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   BVerwG, 01.02.2006 - 2 PKH 3.05   

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https://dejure.org/2006,18499
BVerwG, 01.02.2006 - 2 PKH 3.05 (https://dejure.org/2006,18499)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2006 - 2 PKH 3.05 (https://dejure.org/2006,18499)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 2 PKH 3.05 (https://dejure.org/2006,18499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Zusage auf vorläufige Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Grund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen; Negatives Prognoseurteil des Dienstherren bei schlechten Leistungen eines Bewerbers im Rahmen seiner Ausbildung

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Soweit - wie hier für eine Ersteinstellung im öffentlichen Dienst - dienstliche Beurteilungen von fachlichen Leistungen nicht vorliegen können, ist indes anerkannt, dass der öffentliche Arbeitgeber grundsätzlich bestimmen kann, dass die für die konkrete Stelle erforderliche fachliche Eignung etwa durch eine bestimmte Mindestnote des geforderten Ausbildungsabschlusses, beispielsweise - wie hier - eine Mindestabschlussnote des geforderten wissenschaftlichen Hochschulstudiums, nachzuweisen ist (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22 mwN, BVerwGE 139, 135; 1. Februar 2006 - 2 PKH 3.05 - Rn. 11; vgl. auch BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 36; 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 47 f.; auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem die Richterbesoldung betreffenden Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 ua. - die Praxis der Justizverwaltungen, für die Einstellung in den höheren Justizdienst das Erreichen einer Mindestnote in der ersten Prüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung vorauszusetzen, erwähnt, ohne diese in Frage zu stellen, vgl. insbesondere Rn. 150 ff., BVerfGE 139, 64) .
  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Soweit es die Ersteinstellung von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern in den höheren Justizdienst betrifft, bei denen fachliche Leistungen im engeren Sinn noch nicht vorliegen können, kann der öffentliche Arbeitgeber bestimmen, dass die fachliche Eignung u.a. durch eine bestimmte Gesamtnote im Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen nachzuweisen ist (vgl. Beschluss vom 1. Februar 2006 - BVerwG 2 PKH 3.05 - juris Rn. 11).
  • BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17

    Zur Wiederaufnahme eines durch Verpflichtungszusagen beendeten

    Die demgegenüber vom Beschwerdegericht herangezogene, in einem Prozesskostenhilfeverfahren ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2006 (BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 2 PKH 3/05, juris Rn. 12) führt im Ergebnis nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 15.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Soweit es die Ersteinstellung von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern in den höheren Justizdienst betrifft, bei denen fachliche Leistungen im engeren Sinn noch nicht vorliegen können, kann der öffentliche Arbeitgeber bestimmen, dass die fachliche Eignung u.a. durch eine bestimmte Gesamtnote im Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen nachzuweisen ist (vgl. Beschluss vom 1. Februar 2006 - BVerwG 2 PKH 3.05 - juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1914/15

    Tätowierung als Eignungsmangel für den mittleren Polizeivollzugsdienst

    Das hierin zum Ausdruck kommende Leistungsprinzip eröffnet dem Einzelnen allerdings keinen Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis, sondern lediglich darauf, dass über seine Bewerbung allein nach Maßgabe der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien entschieden wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334; BVerwG, Beschlüsse vom 06.04.2006 - 2 VR 2.05 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 33, und vom 01.02.2006 - 2 PKH 3.05 -, Juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung

    Da bei einem Berufsanfänger fachliche Leistungen im engeren Sinne noch nicht vorliegen können, ist es zulässig und regelmäßig auch geboten, die Eignungsbeurteilung auf die Leistungen zu stützen, die der Bewerber im Rahmen seiner Ausbildung erbracht hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.02.2006 - 2 PKH 3/05 -).
  • VGH Bayern, 27.01.2010 - 12 B 08.1978

    Entschädigungsanspruch bei Verstoß gegen Gleichstellungsgesetz in einem

    Bei Berufsanfängern lägen fachliche Leistungen im engeren Sinne noch nicht vor, weshalb es zulässig sei, die Prognose einer umfassenden Eignung auf diejenigen Leistungen zu stützen, die die Bewerberin im Rahmen ihrer Ausbildung erzielt habe (vgl. BVerwG vom 1.2.2006 Az. 2 PKH 3/05 ).

    Da bei einem Berufsanfänger fachliche Leistungen im engeren Sinne noch nicht vorliegen können, ist es zulässig, das seine Eignung erfassende Prognoseurteil auf Leistungen zu stützen, die er in seiner Ausbildung erbracht hat (vgl. BVerwG vom 1.2.2006 Az. 2 PKH 3/05 ).

  • VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.1587

    Unterbliebene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch mit einem schwerbehinderten

    Da - wie vorliegend - bei einem Berufsanfänger fachliche Leistungen im engeren Sinne noch nicht vorliegen können, ist es zulässig, die Prognose seiner umfassenden Eignung auf diejenigen Leistungen zu stützen, die er im Rahmen seiner Ausbildung erzielt hat (BVerwG v. 1.2.2006 2 PKH 3/05, recherchiert in juris).
  • OVG Bremen, 25.03.2009 - 2 A 378/05

    Beamter auf Widerruf; Vorbereitungsdienst; Übernahme in das Beamtenverhältnis auf

    Die Laufbahnprüfung ist ein formales Kriterium, das Voraussetzung für die Ernennung zum Beamten auf Probe ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 01.02.2006 - 2 PKH 3/05 - juris); aus ihrem Bestehen kann aber nicht zwingend auf die persönliche Eignung des Anwärters geschlossen werden.

    Der Dienstherr ist nicht gehindert, seine Beurteilung über die Eignung des Bewerbers auf Leistungen und Beurteilungen zu stützen, die der Anwärter in der Ausbildungszeit erbracht bzw. erhalten hat (BVerwG, Beschl. vom 01.02.2006 - 2 PKH 3/05 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2023 - 6 B 984/22

    Einstellung; Übernahme; Beamtenverhältnis auf Probe; Laufbahnprüfung;

    vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 20.10.1983 - 2 C 11.82 -, BVerwGE 68, 109 = juris Rn. 13, und vom 30.1.2003 - 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 1.2.2006 - 2 PKH 3.05 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschlüsse vom 13.8.2021 - 1 B 1102/21 -, juris Rn. 10, und vom 21.11.2014 - 6 A 76/14 -, juris Rn. 8 f; OVG SH, Beschluss vom 10.1.2017 - 1 MB 33/16 -, juris Rn. 28; vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 25.3.2009 - 9 K 1406/08.f -, juris Rn. 23 zur Rechtmäßigkeit einer Verwaltungspraxis, bei der nur Anwärter übernommen werden, die die Laufbahnprüfung mit "sehr gut" oder "gut" bestanden haben.

    BVerwG, Beschluss vom 1.2.2006 - 2 PKH 3.05 -, juris Rn. 11.

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10

    Bewerbungablehnung eines Anwärters sowie Widerruf des Beamtenverhältnisses durch

  • VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

  • VG Gelsenkirchen, 12.10.2017 - 12 L 1678/17

    Einstellung; Versetzung; Beförderung; Stellenbesetzung; gesundheitliche Eignung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2020 - 1 A 341/20
  • VG Freiburg, 27.06.2023 - 3 K 2748/22

    Prüfung der charakterlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

  • VG Bayreuth, 07.10.2013 - B 5 K 12.803

    Ernennung zum Beamten auf Probe nach erfolgreichem Ablegen der

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