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   LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2020 - 2 Qs 41/20   

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https://dejure.org/2020,34484
LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2020 - 2 Qs 41/20 (https://dejure.org/2020,34484)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 05.08.2020 - 2 Qs 41/20 (https://dejure.org/2020,34484)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 05. August 2020 - 2 Qs 41/20 (https://dejure.org/2020,34484)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 29.03.2004 - 4 Ws 65/04

    Endgültige Einstellung eines Strafverfahrens: Unanfechtbarkeit des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2020 - 2 Qs 41/20
    In einem derartigen Fall ist eine Abänderung der unanfechtbaren Entscheidung jedoch über das in § 33a StPO normierte Verfahren der Nachholung des rechtlichen Gehörs vorzunehmen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3.2004 - 4 WS 65/04 = NStZ-RR 2004, 320; OLG Köln, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 Ws 308/11 = BeckRS 2013, 8026; LG Karlsruhe Beschluss vom 06.11.2009 - 2 AR 4/09 = BeckRS 2011, 18580).

    Als Ausprägung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör ist § 33 a StPO so auszulegen, dass diese Norm jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in den Beschlussverfahren, auf die sie anwendbar ist, erfasst (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3.2004 - 4 WS 65/04 = NStZ-RR 2004).

  • LG Karlsruhe, 06.11.2009 - 2 AR 4/09
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2020 - 2 Qs 41/20
    In einem derartigen Fall ist eine Abänderung der unanfechtbaren Entscheidung jedoch über das in § 33a StPO normierte Verfahren der Nachholung des rechtlichen Gehörs vorzunehmen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3.2004 - 4 WS 65/04 = NStZ-RR 2004, 320; OLG Köln, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 Ws 308/11 = BeckRS 2013, 8026; LG Karlsruhe Beschluss vom 06.11.2009 - 2 AR 4/09 = BeckRS 2011, 18580).
  • OLG Köln, 14.01.2013 - 2 Ws 308/11

    Fehlende Grundentscheidung zu den notwendigen Auslagen; Verwirkung der Gehörsrüge

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2020 - 2 Qs 41/20
    In einem derartigen Fall ist eine Abänderung der unanfechtbaren Entscheidung jedoch über das in § 33a StPO normierte Verfahren der Nachholung des rechtlichen Gehörs vorzunehmen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3.2004 - 4 WS 65/04 = NStZ-RR 2004, 320; OLG Köln, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 Ws 308/11 = BeckRS 2013, 8026; LG Karlsruhe Beschluss vom 06.11.2009 - 2 AR 4/09 = BeckRS 2011, 18580).
  • LG Gera, 31.03.2021 - 11 Qs 96/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Hätte das Amtsgericht ohne Gewährung rechtlichen Gehörs nicht entscheiden dürfen, kann eine Abänderung der unanfechtbaren Entscheidung nur über das in § 33 a StPO normierte Verfahren erreicht werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3. 2004 - 4 WS 65/04 = NStZ-RR 2004, 320; OLG Köln, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 Ws 308/11 = BeckRS 2013, 8026; LG Karlsruhe Beschluss vom 06.11.2009 - 2 AR 4/09 = BeckRS 2011, 18580; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 05. August 2020 - 2 Qs 41/20 -, juris ).
  • BVerwG, 21.12.2021 - 2 WDB 15.21

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidigers für ein Verfahren vor dem

    Mithin ist ihm nach § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 33a Satz 1 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren und zugleich der Kostenausspruch im Senatsbeschluss entsprechend zu ergänzen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. August 1997 - (5) 1 Ss 249/96 (40/96) - juris Rn. 4 m.w.N.; OLG Bremen, Beschluss vom 27. August 1998 - Ws 35/98 - juris Rn. 3 f. m.w.N.; OLG Kiel, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 1 Ws 18/00 - juris Rn. 6 f. m.w.N.; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 5. August 2020 - 2 Qs 41/20 - juris Rn. 11 ff.).
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