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   OVG Saarland, 23.06.2005 - 2 R 17/03   

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OVG Saarland, 23.06.2005 - 2 R 17/03 (https://dejure.org/2005,14711)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.06.2005 - 2 R 17/03 (https://dejure.org/2005,14711)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 2 R 17/03 (https://dejure.org/2005,14711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer landesweiten Kollektivverfolgung aller tschetschenischen Volkszugehörigen im Staatsgebiet der Russischen Föderation ; Voraussetzungen für das Vorliegen einer regionalen Gruppenverfolgung; Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling; Vorliegen eines ...

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1; ; AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 2; ; AufenthG § 60a

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00

    Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Saarland, 23.06.2005 - 2 R 17/03
    Mit Urteil vom 22.5.2002 - 12 K 70/01.A - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    unter die Beklagte Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22.5.2002 - 12 K 70/01.A - sowie unter entsprechender Aufhebung ihres Bescheids vom 8.6.2001 zu verpflichten festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG hinsichtlich einer Abschiebung in die Russische Föderation vorliegen,.

  • OVG Saarland, 23.06.2005 - 2 R 16/03

    Kein Flüchtlingsstatus für tschetschenische Volkszugehörige aus der Russischen

    Auszug aus OVG Saarland, 23.06.2005 - 2 R 17/03
    So war es beispielsweise den Klägern des am selben Tag verhandelten insofern - gerade auch hinsichtlich der gemischt-ethnischen, russisch-tschetschenischen Ehe - gleich gelagerten Parallelverfahrens 2 R 16/03 nach deren eigenem Vorbringen sogar in Moskau, wo unstreitig eine große Zahl ethnischer Tschetschenen lebt, möglich, über zwei Jahre hinweg Unterkunft und ein zumindest den Lebensunterhalt sicherstellendes wirtschaftliches Auskommen zu finden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01

    Inländische Fluchtalternative in Russland für tschetschenische Volkszugehörige

    Selbst wenn diese Übergriffe und Rechtsverletzungen als Gruppenverfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger zu werten wären (verneinend: Thüringer OVG, Urt. v. 19.05.2005 - 3 KO 1004/04 -, das die Zahl der feststellbaren Verfolgungsfälle im Verhältnis zur Bevölkerungszahl als nicht ausreichend erachtet, um die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte zu belegen; offen gelassen von: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.07.2005 - 11 A 2307/03.A - und OVG des Saarlandes, Urt. v. 23.06.2005 - 2 R 17/03 - eine Gruppenverfolgung bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 09.03.2005 - 2 A 116/03.A -), handelte es sich doch nur um eine regionale Gruppenverfolgung; denn tschetschenische Volkszugehörige haben in anderen Gebieten der Russischen Föderation, d.h. außerhalb Tschetscheniens, eine sog. inländische Fluchtalternative.

    Ob diese Beurteilung, insbesondere nach der "Wahl" des moskautreuen Regierungschefs Sjasikow, der einen Politikwechsel in der Behandlung tschetschenischer Flüchtlinge einleitete, heute noch aufrecht erhalten werden kann, kann dahinstehen (Inguschetien als inländische Fluchtalternative jetzt verneinend: OVG Bremen - 2 A 116/03.A -, BayVGH, Urt. v. 31.01.2005 - 11 B 02.31597 -, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 -, S. 20 der UA, FN. 20 und 21, in denen die Situation tschetschenischer Flüchtlinge in Inguschetien unter Auswertung verschiedener Quellen geschildert wird; Inguschetien als inländische Fluchtalternative weiterhin bejahend: Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - die Frage offen lassend: OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 150 - 152 des juris-Dokuments).

    Das gilt vor allem für Südrussland mit der Wolga-Region sowie ganz allgemein für die ländlich geprägten ("unproblematischen") Bereiche der Russischen Föderation (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 23 der UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 100 des juris-Dokuments, OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 16 der UA; Auswärtiges Amt, Lagebericht Tschetschenien v. 30.08.2005, S. 16, Auskunft v. 19.01.2004 an das OVG Rheinland-Pfalz, S. 2, vgl. auch ACCORD v. 06.10.2004, S. 3).

    Mit Hilfe dieser Organisationen konnte in einer Reihe von Fällen der willkürlichen Verweigerung der Registrierung erfolgreich entgegengetreten werden (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 22 d. UA unter Berufung auf Memorial, Bewohner Tschetscheniens in der Russischen Föderation, 2004, Abschnitt V).

    Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: "Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums" (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - ebenso: OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 77 - 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von "Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen" oder "rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen" zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 25 d. UA, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 27 d. UA und BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).

