aus der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache folgt (vgl. Beschluss vom 26. März 2009 - BVerwG 2 PKH 1.09 - juris) - hinreichende Aussicht auf Erfolg und ist nicht mutwillig (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO).
  • OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20

    Begriff der Ausreise im Sinne von § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG

    Vor dem Hintergrund dieser wohl singulären obergerichtlichen Entscheidung, der vom Kläger im Rahmen seines Beschwerdevorbringens angeführten abweichenden Rechtsprechung, wobei zumindest in Bezug auf die angeführte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschl. v. 23. September 2004 - 4St RR 113/04 -, juris) offen ist, ob sich das Gericht zu der vorliegend streitgegenständlichen Konstellation überhaupt verhalten hat, und der äußerst spärlichen Behandlung der Problematik in der Literatur sowie angesichts der vom Kläger angeführten zahlreichen Argumente für ein differenziertes Verständnis von "Ausreise" und "Ausreisepflicht", liegt eine Rechtsfrage vor, welche sich weder angesichts der gesetzlichen Regelung noch im Hinblick auf von bereits vorliegender Rechtsprechung bereitgestellte Auslegungshilfen ohne Schwierigkeiten beantworten lässt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 u.a. - juris; BVerwG, Beschl. v. 26. März 2009 - 2 PKH 1/09 -, juris Rn. 1), so dass aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit Prozesskostenhilfe zu gewähren ist.
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