Rechtsprechung
   LG Halle, 07.06.2017 - 2 Qs 1/2017, 2 Qs 2/2017, 2 Qs 1/17, 2 Qs 2/17   

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https://dejure.org/2017,32890
LG Halle, 07.06.2017 - 2 Qs 1/2017, 2 Qs 2/2017, 2 Qs 1/17, 2 Qs 2/17 (https://dejure.org/2017,32890)
LG Halle, Entscheidung vom 07.06.2017 - 2 Qs 1/2017, 2 Qs 2/2017, 2 Qs 1/17, 2 Qs 2/17 (https://dejure.org/2017,32890)
LG Halle, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 2 Qs 1/2017, 2 Qs 2/2017, 2 Qs 1/17, 2 Qs 2/17 (https://dejure.org/2017,32890)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hamburg, 04.07.2005 - 608 Qs 3/05

    Durchsuchung - GmbH-GF: Individueller Beschlagnahmeschutz

    Auszug aus LG Halle, 07.06.2017 - 2 Qs 1/17
    Soweit daher in der Rechtsprechung teilweise danach unterschieden wurde, inwieweit der Berufsgeheimnisträger die Unterlagen noch zur auftragsgemäßen Bearbeitung benötige und sie ihm nur dann i.S.d. § 97 StPO anvertraut seien (LG Hamburg, Beschluss vom 04.07.2005, 608 Qs 3/2005 wistra 2005, 394) kann auch nach dieser vermittelten Auffassung im vorliegenden Fall von der Zulässigkeit der Beschlagnahme ausgegangen werden.
  • LG Berlin, 20.07.2000 - 519 Qs 216/00

    Durchsuchung von Geschäftsräumen und Nebenräumen wegen des Verdachts der

    Auszug aus LG Halle, 07.06.2017 - 2 Qs 1/17
    Nur solche Unterlagen seien innerhalb des bestehenden Vertrauensverhältnisses entstanden (LG Berlin, Beschluss vom 20. Juli 2000, 519 Qs 216/2000, n.v.).
  • LG München I, 14.12.1983 - 19 Qs 4/83
    Auszug aus LG Halle, 07.06.2017 - 2 Qs 1/17
    Es entspräche gerade nicht der weiten gesetzlichen Regelung, danach zu differenzieren, ob es sich um buchhalterische oder die eigentliche Steuerberatung betreffende Dokumente oder Belege handele (LG München, Beschluss vom 14. Dezember 1983, 19 Qs 4/83, NJW 1984, 1191; LG Stade, Beschluss vom 27.10.1983, 12 Qs 5/83, wistra 1986, 41; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, § 385 AO, Rz. 974).
  • LG Stade, 27.10.1983 - 12 Qs 5/83
    Auszug aus LG Halle, 07.06.2017 - 2 Qs 1/17
    Es entspräche gerade nicht der weiten gesetzlichen Regelung, danach zu differenzieren, ob es sich um buchhalterische oder die eigentliche Steuerberatung betreffende Dokumente oder Belege handele (LG München, Beschluss vom 14. Dezember 1983, 19 Qs 4/83, NJW 1984, 1191; LG Stade, Beschluss vom 27.10.1983, 12 Qs 5/83, wistra 1986, 41; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, § 385 AO, Rz. 974).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Halle, 07.06.2017 - 2 Qs 1/17
    Weiterhin kann nach einer inzwischen gefestigten Rechtsprechung auch gegen zwischenzeitlich vollzogene Durchsuchungsbeschlüsse das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden (BVerfG, Beschl. v. 30. Apr. 1997, 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95, 2 BvR 1065/95, BVerfGE 96, 27).
  • LG Stuttgart, 20.02.1997 - 13 Qs 2/97
    Auszug aus LG Halle, 07.06.2017 - 2 Qs 1/17
    Dementsprechend wird gegen die Beschlagnahmefähigkeit solcher Unterlagen auch eingewandt, dass es keinen entscheidenden Unterschied machen könne, ob der Beschuldigte seinem steuerlichen Berater z. B. einen Vertrag zur Prüfung mündlich oder telefonisch mitteilt und der Berater sich darüber unstreitig geschützte Aufzeichnungen anfertigt oder ob der Beschuldigte seinem Berater den betreffenden Vertrag zur Prüfung aushändigt (Schäfer in Löwe-Rosenberg, § 97 StPO, Rz. 72; LG Stuttgart, Beschluss vom 20.02.1997, 13 Qs 2/97, DStR 1997, 1449).
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