    In Zusammenfassung dieser Erkenntnislage ist zwar nicht auszuschliessen, dass tschetschenische Volkszugehörige Opfer rassistisch motivierter Gewalt seitens nichtstaatlicher Akteure werden, als real, nicht ganz entfernt liegend, schätzt der Senat die Gefahr dagegen nicht ein (so auch BayVGH und OVG Nordrhein-Westfalen, jeweils a.a.O., sowie OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 26 d. UA).

    Es gibt jedoch keine Erkenntnisse dafür, dass es unter diesen Flüchtlingen, die sich als Folge der kriegerischen Auseinandersetzungen in großer Zahl in diesen Regionen niedergelassen haben, zu gravierenden Versorgungsengpässen oder gar zu Hungersnöten oder vergleichbaren humanitären Katastrophen gekommen wäre (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 26 f d. UA).

    Davon, dass diese Vorwürfe nicht zutreffen bzw. nur auf nicht belegten Vermutungen beruhen, gehen auch das OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - (S. 28 d. UA), das OVG Nordrhein-Westfalen (Ziff. 156 d. juris-Dokuments) sowie der Bayerische VGH (S. 14 - 17 der UA) aus, der zu den von den Organisationen benannten Fällen jeweils konkret - und nach Auffassung des Senats zutreffend - Stellung genommen hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2006 - 1 LB 125/05
    Selbst wenn diese Übergriffe und Rechtsverletzungen als Gruppenverfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger zu werten wären (verneinend: Thüringer OVG, Urt. v. 19.05.2005 3 KO 1004/04 , das die Zahl der feststellbaren Verfolgungsfälle im Verhältnis zur Bevölkerungszahl als nicht ausreichend erachtet, um die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte zu belegen; offen gelassen von: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.07.2005 11 A 2307/03.A und OVG des Saarlandes, Urt. v. 23.06.2005 2 R 17/03 ; eine Gruppenverfolgung bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 09.03.2005 2 A 116/03.A ), handelte es sich doch nur um eine regionale Gruppenverfolgung; denn tschetschenische Volkszugehörige haben in anderen Gebieten der Russischen Föderation, d.h. außerhalb Tschetscheniens, eine sog. inländische Fluchtalternative.

    Ob diese Beurteilung, insbesondere nach der Wahl des moskautreuen Regierungschefs Sjasikow, der einen Politikwechsel in der Behandlung tschetschenischer Flüchtlinge einleitete, heute noch aufrecht erhalten werden kann, kann dahinstehen (Inguschetien als inländische Fluchtalternative jetzt verneinend: OVG Bremen 2 A 116/03.A , BayVGH, Urt. v. 31.01.2005 11 B 02.31597 , OVG des Saarlandes 2 R 17/03 , S. 20 der UA, FN. 20 und 21, in denen die Situation tschetschenischer Flüchtlinge in Inguschetien unter Auswertung verschiedener Quellen geschildert wird; Inguschetien als inländische Fluchtalternative weiterhin bejahend: Thüringer OVG 3 KO 1004/04 ; die Frage offen lassend: OVG Nordrhein-Westfalen 11 A 2307/03.A Ziff. 150 152 des juris-Dokuments).

    Das gilt vor allem für Südrussland mit der Wolga-Region sowie ganz allgemein für die ländlich geprägten ( unproblematischen ) Bereiche der Russischen Föderation (OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 23 der UA, OVG Nordrhein-Westfalen 11 A 2307/03.A Ziff. 100 des juris-Dokuments, OVG Bremen 2 A 116/03.A S. 16 der UA; Auswärtiges Amt, Lagebericht Tschetschenien v. 30.08.2005, S. 16, Auskunft v. 19.01.2004 an das OVG Rheinland-Pfalz, S. 2, vgl. auch ACCORD v. 06.10.2004, S. 3).

    Mit Hilfe dieser Organisationen konnte in einer Reihe von Fällen der willkürlichen Verweigerung der Registrierung erfolgreich entgegengetreten werden (OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 22 d. UA unter Berufung auf Memorial, Bewohner Tschetscheniens in der Russischen Föderation, 2004, Abschnitt V).

    Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ; ebenso: OVG Bremen 2 A 116/03.A S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen 11 A 2307/03.A Ziff. 77 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG 3 KO 1004/04 S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen oder rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 25 d. UA, Thüringer OVG 3 KO 1004/04 S. 27 d. UA und BayVGH 11 B 02.31597 S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ).

    In Zusammenfassung dieser Erkenntnislage ist zwar nicht auszuschliessen, dass tschetschenische Volkszugehörige Opfer rassistisch motivierter Gewalt seitens nichtstaatlicher Akteure werden, als real, nicht ganz entfernt liegend, schätzt der Senat die Gefahr dagegen nicht ein (so auch BayVGH und OVG Nordrhein-Westfalen, jeweils a.a.O., sowie OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 26 d. UA).

