Rechtsprechung
   OVG Saarland, 15.09.2006 - 2 R 1/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 1; AuslG § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1
    D (A), Ausweisung, Straftaten, Schutz von Ehe und Familie, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Kinder, Geburt, deutsche Kinder, Wiederholungsgefahr, Sozialprognose, Wirkungen der Ausweisung, Sperrwirkung, Befristung, atypischer Ausnahmefall, Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Ausreisehindernis

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (12)  

  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781  

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass durch das nachträgliche Entstehen einer von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft regelmäßig eine neue Situation eintritt, die sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht eine Zäsur bewirkt und damit zu einer Neubeurteilung und -bewertung zwingt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59 [60] m.w.N.; siehe auch VGH BW, B. v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 [397]; OVG Hamburg, B. v. 25.9.2003 - 1 Bs 457/03 -, AuAS 2004, 40 [41]; OVG Saarlouis, Urt. v. 15.9.2006 - 2 R 1/06 - Juris; VG Wiesbaden, B. v. 19.11.2003 - 8 G 1975/03.

    Dann aber ist ihm in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [197]; VGH BW, B.v. 22.11.2006 - 13 S 2157/06 -, AuAS 2007, 38; OVG Saarlouis, U.v. 15.9.2006 - 2 R 1/06 - Juris; OVG NW, B.v. 7.2.2006 - 18 E 1534/05 -, NVwZ-RR 2006, 576; VGH BW, B. v. 22.11.2006 - 13 S 2157/06 -, AuAS 2007, 38; VG Stuttgart, Urt. v. 8.8.2007 - 2 K 3070/07 -, InfAuslR 2008, 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 13 S 2157/06  

    Zum rechtlichen Ausreisehindernis für einen sog. de-facto-Vater als Bezugsperson

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der grundgesetzlich gebotene Schutz der Familie aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG - auf ihn beruft sich der Antragsteller - ein solches (rechtliches) Ausreisehindernis begründen kann (siehe dazu zuletzt BVerwG, Urteil vom 27.6.2006 - 1 C 14.05 - m.w.N. zur Zumutbarkeitsprüfung; OVG Saarland, Urteil vom 15.9.2006 - 2 R 1/06 -juris; Hess.VGH, Urteil vom 7.7.2006 - 7 UE 509/06 - juris; OVG Münster, Beschluss vom 7.2.2006 - 18 E 1534/05 -, NVwZ-RR 2006, 576).
  • VG Saarlouis, 23.03.2007 - 10 L 472/07  

    Zuständigkeit der Gemeinsamen Ausländerbehörde für die Erteilung einer

    Insoweit hat der Antragsgegner jedoch zu Recht auf die Gründe des Urteils des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15.9.2006 (2 R 1/06) verwiesen, wonach der Kläger wegen der bestehenden konkreten Wiederholungsgefahr (bezüglich weiterer erheblicher Straftaten) in so hohem Maße eine Gefährdung der öffentlichen Interessen darstellt, dass der mit der Ausweisung verfolgte Zweck des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung nur durch eine - wie verfügt - unbefristete Fernhaltung vom Bundesgebiet erreicht werden kann und eine Befristung des Wiedereinreiseverbots, die nicht auf tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Veränderung der Persönlichkeit des Klägers beruht, nicht in Betracht kommt; dabei dürfte selbst im positiven Falle ein Zeitraum von 10 bis 15 Jahren unzureichend sein.

    dazu im Einzelnen die Entscheidungsgründe zum Urteil des OVG vom 15.9.2006, 2 R 1/06, Bl. 23 f. des amtlichen Abdrucks.

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