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   LG Frankenthal, 19.07.2017 - 2 Qs 186/17   

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https://dejure.org/2017,54816
LG Frankenthal, 19.07.2017 - 2 Qs 186/17 (https://dejure.org/2017,54816)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 19.07.2017 - 2 Qs 186/17 (https://dejure.org/2017,54816)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - 2 Qs 186/17 (https://dejure.org/2017,54816)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 155 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2002 - 2 Ws 307/02

    Bestellung eines Verteidigers für das Hauptverfahren nach Beendigung des

    Auszug aus LG Frankenthal, 19.07.2017 - 2 Qs 186/17
    Soweit von der Gegenansicht die rückwirkende Bestellung abgelehnt wird (OLG Düsseldorf StraFo 2003, 94; KG StV 2006, 372 ff.; KG StV 2007, 343 f.; OLG Bamberg NJW 2007, 3796 f.), da die Beiordnung allein den Zweck verfolge, im öffentlichen Interesse einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf und rechtskundigen Beistand für den Betroffenen zu gewährleisten, dies jedoch nachträglich nicht mehr erreicht werden könne, da der Verteidiger seine Leistung bereits als Wahlverteidiger erbracht habe und die nachträgliche Bestellung daher auf eine unmögliche Leistung gerichtet sei (KG StV 2007 aaO.), so überzeugt dies nicht.
  • KG, 27.02.2006 - 3 Ws 624/05

    Pflichtverteidigung: Pflichtverteidigerbestellung nach rechtskräftigem

    Auszug aus LG Frankenthal, 19.07.2017 - 2 Qs 186/17
    Soweit von der Gegenansicht die rückwirkende Bestellung abgelehnt wird (OLG Düsseldorf StraFo 2003, 94; KG StV 2006, 372 ff.; KG StV 2007, 343 f.; OLG Bamberg NJW 2007, 3796 f.), da die Beiordnung allein den Zweck verfolge, im öffentlichen Interesse einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf und rechtskundigen Beistand für den Betroffenen zu gewährleisten, dies jedoch nachträglich nicht mehr erreicht werden könne, da der Verteidiger seine Leistung bereits als Wahlverteidiger erbracht habe und die nachträgliche Bestellung daher auf eine unmögliche Leistung gerichtet sei (KG StV 2007 aaO.), so überzeugt dies nicht.
  • LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08

    Pflichtverteidigung: Rückwirkende Beiordnung zum Pflichtverteidiger

    Auszug aus LG Frankenthal, 19.07.2017 - 2 Qs 186/17
    Das Landgericht Stuttgart hat in seinem Beschluss vom 18.07.2008 (Az. 7 Qs 64/08, abgedruckt in Justiz 2009, 15) in einer vergleichbaren Konstellation folgendes ausgeführt:.
  • OLG Bamberg, 15.10.2007 - 1 Ws 675/07

    Zulässigkeit der nachträglichen, rückwirkenden Beiordnung eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 19.07.2017 - 2 Qs 186/17
    Soweit von der Gegenansicht die rückwirkende Bestellung abgelehnt wird (OLG Düsseldorf StraFo 2003, 94; KG StV 2006, 372 ff.; KG StV 2007, 343 f.; OLG Bamberg NJW 2007, 3796 f.), da die Beiordnung allein den Zweck verfolge, im öffentlichen Interesse einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf und rechtskundigen Beistand für den Betroffenen zu gewährleisten, dies jedoch nachträglich nicht mehr erreicht werden könne, da der Verteidiger seine Leistung bereits als Wahlverteidiger erbracht habe und die nachträgliche Bestellung daher auf eine unmögliche Leistung gerichtet sei (KG StV 2007 aaO.), so überzeugt dies nicht.
  • BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95

    Verfassungswidrigkeit der Versagung einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung

    Auszug aus LG Frankenthal, 19.07.2017 - 2 Qs 186/17
    Zudem ist in der Rechtsprechung für die vergleichbaren Konstellationen der Beiordnung eines anwaltlichen Verletztenbeistandes (§ 397a Abs. 1 S. 2 StPO) sowie bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwaltes gem. § 397 Abs. 2 StPO - zumindest seit einer hierzu ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ-RR 1997, 69) - anerkannt, dass die Vollziehung der Beiordnung bzw. die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch noch nach Beendigung des Verfahrens bzw. für bereits abgeschlossene Verfahrensabschnitte wirksam erfolgen kann und dabei allein darauf abgestellt wird, ob dem Gericht rechtzeitig ein bescheidungsreifer Beiordnungsantrag vorgelegen hatte (LG Bremen aaO; Meyer-Goßner 51. Auflage § 397a Rdn. 15 mwN).
  • LG Hildesheim, 13.01.2003 - 12 Qs 6/03