    Es gibt jedoch keine Erkenntnisse dafür, dass es unter diesen Flüchtlingen, die sich als Folge der kriegerischen Auseinandersetzungen in großer Zahl in diesen Regionen niedergelassen haben, zu gravierenden Versorgungsengpässen oder gar zu Hungersnöten oder vergleichbaren humanitären Katastrophen gekommen wäre (OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 26 f d. UA).

    Davon, dass diese Vorwürfe nicht zutreffen bzw. nur auf nicht belegten Vermutungen beruhen, gehen auch das OVG des Saarlandes 2 R 17/03 (S. 28 d. UA), das OVG Nordrhein-Westfalen (Ziff. 156 d. juris-Dokuments) sowie der Bayerische VGH (S. 14 17 der UA) aus, der zu den von den Organisationen benannten Fällen jeweils konkret und nach Auffassung des Senats zutreffend Stellung genommen hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 259/01

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, herabgestufter

    Ob die aufgrund dieses Berichts (und anderer Erkenntnismittel) bestehenden Zweifel an der hinreichenden Sicherheit nach Tschetschenien zurückkehrender tschetschenischer Volkszugehöriger begründet sind, kann jedoch dahingestellt bleiben: Selbst wenn diese Übergriffe und Rechtsverletzungen als Gruppenverfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger zu werten wären (verneinend: Thüringer OVG, Urt. v. 19.05.2005 3 KO 1004/04 , das die Zahl der feststellbaren Verfolgungsfälle im Verhältnis zur Bevölkerungszahl als nicht ausreichend erachtet, um die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte zu belegen; offen gelassen von: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.07.2005 11 A 2307/03.A und OVG des Saarlandes, Urt. v. 23.06.2005 2 R 17/03 ; eine Gruppenverfolgung bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 09.03.2005 2 A 116/03.A ), handelte es sich doch nur um eine regionale Gruppenverfolgung; denn tschetschenische Volkszugehörige haben in anderen Gebieten der Russischen Föderation, d.h. außerhalb Tschetscheniens, eine sog. inländische Fluchtalternative.

    Ob diese Beurteilung, insbesondere nach der Wahl des moskautreuen Regierungschefs Sjasikow, der einen Politikwechsel in der Behandlung tschetschenischer Flüchtlinge einleitete, heute noch aufrecht erhalten werden kann, kann dahinstehen (Inguschetien als inländische Fluchtalternative jetzt verneinend: OVG Bremen 2 A 116/03.A , BayVGH, Urt. v. 31.01.2005 11 B 02.31597 , OVG des Saarlandes 2 R 17/03 , S. 20 der UA, FN. 20 und 21, in denen die Situation tschetschenischer Flüchtlinge in Inguschetien unter Auswertung verschiedener Quellen geschildert wird; Inguschetien als inländische Fluchtalternative weiterhin bejahend: Thüringer OVG 3 KO 1004/04 ; die Frage offen lassend: OVG Nordrhein-Westfalen 11 A 2307/03.A Ziff. 150 152 d. juris-Dokuments).

    Das gilt vor allem für Südrussland mit der Wolga-Region sowie ganz allgemein für die ländlich geprägten ( unproblematischen ) Bereiche der Russischen Föderation (OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 23 der UA, OVG Nordrhein-Westfalen 11 A 2307/03.A Ziff. 100 des juris-Dokuments, OVG Bremen 2 A 116/03.A S. 16 der UA; Auswärtiges Amt, Lagebericht Tschetschenien v. 30.08.2005, S. 16, Auskunft v. 19.01.2004 an das OVG Rheinland-Pfalz, S. 2, vgl. auch ACCORD v. 06.10.2004, S. 3).

    Mit Hilfe dieser Organisationen konnte in einer Reihe von Fällen der willkürlichen Verweigerung der Registrierung erfolgreich entgegengetreten werden (OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 22 d. UA unter Berufung auf Memorial, Bewohner Tschetscheniens in der Russischen Föderation, 2004, Abschnitt V).

    Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ; ebenso: OVG Bremen 2 A 116/03.A S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen 11 A 2307/03.A Ziff. 77 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG 3 KO 1004/04 S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen oder rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 25 d. UA, Thüringer OVG 3 KO 1004/04 S. 27 d. UA und BayVGH 11 B 02.31597 S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ).

    In Zusammenfassung dieser Erkenntnislage ist zwar nicht auszuschließen, dass tschetschenische Volkszugehörige Opfer rassistisch motivierter Gewalt seitens nichtstaatlicher Akteure werden, als real, nicht ganz entfernt liegend, schätzt der Senat die Gefahr dagegen nicht ein (so auch BayVGH und OVG Nordrhein-Westfalen, jeweils a.a.O., sowie OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 26 d. UA).

