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   LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09   

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https://dejure.org/2009,22363
LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09 (https://dejure.org/2009,22363)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 08.12.2009 - 2 Qs 186/09 (https://dejure.org/2009,22363)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 2 Qs 186/09 (https://dejure.org/2009,22363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertung einer Blutprobe bei fehlender Anordnung durch einen Richter; Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen bei einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    LG Itzehoe verweigert OLG Schleswig die Gefolgschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blutprobe ohne richterliche Anordnung ist durchaus Beweismittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blutprobe ohne richterliche Anordnung ist durchaus Beweismittel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch ohne richterliche Zustimmung eingeholtes Blutalkoholgutachten als Beweismittel verwertbar - Bei zu befürchtendem Beweismittelverlust darf auch Polizei Blutabnahme anordnen

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsanmerkung)

    Eine von der Polizei unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt gewonnene Blutprobe führt nicht immer zu einem Verwertungsverbot

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Auszug aus LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09
    Vielmehr ist diese Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes, unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ( BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009, 2 BvR 2225/08 , zitiert nach [...]; BGH NJW 2007, 2269, 2271; OLG Hamburg a.a.O.).

    Gemessen an dem Grundsatz, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist ( BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009, 2 BvR 2225/08 ; BGH a.a.O., m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht nimmt als Folge einer fehlerhaften Durchsuchung grundsätzlich nur dann ein Beweisverwertungsverbot an, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden ( BVerfG, Beschl. v. 02.07.2009, 2 BvR 2225/08 , Randziffer 17 der [...]Datei; vgl. OLG Schleswig a.a.O., wo dies ausdrücklich auch zum Maßstab für die Verwertbarkeit einer unter Verletzung des Richtervorbehalts entnommenen Blutprobe gemacht wird).

    Aus den Ausführungen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.07.2009 ( 2 BvR 2225/08 ) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht hervor, dass selbst die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schweren Fehlers nicht in jedem Fall ein Verwertungsverbot nach sich ziehen müssen (Randziffer 16 der [...]Datei).

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09
    Auch kann es dem Richter bei einem überschaubaren Sachverhalt durchaus möglich sein, aufgrund der fernmündlichen Sachverhaltsschilderung des Polizeibeamten eine Entscheidung zu treffen und mündlich mitzuteilen (vgl. OLG Hamm NJW 2009, 242 m.w.N.; vgl. zur mündlichen Anordnung einer Durchsuchung Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 105 Randziffer 3).

    Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung unter Umständen gar keine zeitliche Verzögerung der Entnahme der Blutprobe verbunden ist, wenn nämlich die Entscheidung des Richters in der ohnehin während der Verbringung des Beschuldigten zur Dienststelle und bis zum Eintreffen des Arztes verstreichenden Zeit herbeigeführt wird (vgl. OLG Schleswig Urteil vom 26.10.2009, Az.1 Ss Owi 92/09; OLG Celle, Beschluss vom 06.08.2009 32 Ss 94/09 , zitiert nach [...] (wo allerdings auch auf den hohen Atemalkoholwert von 3, 08 Promille abgestellt wird; vgl. auch OLG Hamm Beschl. v. 25.08.08, NJW 2009, 242; Beschl. v. 12.03.09, 3 Ss 31/09 - zitiert nach www.justiz.nrw.de).

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09
    Der Richtervorbehalt - auch der einfachgesetzliche - zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme in ihren konkreten gegenwärtigen Voraussetzungen durch eine unabhängige und neutrale Instanz (BVerfG NJW 2007, 1345 m.w.N.; OLG Hamburg Beschluss vom 04.02.2008 Az. 2-81/07 (REV), zitiert nach [...]).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Auszug aus LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09
    Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung unter Umständen gar keine zeitliche Verzögerung der Entnahme der Blutprobe verbunden ist, wenn nämlich die Entscheidung des Richters in der ohnehin während der Verbringung des Beschuldigten zur Dienststelle und bis zum Eintreffen des Arztes verstreichenden Zeit herbeigeführt wird (vgl. OLG Schleswig Urteil vom 26.10.2009, Az.1 Ss Owi 92/09; OLG Celle, Beschluss vom 06.08.2009 32 Ss 94/09 , zitiert nach [...] (wo allerdings auch auf den hohen Atemalkoholwert von 3, 08 Promille abgestellt wird; vgl. auch OLG Hamm Beschl. v. 25.08.08, NJW 2009, 242; Beschl. v. 12.03.09, 3 Ss 31/09 - zitiert nach www.justiz.nrw.de).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09
    Zu berücksichtigen ist im Rahmen der erforderlichen Abwägung, dass einerseits das hochrangige Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs in Rede steht und andererseits durch die Entnahme der Blutprobe nur mit relativ geringer Intensität in das Grundrecht des Beschuldigten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eingegriffen wird (vgl. OLG Hamburg a.a.O.; OLG Stuttgart VRS 113, 365 ).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Auszug aus LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird demgemäß bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines besonders schweren Fehlers ein - von einem hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlauf unabhängiges - Verwertungsverbot für notwendig gehalten (BGH a.a.O. S. 2272 u. 2273 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2007, 242-243; OLG Stuttgart a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei nach

    Auszug aus LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09
    Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung unter Umständen gar keine zeitliche Verzögerung der Entnahme der Blutprobe verbunden ist, wenn nämlich die Entscheidung des Richters in der ohnehin während der Verbringung des Beschuldigten zur Dienststelle und bis zum Eintreffen des Arztes verstreichenden Zeit herbeigeführt wird (vgl. OLG Schleswig Urteil vom 26.10.2009, Az.1 Ss Owi 92/09; OLG Celle, Beschluss vom 06.08.2009 32 Ss 94/09 , zitiert nach [...] (wo allerdings auch auf den hohen Atemalkoholwert von 3, 08 Promille abgestellt wird; vgl. auch OLG Hamm Beschl. v. 25.08.08, NJW 2009, 242; Beschl. v. 12.03.09, 3 Ss 31/09 - zitiert nach www.justiz.nrw.de).
  • BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07

    Recht auf körperliche Unversehrtheit; Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche

    Auszug aus LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot ist anzunehmen, wenn die der angegriffenen Entscheidung zu Grunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht ( BVerfG Beschl. v. 21.01.2008, 2 BvR 2307/07 - zitiert nach [...]; OLG Bamberg a.a.O.).
  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09
    Erforderlich ist danach stets eine Prüfung des Einzelfalls (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.03.2009, 2 Ss 15/09 - zitiert nach [...]).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09
    Vielmehr ist diese Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes, unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ( BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009, 2 BvR 2225/08 , zitiert nach [...]; BGH NJW 2007, 2269, 2271; OLG Hamburg a.a.O.).
  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

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