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   LG Bad Kreuznach, 12.09.2013 - 2 Qs 77/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29634
LG Bad Kreuznach, 12.09.2013 - 2 Qs 77/13 (https://dejure.org/2013,29634)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 12.09.2013 - 2 Qs 77/13 (https://dejure.org/2013,29634)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 12. September 2013 - 2 Qs 77/13 (https://dejure.org/2013,29634)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Nebenklage, Anschluss, falsche Verdächtigung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 154a StPO, § 395 Abs 3 StPO, § 395 Abs 5 S 2 StPO, § 164 StGB
    Nebenklage: Anschlussrecht der geschiedenen Ehefrau wegen falscher Verdächtigung durch den Ehemann im Sorgerechtsverfahren; Entfallen der Verfahrensbeschränkung durch Nebenklagezulassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des geschiedenen Ehepartners in einem Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung zum Anschluss als Nebenkläger

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Falsche Verdächtigung im Sorgerechtsstreit endet mit der Nebenklage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Im Verfahren wegen falscher Verdächtigung ist aus besonderen Gründen Nebenklage zuzulassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 699
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung;

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 12.09.2013 - 2 Qs 77/13
    20 Die unbeschränkte Zulassung der Nebenklage durch die Kammer hat gemäß § 395 Abs. 5 S. 2 StPO zur Folge, dass die Verfahrensbeschränkung gemäß § 154a StPO hinsichtlich der Beleidigungsdelikte entfällt (vgl. BGH 1 StR 190/01 vom 12.6.2001, zitiert nach juris; Weiner in BeckOK, Stand: 28.1.2013, § 395 Rn. 30; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 395 Rn. 13).
  • LG Braunschweig, 18.03.2015 - 13 Qs 32/15

    Strafverfahren: Beschwerde gegen eine Nichtzulassung als Nebenkläger; Vorliegen

    Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte Gelegenheit zur Stellungnahme und hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts Bad Kreuznach vom 12.09.2013, Aktenzeichen 2 Qs 77/13, die Ansicht vertreten, dass der vom Landgericht Bad Kreuznach dargelegte Bewertungsmaßstab für die Zulassung der Nebenklage sprechen könne.

    Das betroffene und geschützte Rechtsgut ist daher besonders zu beachten (Landgericht Bad Kreuznach, Beschluss vom 12.09.2013, 2 Qs 77/13, Rn. 17 m.w.N.).

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