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   OVG Saarland, 14.03.1983 - 2 R 14/82   

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OVG Saarland, 14.03.1983 - 2 R 14/82 (https://dejure.org/1983,2325)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.03.1983 - 2 R 14/82 (https://dejure.org/1983,2325)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. März 1983 - 2 R 14/82 (https://dejure.org/1983,2325)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 657
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - 3 S 1120/92

    Anspruch des Bauherrn auf Bescheidung des Nachbarwiderspruchs; Erlöschen der

    Dies ist aber auch nicht notwendig; vielmehr genügt es, daß ein entsprechender Wille unmißverständlich und unzweifelhaft zum Ausdruck kommt (vgl. z.B. BVerwGE 55, 385 (337); OVG Saarland, NVwZ 1984, 657; Kopp, VwGO, a.a.O. § 74 Rdnr. 21 sowie VwVfG, a.a.O., - § 22 Rdnr. 26 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1995 - 3 S 1106/94

    Baugenehmigung: Rechtsnachfolge im Falle der Eigentumsübertragung des

    Dabei muß der Verzicht auf die Baugenehmigung nicht ausdrücklich und wörtlich erklärt werden, es genügt vielmehr, daß ein entsprechender Wille unmißverständlich und unzweifelhaft zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwGE 55, 385; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.11.1993, a.a.O.; OVG Saarland, NVwZ 1984, 657).
  • VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811

    Erfolglose Drittanfechtung (Eilrechtschutz) gegen die Erteilung eines Dispenses

    Zwar führt der in rechtswirksamer Form geäußerte Verzicht auf die Geltendmachung nachbarlicher Einwendungen (zum Ganzen: Schroer, Dziallas, Öffentlichrechtliche Nachbarvereinbarungen in der Praxis, NVwZ 2004, 134 ff.) gegen eine bestimmte Baumaßnahme anerkanntermaßen zum Verlust des in Bezug auf dieses Vorhaben bestehenden materiellen Abwehrrechts (vgl. OVG Saarl, B.v. 14.3.1983 - 2 R 14/82 - juris mit weiteren Nachweisen).

    Wirksamkeit erlangt er mithin nur und erst dann, wenn er dem Gegner der ihm zugrundeliegenden Nachbarrechte, also der Bauaufsichtsbehörde gegenüber erklärt worden ist (vgl. OVG Saarl, B.v. 14.3.1983 - 2 R 14/82 - NVwZ 1984, 657).

    Die Gültigkeit des Verzichts setzt vielmehr voraus, dass der Nachbar in genauer Kenntnis der Einzelheiten des Vorhabens gehandelt hat, was in der Regel nur dann der Fall sein wird, wenn ihm vor der Zustimmungserklärung die fertig ausgearbeiteten Bauvorlagen unterbreitet worden sind (vgl. OVG Saarl., B.v. 14.3.1983 - 2 R 14/82 - juris; OVG RhPf, B.v. 22.5.1981 - 1 B 26/81 - juris).

  • OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08

    Nachbaranspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten

    ( vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.5.1996 - 2 R 24/95 -, SKZ 1996, 266, Leitsatz Nr. 20, wonach die im Rahmen eines Zivilprozesses abgegebene Erklärung des Nachbarn, er erhebe keine Einwendungen gegen ein bestimmtes Bauvorhaben, die Erhebung des Widerspruchs gegen die für dieses Vorhaben erteilte Baugenehmigung unter dem Gesichtspunkt des ' venire contra factum proprium ' unzulässig machen kann, und Beschluss vom 14.3.1983 - 2 R 14/82 -, BRS 40 Nr. 209 ) Das gilt insbesondere mit Blick auf den Umstand, dass sowohl ihr Rechtsvorgänger, wie sich dem zwischen ihm und den Bauherrn im Jahre 1983 vor dem Amtsgericht in Lebach geschlossenen Vergleich entnehmen lässt, als auch die Kläger, wie bereits die Fassung ihres Klageantrags in erster Instanz zeigt, bereit waren beziehungsweise sind, den formell und materiell illegalen Grenzbau zu tolerieren, sofern die Benutzung des Flachdaches als Terrasse "über" ihrem Garten beziehungsweise Außenwohnbereich unterbleibt und die diese Nutzung ermöglichenden baulichen Vorkehrungen in Form einer Zugangstür im Giebel des Wohnhauses und einer Umwehrung der dann betretbaren Dachfläche (§ 38 Abs. 1 Nr. 3 LBO 2004) "zurückgebaut" werden.
  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01

