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   LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06   

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https://dejure.org/2006,16405
LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06 (https://dejure.org/2006,16405)
LG Freiburg, Entscheidung vom 13.03.2006 - 2 Qs 3/06 (https://dejure.org/2006,16405)
LG Freiburg, Entscheidung vom 13. März 2006 - 2 Qs 3/06 (https://dejure.org/2006,16405)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    § 48 RVG
    Erstreckung; Zeitpunkt der Antragstellung

  • openjur.de

    Gebühr des Rechtsanwalts: Erstreckungsantrag durch den Pflichtverteidiger nach Abschluss des Verfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Vergütung auch für ein hinzuverbundenes Verfahren

  • Burhoff online

    Erstreckung; Zeitpunkt der Antragstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 48 Abs. 5 S. 1, S. 3
    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung, Zeitpunkt der Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Freiburg, 07.02.2005 - 7 Ns 420 Js 24557/03

    Strafverfahren: Rücknahme der Bestellung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06
    Rechtsanwalt ... beantragte mit Schriftsatz vom 01.07.2005, die Pflichtverteidigergebühren im führenden Verfahren 27 AK 484/04 (Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft 250 Js 14264/04) sowie den hinzuverbundenen Verfahren 27 AK 509/04 (= 530 Js 21950/04) und 27 AK 3/05 (= 250 Js 32351/04) auf insgesamt 1.344,09 Euro festzusetzen.

    Soweit der Verteidiger ferner für das hinzuverbundene Verfahren 27 AK 3/05 (= 250 Js 32351/04) weitere Vergütungsansprüche bis zur Verbindung zum führenden Hauptverfahren geltend macht, ist dagegen eine Pflichtverteidigerbestellung in diesem Verfahren vor der Verbindung zum führenden Verfahren nicht erfolgt, so dass gem. § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG eine Vergütung auch für die Tätigkeit im unverbundenen Zeitraum nur in Betracht käme, wenn das - primär hierfür zuständige - Amtsgericht die Vergütungspflicht auch auf das Verfahren 27 AK 3/05 (250 Js 32351/04) erstrecken würde (vgl. auch OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 285).

    Hinsichtlich des Erstreckungsantrags des Verteidigers bezüglich des Verfahrens 27 AK 3/05 = 250 Js 32351/04 war die Sache daher zur Entscheidung an das Amtsgericht Freiburg zurückzugeben.

  • LG Berlin, 28.09.2005 - 505 Qs 167/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf später

    Auszug aus LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06
    Eine derartige Erstreckungsentscheidung kommt nach der Gesetzesbegründung insbesondere dann in Betracht, wenn in dem hinzuverbundenen Verfahren eine Bestellung als Pflichtverteidiger ohne die Verbindung unmittelbar bevorgestanden hätte (vgl. LG Berlin JurBüro 2006, 29 unter Hinweis auf Stimmen in der Literatur; vgl. auch Podlech-Trappmann, RVG, 2004, § 48, Rdnr. 24).
  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Auszug aus LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06
    Anders als bei einer nach herrschender Meinung nicht möglichen rückwirkenden Pflichtverteidigerbestellung (vgl. hierzu etwa BGH NStZ 1997, 299 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43; OLG Oldenburg, StV 2004, 587; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141, Rdnr. 8 m.w.N.) ist die Erstreckungsentscheidung überdies auch rein kostenrechtlicher Natur, während die Pflichtverteidigerbestellung die ordnungsgemäße Verteidigung in einem noch ausstehenden bzw. laufenden Verfahren gewährleisten soll (vgl. BGH a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 08.09.2003 - 1 Ws 377/03
    Auszug aus LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06
    Anders als bei einer nach herrschender Meinung nicht möglichen rückwirkenden Pflichtverteidigerbestellung (vgl. hierzu etwa BGH NStZ 1997, 299 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43; OLG Oldenburg, StV 2004, 587; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141, Rdnr. 8 m.w.N.) ist die Erstreckungsentscheidung überdies auch rein kostenrechtlicher Natur, während die Pflichtverteidigerbestellung die ordnungsgemäße Verteidigung in einem noch ausstehenden bzw. laufenden Verfahren gewährleisten soll (vgl. BGH a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.1983 - 1 Ws 757/83
    Auszug aus LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06
    Anders als bei einer nach herrschender Meinung nicht möglichen rückwirkenden Pflichtverteidigerbestellung (vgl. hierzu etwa BGH NStZ 1997, 299 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43; OLG Oldenburg, StV 2004, 587; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141, Rdnr. 8 m.w.N.) ist die Erstreckungsentscheidung überdies auch rein kostenrechtlicher Natur, während die Pflichtverteidigerbestellung die ordnungsgemäße Verteidigung in einem noch ausstehenden bzw. laufenden Verfahren gewährleisten soll (vgl. BGH a.a.O.).
  • OLG Hamm, 06.06.2005 - 2 (s) Sbd VIII-110/05

