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   OVG Saarland, 14.02.2000 - 2 Q 42/99   

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https://dejure.org/2000,32092
OVG Saarland, 14.02.2000 - 2 Q 42/99 (https://dejure.org/2000,32092)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.02.2000 - 2 Q 42/99 (https://dejure.org/2000,32092)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - 2 Q 42/99 (https://dejure.org/2000,32092)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 29/95
    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2000 - 2 Q 42/99
    Erweist sich die vom Beklagten beanstandete Anlage demnach schon unter diesem quantitativen Aspekt erkennbar nicht als lediglich "untergeordneter" Gebäudeteil im Verständnis des § 6 Abs. 6 LBO 1996, so bedarf es keiner Vertiefung der Frage der insoweit zusätzlich zu fordernden funktionalen Unterordnung (vgl. hierzu etwa den Beschluß des Senats vom 31.8.1995 - 2 W 29/95 -, wonach bei Erkern dann nicht mehr von einer Untergeordnetheit im Sinne des § 6 Abs. 6 LBO 1996 ausgegangen werden kann, wenn ihre Errichtung letztlich auf einen Zugewinn an Wohnfläche abzielt; Simon BayBO, Art. 6 RNr. 199, wonach eine Untergeordnetheit unter diesem Aspekt ausscheidet, wenn der Gebäudeteil eine eigenständige Nutzung ermöglicht, die auch ohne die Außenwand vorstellbar ist).
  • OVG Saarland, 25.02.1992 - 2 R 78/89

    Baurechtswidriger Zustand; Beseitigungsverfügung; Ermessenserwägung;

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2000 - 2 Q 42/99
    Sie braucht daher im Regelfall bei einem Einschreiten gegen einen baurechtswidrigen Zustand keine weiteren Ermessenserwägungen anzustellen oder zu verlautbaren; etwas anderes gilt demgemäß nur dann, wenn besondere Umstände des jeweiligen konkreten Sachverhalts gegeben sind, die es rechtfertigen könnten, ganz ausnahmsweise auf ein Vorgehen zu verzichten (vgl. etwa das Urteil des Senats vom 25.2.1992 - 2 R 78/89 -, BRS 54 Nr. 207).
  • OVG Saarland, 19.09.1997 - 2 V 10/97

    Erker; Untergeordneter Gebäudeteil; Nachbar; Baugenehmigung; Amtliche

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2000 - 2 Q 42/99
    Bei dem konkreten auch in Höhe und Tiefe - und dadurch hinsichtlich des umfaßten Raumes - nicht unerheblichen Bauteil bestehen jedenfalls keine durchgreifenden Bedenken gegen die vom Verwaltungsgericht zugrundegelegte Relationsbetrachtung, die auch der Rechtsprechung des Senates beispielsweise zur Frage der Untergeordnetheit von Erkern zugrunde liegt (vgl. etwa den Beschluß vom 19.9.1997 - 2 V 10/97 -, wonach Erker dann regelmäßig nicht mehr als untergeordnet angesehen werden können, wenn sie mehr als 1/5 der jeweiligen Wandlänge einnehmen), und das Ergebnis dieser Beurteilung.
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2000 - 2 Q 42/99
    Im übrigen hat nach der ständigen Rechtsprechung (auch) des Senats allgemein folgendes zu gelten: Die nicht ausräumbare Illegalität einer baulichen Anlage rechtfertigt in aller Regel den Erlaß einer Beseitigungsanordnung und der entsprechende Hinweis hierauf genügt auch dem Begründungserfordernis des § 39 Abs. 1 SVwVfG (grundlegend BVerwG, Beschluß vom 20.8.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93).
  • OVG Saarland, 14.12.1999 - 2 R 4/99

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Beigeladenen nur bei materieller Beschwer

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2000 - 2 Q 42/99
    Danach bleiben vor die Außenwand vortretende untergeordnete Gebäudeteile wie beispielsweise Dachvorsprünge oder Überdachungen von Hauseingangstreppen bei der Bemessung der Abstandflächen (Grenzabstände) außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1, 50 m vortreten und von der Nachbargrenze mindestens 2 m entfernt bleiben (vgl. zur sich hieraus im Umkehrschluß grundsätzlich ergebenden Verpflichtung zur Einhaltung von Grenzabständen von Gebäuden mit allen ihren Teilen das Urteil des Senats vom 14.12.1999 - 2 R 4/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 LB 43/07

    Ansehung eines 0,9 m tiefen Dachüberstandes als untergeordneter Bauteil im Sinne

    Dabei soll es vorrangig gerade nicht so sehr auf das Verhältnis des Dachüberstandes - das ist schon nach seinem Wortsinn kein Dachvorsprung - im Verhältnis zum Gesamtgebäude ankommen (ebenso Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, aaO, Rdnrn. 16 f., OVG Saarland, B. v. 14.2.2000 - 2 Q 42/99 -, BRS 63 Nr. 146 = Volltext JURIS, sowie Reichel/Schulte, Bauordnungsrecht, Teil 2, Rdnr. 140).
  • OVG Saarland, 28.06.2002 - 2 W 4/02

    Vorläufige Unterbindung von Bauarbeiten; Voraussetzung für den Erlass einer

    Das ist dann der Fall, wenn sie ihrer Art und ihrem Umfang nach und auch in ihren Auswirkungen auf die Schutzgüter der Abstandsflächenbestimmungen namentlich im Verhältnis zu der jeweiligen Außenwand, vor die sie vortreten, nicht nennenswert ins Gewicht fallen (vgl. Senatsurteil vom 30.7.1991 - 2 R 451/88 - BRS 52 Nr. 99, sowie Beschluß vom 14.2.2000 - 2 Q 42/99 -).

    Ihre Höhe beschränkt sich indes auf etwa 0, 35 m, was ebenfalls einen Vergleich mit Erkern oder ähnlichen Vorbauten ausschließt, zumal sie auch nicht von Stützen getragen wird und auch nicht nach Art eines Windfanges über geschlossene Seitenteile verfügt (vgl. insoweit anders zu einem von 6 Pfosten gestützten Vordach mit zum Nachbarn hin geschlossener Seitenwand, Senatsbeschluß vom 14.2.2000 - 2 Q 42/99 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2001 - 8 A 12042/00
    Ihrem Wortlaut nach trifft diese Vorschrift nur eine Regelung für die der Wand, vor die der Vorbau vortritt, gegenüberliegende Nachbargrenze (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 14. Februar 2000 - 2 Q 42/99 -, JURIS).
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