    Nachbarschutz bei formellen Mängeln der Bauvorlagen?

    Diese Befreiung beruhte allerdings auf einer Einverständniserklärung der Klägerin zu 3), gegen deren Wirksamkeit bereits für die Erteilung der ursprünglichen Baugenehmigung und Befreiung und erst recht für die Nachtragsgenehmigung Zweifel bestanden, weil sie von der Klägerin zu 3) im September 1994 für ein im Folgenden nicht genehmigtes, insgesamt wesentlich kleineres Aufstockungsvorhaben des Beigeladenen abgegeben worden war (vgl. dazu OVG Saarlouis, Beschluss vom 15. März 1983, NVwZ 1984, S. 657).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für einen Normenkontrollantrag bei wirksamen

    1997, 119; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14.3.1983 - 2 R 14/82 - NVwZ 1984, 657).
  • OVG Berlin, 13.06.1991 - 2 B 35.88

    Bauplanungsrecht, - Teilung eines Grundstücks im Planbereich, -

    Es braucht des weiteren nicht entschieden zu werden, ob der Verzicht auch dann wirksam ist, wenn dem Antragsteller die Genehmigungsfiktion unbekannt war (so VGH Baden-Württemberg, a.a.O.) oder ob hierfür vollständige Kenntnis der Einzelheiten erforderlich ist (so für den Verzicht auf Nachbareinwendungen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 22. Mai 1981, BRS 38 Nr. 180 = DÖV 1981 S. 879; OVG Saarlouis, Beschluß vom 14. März 1983, NVwZ 1984 S. 657).
  • OVG Saarland, 05.04.1995 - 2 W 10/95

    Aussetzungsverfahren; Nachbarrechtsbehelf; Baugenehmigung;

    Die Bindungswirkung einer solchen Erklärung für den Nachbarn beschränkt sich regelmäßig immer nur auf das jeweilige Genehmigungsverfahren, in dem sie abgegeben wurde; im Falle rechtsbeständiger Ablehnung dieses Bauantrages kann sich der Bauherr in einem späteren Genehmigungsverfahren (hier konkret erneute Einreichung der vom Nachbarn unterschriebenen Baupläne nach mehreren Jahren) oder gegenüber der Nachbaranfechtung einer nun erteilten Bauerlaubnis nicht mehr mit Erfolg auf diese Erklärung berufen (im Anschluß an die Urteile des Senats vom 12.5.1978 - II R 124/77 = BRS 33 Nr. 178 und vom 14.3.1983 - 2 R 14/82 = BRS 40 Nr. 209).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.1995 - 1 S 354/94

    6.4 Nachbarschutz - Zustimmung des Nachbarn; Planänderung; Beeinträchtigung

    Auch das beschließende Gericht geht grundsätzlich davon aus, daß die Zustimmung zum Schutz des Nachbarn für ein ganz bestimmtes, konkretes Vorhaben erteilt werden muß (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 14.3.1983, NVwZ 1984, 657).
  • VGH Hessen, 15.02.1991 - 3 N 2594/85

    Verwirkung eines Normenkontrollantragsrechts

    Ein Verzicht ist nur dann wirksam, wenn er eindeutig und unmißverständlich erklärt wird (vgl. OVG Saarlouis NVwZ 1984, 657 (658)); Kopp, VwVfG, 4. Auflage, § 22 Rdnr. 26).
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