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   LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12   

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https://dejure.org/2013,26410
LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12 (https://dejure.org/2013,26410)
LG Freiburg, Entscheidung vom 30.07.2013 - 2 Qs 12/12 (https://dejure.org/2013,26410)
LG Freiburg, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 2 Qs 12/12 (https://dejure.org/2013,26410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Auftypisierung eines DNA Identifizierungsmusters bei Verdacht einer erneuten Anlasstat

  • Justiz Baden-Württemberg

    DNA-Identifizierung: Erneute molekulargenetische Untersuchung zur Auftypisierung eines bereits erfassten DNA-Identifizierungsmusters auf weitere Merkmalssysteme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auftypisierung eines DNA-Identifizierungsmusters bei Verdacht einer erneuten Anlasstat

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auftypisierung eines DNA-Identifizierungsmusters kann bei Verdacht einer erneuten Anlasstat zulässig sein

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Saarbrücken, 24.09.2012 - 1 Qs 79/12
    Auszug aus LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12
    Soweit ersichtlich sind diesbezüglich bislang nur Entscheidungen der Landgerichte Saarbrücken (StraFo 2012, 499) und Paderborn (StV 2013, 434) sowie des Amtsgerichts Hamburg (StraFo 2012, 266) veröffentlicht worden, die Anordnungen nach § 81g StPO zur Auftypisierung eines bereits vorhandenen DNA-Identifizierungsmusters für unzulässig erachtet haben.
  • OLG Bremen, 23.03.2006 - Ws 18/06
    Auszug aus LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12
    Zwar muss von Anordnungen nach § 81g StPO unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit grundsätzlich abgesehen werden, sofern ein für künftige Strafverfahren verwendbares DNA-Identifizierungsmuster bereits vorliegt (vgl. OLG Bremen NStZ 2006, 653; Krause a.a.O. Rdnrn. 7 und 39; Senge in KK-StPO 6. Aufl. § 81g Rdnr. 11; Rogall in SK-StPO, 46. Lieferung § 81g Rdnr. 13).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12
    Ebenso bedarf der Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einer besonderen Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG NJW 1970, 505).
  • LG Koblenz, 19.01.1999 - 9 Qs 17/99

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Auszug aus LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12
    aa) So sind bei den prognostisch zu erwartenden erheblichen Betäubungsmittelstraftaten - etwa einem erneuten (gewerbsmäßigen) Handel mit Betäubungsmitteln - etliche Fallkonstellationen denkbar, in denen der Angeklagte mit dem Rauschgift bzw. dessen Verpackung in Berührung kommen und auswertbare Körperspuren am Tatort hinterlassen könnte, die zu einer schnelleren Täterüberführung beitragen können (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 56 m.w.N.; LG Hamburg StV 2008, 571; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl. § 81g, Rdnr. 7a; a. A. Krause in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 81g Rdnr. 38; LG Koblenz StV 1999, 141), so dass die Gewinnung eines DNA-Identifizierungsmusters eine geeignete Maßnahme zur Aufklärung derartiger Straftaten darstellt.
  • OLG Köln, 16.09.2004 - 2 Ws 215/04

    Rauschgiftdelikt; deliktstypische Straftat

    Auszug aus LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12
    aa) So sind bei den prognostisch zu erwartenden erheblichen Betäubungsmittelstraftaten - etwa einem erneuten (gewerbsmäßigen) Handel mit Betäubungsmitteln - etliche Fallkonstellationen denkbar, in denen der Angeklagte mit dem Rauschgift bzw. dessen Verpackung in Berührung kommen und auswertbare Körperspuren am Tatort hinterlassen könnte, die zu einer schnelleren Täterüberführung beitragen können (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 56 m.w.N.; LG Hamburg StV 2008, 571; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl. § 81g, Rdnr. 7a; a. A. Krause in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 81g Rdnr. 38; LG Koblenz StV 1999, 141), so dass die Gewinnung eines DNA-Identifizierungsmusters eine geeignete Maßnahme zur Aufklärung derartiger Straftaten darstellt.
  • LG Hamburg, 08.01.2008 - 619 Qs 68/07

