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   VGH Hessen, 13.01.1997 - 2 Q 232/96   

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https://dejure.org/1997,7481
VGH Hessen, 13.01.1997 - 2 Q 232/96 (https://dejure.org/1997,7481)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.01.1997 - 2 Q 232/96 (https://dejure.org/1997,7481)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Januar 1997 - 2 Q 232/96 (https://dejure.org/1997,7481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 PBefG, § 29 PBefG
    Planfeststellung für einen U-Bahnbetriebshof; zur Vermeidbarkeit eines Eingriffs in Natur und Landschaft - Alternativstandort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1997 - 2 Q 232/96
    Im übrigen würde das Unterlassen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen, weil das Vorhaben, worauf noch zurückzukommen ist, den materiellen naturschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996, UPR 96, 228).

    Die insoweit für Trassenvarianten entwickelte Rechtsprechung (BVerwG, Beschlüsse vom 16. August 1995, VkBl. 95, 630, und vom 25. Januar 1996, UPR 96, 228) ist erst recht auf die Frage der Standortwahl anzuwenden, für die von vornherein ein breiterer Planungsrahmen eröffnet ist als für Trassenvarianten.

  • BVerwG, 15.09.1995 - 11 VR 16.95

    Recht des Schienenverkehrs: Parallelführung von Freileitungen bei der

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1997 - 2 Q 232/96
    Der Landesgesetzgeber hat bei der Ausfüllung des Rahmenrechts darauf Bedacht zu nehmen, daß das Abwägungsgebot des § 8 Abs. 3 BNatSchG zwingender Bestandteil der Eingriffsregelung bleibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. August 1990, NuR 91, 75, Urteil vom 27. September 1990, NVwZ 91, 364 (367 f.), sowie - zu § 6 a HENatG - Beschluß vom 15. September 1995, NVwZ 96, 396 (398 f.)).

    Naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen stellen einen typischen Anwendungsfall dieser Regelung dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 1994 - 4 B 105.94 - und vom 15. September 1995, NVwZ 96, 396 (399)).

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1997 - 2 Q 232/96
    Ein darin evtl. liegender Planungsfehler könnte vielmehr dadurch ausgeräumt werden, daß die Planfeststellungsbehörde zu einer Planergänzung verpflichtet wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Juli 1995 - 4 B 94.95 -).
  • BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Begriff der Planänderung

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1997 - 2 Q 232/96
    Die Planfeststellungsbehörde hat sie zu Recht auf § 73 Abs. 8 HVwVfG gestützt, weil sie die Identität und das Gesamtkonzept des Vorhabens gewahrt haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Oktober 1991, DVBl. 92, 310, und vom 2. Februar 1996, NVwZ 96, 905).
  • BVerwG, 24.10.1991 - 7 B 65.91

    Zulassung neuer Deponieflächen - Abfallentsorgungsanlage -

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1997 - 2 Q 232/96
    Die Planfeststellungsbehörde hat sie zu Recht auf § 73 Abs. 8 HVwVfG gestützt, weil sie die Identität und das Gesamtkonzept des Vorhabens gewahrt haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Oktober 1991, DVBl. 92, 310, und vom 2. Februar 1996, NVwZ 96, 905).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1997 - 2 Q 232/96
    Der Landesgesetzgeber hat bei der Ausfüllung des Rahmenrechts darauf Bedacht zu nehmen, daß das Abwägungsgebot des § 8 Abs. 3 BNatSchG zwingender Bestandteil der Eingriffsregelung bleibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. August 1990, NuR 91, 75, Urteil vom 27. September 1990, NVwZ 91, 364 (367 f.), sowie - zu § 6 a HENatG - Beschluß vom 15. September 1995, NVwZ 96, 396 (398 f.)).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1997 - 2 Q 232/96
    Für Planänderungen gilt nichts anderes, weil es sich, wie dargelegt, nicht um Neuplanungen der Anlage, sondern um schlichte Änderungen im Sinne des § 73 Abs. 8 HVwVfG - ohne erneute Offenlegung - handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 -, NVwZ 96, 1016).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1997 - 2 Q 232/96
    Unter diesem Begriff ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung keine tatsächliche Vermeidbarkeit zu verstehen, sondern ein Vorhaben ist in einem "spezifisch normativen Sinne" schon dann unvermeidbar, wenn es nach den Vorschriften des Fachplanungsgesetzes gerechtfertigt ist (BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1992, NVwZ 93, 565 (567 ff.)).
  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1997 - 2 Q 232/96
    Naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen stellen einen typischen Anwendungsfall dieser Regelung dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 1994 - 4 B 105.94 - und vom 15. September 1995, NVwZ 96, 396 (399)).
  • VGH Hessen, 05.03.2003 - 2 A 1158/00

    Verbandsklage - anerkannter Naturschutzverband - Klagebefugnis

    Weder das Bundesfernstraßengesetz noch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz gehören zu denjenigen Rechtsnormen, auf deren Verletzung sich ein anerkannter Naturschutzverband im Rahmen einer Verbandsklage nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 HENatG a. F. berufen kann (vgl.: Hess. VGH, Beschluss vom 13. Januar 1997 - 2 Q 232/96 -, NUR 1998, 490; Beschluss vom 28. August 2000 - 2 Q 1161/00 -).

    Dennoch gehören die Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit nicht zu denjenigen Vorschriften, deren Verletzung anerkannte Naturschutzverbände zur Begründung einer Verbandsklage nach § 36 HENatG a. F. geltend machen können (Hess. VGH, Beschluss vom 13. Januar 1997 - 2 Q 232/96 -, a.a.O.; vgl. hierzu auch: BVerwG, Beschluss vom 28. November 1995 - 11 VR 38.95 -, NVwZ 1996, 389 = NUR 1996, 293 = UPR 1996, 109 = Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 5).

  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 2 Q 1668/02

    Rechtsbehelfe anerkannter Naturschutzvereine

    Ein solcher Planergänzungsanspruch kann nämlich, falls er bestehen sollte, auch noch nach Verwirklichung des Vorhabens mit der Verpflichtungsklage durchgesetzt werden und rechtfertigt es daher nicht, die Vollziehung des Plans gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO auszusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Januar 1997 - 2 Q 232/96 -, NuR 1998, 490 bis 493).

    Dass die gerichtliche Überprüfung der von einem anerkannten Naturschutzverband angefochtenen Planfeststellungsbeschlüsse inhaltlich auf ein bestimmtes, durch Gesetz umrissenes "Klageprogramm" beschränkt ist, das von den Gerichten nicht erweitert werden darf, hat der Senat bereits seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 36 Abs. 1 Nr. 1 HENatG zugrunde gelegt (vgl. u.a. das am 1. November 1994 verkündete Urteil 2 A 249/88 sowie den Beschluss vom 13. Januar 1997 - 2 Q 232/96 -, NuR 1998, 490 ff.).

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