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   OVG Saarland, 16.02.2001 - 2 Q 15/00   

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https://dejure.org/2001,27625
OVG Saarland, 16.02.2001 - 2 Q 15/00 (https://dejure.org/2001,27625)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.02.2001 - 2 Q 15/00 (https://dejure.org/2001,27625)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - 2 Q 15/00 (https://dejure.org/2001,27625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zum Anbau einer Außentreppe ; Gerichtliche Nachprüfung eines baurechtlichen Zulassungsverfahrens; Begriffsbestimmung eines untergeordneten Gebäudeteiles im Baurecht ; Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot im Baurecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 23.03.2000 - 2 Q 1/00

    Gerichtliche Prüfung des Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2001 - 2 Q 15/00
    Für die Beurteilung ist vielmehr zunächst davon auszugehen, daß, was auch die Kläger in ihrem Zulassungsantrag nicht in Frage gestellt haben, die in dem Bebauungsplan "Dietrichsfeld" enthaltene Kombination der Festsetzung einer Baulinie auf der gemeinsamen seitlichen Grundstücksgrenze der privaten Beteiligten mit der Festsetzung von vorderen und rückwärtigen Baugrenzen - die Gültigkeit der Planung einmal unterstellt - den Bauherrn dazu zwingt, im Bereich (in der Tiefe) des durch die vordere und die rückseitige Baugrenze festgelegten Baufensters gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 BauNVO auf die Baulinie, das heißt der Sache nach an die Nachbargrenze zu bauen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Senatsbeschluß vom 23.3.2000 - 2 Q 1/00 -).
  • OVG Saarland, 22.11.1996 - 2 W 31/96

    Nachbarklage; Bauvorhaben; Gegenseitgkeitsverhältnis; Treu und Glauben;

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2001 - 2 Q 15/00
    Zu den untergeordneten Gebäudeteilen, die bei Beachtung der weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 6 LBO bei der Bemessung von freizuhaltenden Abstandsflächen unberücksichtigt bleiben, gehören nach der Senatsrechtsprechung auch Hauseingangstreppen (vgl. den Wortlaut von § 6 Abs. 6 LBO sowie Senatsurteil vom 30.7.1991 - 2 R 451/88 - BRS 52 Nr. 99, zu einer bis zur Ebene des Dachgeschosses geführten Hauseingangstreppe; Beschluß vom 23.11.1996 - 2 W 31/96 - zu einer Kellereingangstreppe; siehe auch Fickert/Fieseler, a.a.O, § 23 Rdnr. 14 a.E., die als unwesentliche Gebäudeteile sogar Treppenhäuser, abgesetzte Treppentürme, Vordächer, Erker, Balkone, Veranden, Wintergärten und Windfänge aufführen).
  • OVG Saarland, 30.07.1991 - 2 R 451/88

    Baugenehmigung; Abstandsfläche; Schmalseitenprivileg; Hauseingangstreppe

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2001 - 2 Q 15/00
    Zu den untergeordneten Gebäudeteilen, die bei Beachtung der weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 6 LBO bei der Bemessung von freizuhaltenden Abstandsflächen unberücksichtigt bleiben, gehören nach der Senatsrechtsprechung auch Hauseingangstreppen (vgl. den Wortlaut von § 6 Abs. 6 LBO sowie Senatsurteil vom 30.7.1991 - 2 R 451/88 - BRS 52 Nr. 99, zu einer bis zur Ebene des Dachgeschosses geführten Hauseingangstreppe; Beschluß vom 23.11.1996 - 2 W 31/96 - zu einer Kellereingangstreppe; siehe auch Fickert/Fieseler, a.a.O, § 23 Rdnr. 14 a.E., die als unwesentliche Gebäudeteile sogar Treppenhäuser, abgesetzte Treppentürme, Vordächer, Erker, Balkone, Veranden, Wintergärten und Windfänge aufführen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03

    "Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!

    BVerwG, Urteil vom 20.6.1975 - IV C 5.74 - , BRS 29 Nr. 126; OVG NRW, Beschluss vom 6.2.1996 - 11 B 3046/95 - ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.2.1999 - 5 S 2507/96 - BRS 62 Nr. 97; OVG Saarl., Beschluss vom 16.2.2001 - 2 Q 15/00 - BRS 64 Nr. 189.

    Ein Herausschieben der Baugrenze mittels einer Abweichung gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO (1977) mit der Folge, dass sich im Einzelfall die Festsetzung "Hausgruppe" auf die zusätzlich überbaubare Grundstücksfläche erstreckt und ohne seitlichen Grenzabstand gebaut werden muss, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 27.3.2003 - 7 B 2212/02 -, BRS 66 Nr. 126; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 3.12.1998 - 1 A 11826/98 - OVG Saarl., Urteil vom 16.2.2001 - 2 Q 15/00 -, BRS 64 Nr. 189; sowie zum definitorischen Charakter der wesensmäßig zu den Begriffen Baulinie und Baugrenze und der überbaubaren Grundstücksfläche gehörenden Abweichungsmöglichkeiten: BVerwG, Urteil vom 27.2.1992 - 4 C 43.87 -, BRS 54 Nr. 60, scheitert hier bereits daran, dass - wie oben bereits ausgeführt - nicht von einem geringfügigen Vortreten auszugehen ist.

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