    Zeitpunkt des Entstehens des Erfordernises einer Pflichtverteidigerbestellung im

    Auszug aus LG Frankenthal, 19.07.2017 - 2 Qs 186/17
    "[...] Jedoch ist auch nach Verfahrensabschluss eine Beiordnung zulässig, sofern - wie im vorliegenden Fall - der Antrag rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt, die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorgelegen haben, der Verurteilte von seinem Verteidiger tatsächlich Beistand erhalten hat und eine Entscheidung über die Beiordnung unterblieben ist (Müller/Schmidt NStZ 2004, 100; 2005, 131 mit jeweils vier Entscheidungen verschiedener Landgerichte; LG Hamburg StV 2000, 16; LG Osnabrück StV 2001, 447; LG Hildesheim NStZ-RR 2003, 115; LG Bremen StV 2004, 126; LG Saarbrücken StV 2005, 82f., LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83; LG Magdeburg StV 2005, 84; LG Dortmund StV 2007, 344; LG Frankenthal/Pfalz StV 2007, 344; LG Erfurt StV 2007, 346; Karlsruher Kommentar/Laufhütte 5. Auflage § 141 Rdn.8 sowie dieser Ansicht vorsichtig zustimmend Meyer-Goßner 51. Auflage § 141 Rdn.8).
  • LG Bremen, 12.01.2004 - 27 Qs 197/03
    Auszug aus LG Frankenthal, 19.07.2017 - 2 Qs 186/17
    "[...] Jedoch ist auch nach Verfahrensabschluss eine Beiordnung zulässig, sofern - wie im vorliegenden Fall - der Antrag rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt, die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorgelegen haben, der Verurteilte von seinem Verteidiger tatsächlich Beistand erhalten hat und eine Entscheidung über die Beiordnung unterblieben ist (Müller/Schmidt NStZ 2004, 100; 2005, 131 mit jeweils vier Entscheidungen verschiedener Landgerichte; LG Hamburg StV 2000, 16; LG Osnabrück StV 2001, 447; LG Hildesheim NStZ-RR 2003, 115; LG Bremen StV 2004, 126; LG Saarbrücken StV 2005, 82f., LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83; LG Magdeburg StV 2005, 84; LG Dortmund StV 2007, 344; LG Frankenthal/Pfalz StV 2007, 344; LG Erfurt StV 2007, 346; Karlsruher Kommentar/Laufhütte 5. Auflage § 141 Rdn.8 sowie dieser Ansicht vorsichtig zustimmend Meyer-Goßner 51. Auflage § 141 Rdn.8).
  • LG Saarbrücken, 26.02.2004 - 4 Qs 10/04
    Auszug aus LG Frankenthal, 19.07.2017 - 2 Qs 186/17
    "[...] Jedoch ist auch nach Verfahrensabschluss eine Beiordnung zulässig, sofern - wie im vorliegenden Fall - der Antrag rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt, die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorgelegen haben, der Verurteilte von seinem Verteidiger tatsächlich Beistand erhalten hat und eine Entscheidung über die Beiordnung unterblieben ist (Müller/Schmidt NStZ 2004, 100; 2005, 131 mit jeweils vier Entscheidungen verschiedener Landgerichte; LG Hamburg StV 2000, 16; LG Osnabrück StV 2001, 447; LG Hildesheim NStZ-RR 2003, 115; LG Bremen StV 2004, 126; LG Saarbrücken StV 2005, 82f., LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83; LG Magdeburg StV 2005, 84; LG Dortmund StV 2007, 344; LG Frankenthal/Pfalz StV 2007, 344; LG Erfurt StV 2007, 346; Karlsruher Kommentar/Laufhütte 5. Auflage § 141 Rdn.8 sowie dieser Ansicht vorsichtig zustimmend Meyer-Goßner 51. Auflage § 141 Rdn.8).
  • LG Hamburg, 27.05.1999 - 620 Qs 14/99
    Auszug aus LG Frankenthal, 19.07.2017 - 2 Qs 186/17
    "[...] Jedoch ist auch nach Verfahrensabschluss eine Beiordnung zulässig, sofern - wie im vorliegenden Fall - der Antrag rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt, die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorgelegen haben, der Verurteilte von seinem Verteidiger tatsächlich Beistand erhalten hat und eine Entscheidung über die Beiordnung unterblieben ist (Müller/Schmidt NStZ 2004, 100; 2005, 131 mit jeweils vier Entscheidungen verschiedener Landgerichte; LG Hamburg StV 2000, 16; LG Osnabrück StV 2001, 447; LG Hildesheim NStZ-RR 2003, 115; LG Bremen StV 2004, 126; LG Saarbrücken StV 2005, 82f., LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83; LG Magdeburg StV 2005, 84; LG Dortmund StV 2007, 344; LG Frankenthal/Pfalz StV 2007, 344; LG Erfurt StV 2007, 346; Karlsruher Kommentar/Laufhütte 5. Auflage § 141 Rdn.8 sowie dieser Ansicht vorsichtig zustimmend Meyer-Goßner 51. Auflage § 141 Rdn.8).
  • AG Essen, 21.08.2020 - 66 Gs 454/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung, Einstellung

    Wer einen Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers hat und auch rechtzeitig alles dafür getan hat, dass dieser Anspruch umgesetzt werden kann, muss sich darauf verlassen können, dass er nicht am Ende für die Verteidigerkosten aufkommen muss (LG Koblenz, Beschluss vom 18.03.2008, 6 Qs 17/08, vgl. auch z. B. LG Frankenthal, Beschluss vom 19.07.2017, 2 Qs 186/17)).
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