    DNA-Identitätsfeststellung: Anordnung der Entnahme von Körperzellen vor

    Auszug aus LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12
    aa) So sind bei den prognostisch zu erwartenden erheblichen Betäubungsmittelstraftaten - etwa einem erneuten (gewerbsmäßigen) Handel mit Betäubungsmitteln - etliche Fallkonstellationen denkbar, in denen der Angeklagte mit dem Rauschgift bzw. dessen Verpackung in Berührung kommen und auswertbare Körperspuren am Tatort hinterlassen könnte, die zu einer schnelleren Täterüberführung beitragen können (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 56 m.w.N.; LG Hamburg StV 2008, 571; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl. § 81g, Rdnr. 7a; a. A. Krause in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 81g Rdnr. 38; LG Koblenz StV 1999, 141), so dass die Gewinnung eines DNA-Identifizierungsmusters eine geeignete Maßnahme zur Aufklärung derartiger Straftaten darstellt.
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12
    Allerdings bezweckt § 81g StPO die Erleichterung der Aufklärung künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung und dient damit einer an rechtsstaatlichen Garantien ausgerichteten Rechtspflege, der ebenfalls ein hoher Rang zukommt (vgl. BVerfG NJW 2001, 879).
  • BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06

    Zulässigkeit der Feststellung, Speicherung und Verwendung eines

    Auszug aus LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12
    Bei der Anwendung und Auslegung von § 81g StPO ist die Bedeutung und Tragweite des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinreichend zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 2008, 281).
  • OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 Ws 111/14

    DNA-Identitätsfeststellung: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die

    Den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips wird die Anordnung nach § 81g Abs. 1 StPO auch in Fällen der "Auftypisierung" des DNA-Identifizierungsmusters von zuvor acht auf nunmehr bis zu 17 erfasste Merkmalssysteme grundsätzlich gerecht (so im Ergebnis auch LG Hamburg, Beschl. v. 8. Oktober 2013, Az.: 601 Ks 5/13; LG Hamburg, Beschl. v. 9. April 2014, Az.: 628 Qs 11/14; LG Schweinfurt Beschl. v. 6. Februar 2013, Az.: 1 Qs 16/13; LG Paderborn, Beschl. v. 19. November 2014, Az.: 1 Qs 56/14 (juris); LG Freiburg, Beschl. v. 30. Juli 2013, Az.: 2 Qs 12/12 (juris)).

    Dieser Effekt steigert sich noch durch den stetig zunehmenden Umfang der DNA-Analyse-Datei, insbesondere unter Berücksichtigung des in der Datenbank bereits vorhandenen Anteils an unvollständigen Mustern (Schneider/Schneider/Fimmers/Brinkmann NStZ 2010, 433, 434; vgl. LG Paderborn, Beschl. v. 19. November 2014, Az.: 1 Qs 56/14 (juris); LG Freiburg, Beschl. v. 30. Juli 2013, Az.: 2 Qs 12/12)).

  • LG Paderborn, 19.11.2014 - 1 Qs 56/14

    Molekulargenetische Untersuchung, Auftypisierung, BtM-Delikte

    Die Gegenauffassung hält eine Entnahme von Körperzellen zur Auftypisierung der bereits gespeicherten Daten für zulässig (LG Freiburg/Breisgau, Beschluss vom 30.07.2013, Az.: 2 Qs 12/12.).
  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 628 Qs 11/14

    DNA-Identitätsfeststellung: Entnahme von Körperzellen zum Zwecke der

    Indessen gebietet ein erneuter Eingriff bei verfassungskonformer Auslegung des § 81g Abs. 1 StPO stets auch den Verdacht einer erneuten Anlasstat; dagegen ist eine rückwirkende Auftypisierung ohne erneute Anlasstat unzulässig (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 8.10.2013 - 601 Ks 5/13; LG Freiburg, Beschluss vom 30.07.2013 - 2 Qs 12/12 - Rn. 33, zitiert nach juris; aA wohl nur Lellmann, Kriminalistik 2013, 112, 114).
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