    Pauschgebühr; Verbindung von Verfahren; Erstreckung; Beiordnung als

    Auszug aus LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06
    Soweit der Verteidiger ferner für das hinzuverbundene Verfahren 27 AK 3/05 (= 250 Js 32351/04) weitere Vergütungsansprüche bis zur Verbindung zum führenden Hauptverfahren geltend macht, ist dagegen eine Pflichtverteidigerbestellung in diesem Verfahren vor der Verbindung zum führenden Verfahren nicht erfolgt, so dass gem. § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG eine Vergütung auch für die Tätigkeit im unverbundenen Zeitraum nur in Betracht käme, wenn das - primär hierfür zuständige - Amtsgericht die Vergütungspflicht auch auf das Verfahren 27 AK 3/05 (250 Js 32351/04) erstrecken würde (vgl. auch OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 285).
  • OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14

    Erfordernis der Erstreckung einer Pflichtverteidigerbeiordnung auf

    bb) Ein Rechtsfehler liegt auch nicht darin, dass das Landgericht über die Beschwerde entschieden hat, ohne das Amtsgericht - als auch insoweit zuständiges Gericht - vorher zu veranlassen, eine Entscheidung über die Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 3 RVG nachzuholen (vgl. LG Freiburg, Beschluss vom 13.03.2006, 2 Qs 3/06).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07

    Erstreckung; Ablehnung; Rechtsmittel

    Auch wenn man davon ausgeht, dass über die Erstreckung noch im Festsetzungsverfahren entschieden werden kann (so LG Freiburg RVGreport 2006, 183), wäre das Gericht bzw. das Beschwerdegericht und nicht der gemäß § 55 Abs. 1 RVG mit der Festsetzung zunächst befasste Urkundsbeamte zur Entscheidung berufen.
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10

    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren;

    Soweit sich die Gerichte bisher mit dieser Frage befaßt haben, gehen sie übereinstimmend davon aus, daß die Antragstellung auch nachträglich möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. April 2007 - 3 Ws 4/07 - LG Dresden, Beschluß vom 25. Januar 2008 - 3 Qs 188/07 - LG Freiburg, Beschluß 13. März 2006 - 2 Qs 3/06 - alle bei juris).
  • AG Lüdenscheid, 18.04.2013 - 70 Ls 24/11

    Terminsgebühr, Bemessungskriterien

    AG Lüdinghausen RVGreport 2006, 183.
  • LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Entscheidung über die Erstreckung der

    Anders als die Pflichtverteidigerbestellung ist die Erstrekkungsentscheidung gem. § 48 Abs. 5 S. 3 RVG jedoch rein kostenrechtlicher Natur, während die Entscheidung nach § 140 StPO die ordnungsgemäße Verteidigung in einem noch ausstehenden bzw. laufenden Verfahren gewährleisten soll (OLG Düsseldorf, a.a.O.; LG Freiburg, Beschluss vom 13.03.2006, 2 Qs 3/06).
  • LG Cottbus, 13.11.2012 - 24 Qs 399/11

    Pflichtverteidigung: Erfordernis eines Erstreckungsantrags vor

    Insoweit folgt die Kammer der herrschenden Ansicht, wonach die Antragstellung auch nachträglich möglich ist (vgl. KG a.a.O. m.w.N.; OLG Düsseldorf a.a.O.; LG Dresden a.a.O.; LG Düsseldorf StraFo 2012, 117; LG Freiburg, Beschluss vom 13.03.2006, Az. 2 Qs 3/06 - juris - Burhoff a.a.O., Rdnr.: 29 m.w.N.).
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