    Es gibt jedoch keine Erkenntnisse dafür, dass es unter diesen Flüchtlingen, die sich als Folge der kriegerischen Auseinandersetzungen in großer Zahl in diesen Regionen niedergelassen haben, zu gravierenden Versorgungsengpässen oder gar zu Hungersnöten oder vergleichbaren humanitären Katastrophen gekommen wäre (OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 26 f d. UA).

    Davon, dass diese Vorwürfe nicht zutreffen bzw. nur auf nicht belegten Vermutungen beruhen, gehen auch das OVG des Saarlandes 2 R 17/03 (S. 28 d. UA), das OVG Nordrhein-Westfalen (Ziff. 156 d. juris-Dokuments) sowie der Bayerische VGH (S. 14 17 der UA) aus, der zu den von den Organisationen benannten Fällen jeweils konkret und nach Auffassung des Senats zutreffend Stellung genommen hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2006 - 1 LB 124/05
    Selbst wenn diese Übergriffe und Rechtsverletzungen als Gruppenverfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger zu werten wären (verneinend: Thüringer OVG, Urt. v. 19.05.2005 - 3 KO 1004/04 -, das die Zahl der feststellbaren Verfolgungsfälle im Verhältnis zur Bevölkerungszahl als nicht ausreichend erachtet, um die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte zu belegen; offen gelassen von: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.07.2005 - 11 A 2307/03.A - und OVG des Saarlandes, Urt. v. 23.06.2005 - 2 R 17/03 - eine Gruppenverfolgung bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 09.03.2005 - 2 A 116/03.A -), handelte es sich doch nur um eine regionale Gruppenverfolgung; denn tschetschenische Volkszugehörige haben in anderen Gebieten der Russischen Föderation, d.h. außerhalb Tschetscheniens, eine sog. inländische Fluchtalternative.

    Ob diese Beurteilung, insbesondere nach der "Wahl" des moskautreuen Regierungschefs Sjasikow, der einen Politikwechsel in der Behandlung tschetschenischer Flüchtlinge einleitete, heute noch aufrecht erhalten werden kann, kann dahinstehen (Inguschetien als inländische Fluchtalternative jetzt verneinend: OVG Bremen - 2 A 116/03.A -, BayVGH, Urt. v. 31.01.2005 - 11 B 02.31597 -, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 -, S. 20 der UA, FN. 20 und 21, in denen die Situation tschetschenischer Flüchtlinge in Inguschetien unter Auswertung verschiedener Quellen geschildert wird; Inguschetien als inländische Fluchtalternative weiterhin bejahend: Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - die Frage offen lassend: OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 150 - 152 des juris-Dokuments).

    Das gilt vor allem für Südrussland mit der Wolga-Region sowie ganz allgemein für die ländlich geprägten ("unproblematischen") Bereiche der Russischen Föderation (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 23 der UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 100 des juris-Dokuments, OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 16 der UA; Auswärtiges Amt, Lagebericht Tschetschenien v. 30.08.2005, S. 16, Auskunft v. 19.01.2004 an das OVG Rheinland-Pfalz, S. 2, vgl. auch ACCORD v. 06.10.2004, S. 3).

    Mit Hilfe dieser Organisationen konnte in einer Reihe von Fällen der willkürlichen Verweigerung der Registrierung erfolgreich entgegengetreten werden (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 22 d. UA unter Berufung auf Memorial, Bewohner Tschetscheniens in der Russischen Föderation, 2004, Abschnitt V).

    Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: "Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums" (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - ebenso: OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 77 - 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von "Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen" oder "rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen" zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 25 d. UA, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 27 d. UA und BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).

    In Zusammenfassung dieser Erkenntnislage ist zwar nicht auszuschliessen, dass tschetschenische Volkszugehörige Opfer rassistisch motivierter Gewalt seitens nichtstaatlicher Akteure werden, als real, nicht ganz entfernt liegend, schätzt der Senat die Gefahr dagegen nicht ein (so auch BayVGH und OVG Nordrhein-Westfalen, jeweils a.a.O., sowie OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 26 d. UA).

    Es gibt jedoch keine Erkenntnisse dafür, dass es unter diesen Flüchtlingen, die sich als Folge der kriegerischen Auseinandersetzungen in großer Zahl in diesen Regionen niedergelassen haben, zu gravierenden Versorgungsengpässen oder gar zu Hungersnöten oder vergleichbaren humanitären Katastrophen gekommen wäre (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 26 f d. UA).

    Davon, dass diese Vorwürfe nicht zutreffen bzw. nur auf nicht belegten Vermutungen beruhen, gehen auch das OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - (S. 28 d. UA), das OVG Nordrhein-Westfalen (Ziff. 156 d. juris-Dokuments) sowie der Bayerische VGH (S. 14 - 17 der UA) aus, der zu den von den Organisationen benannten Fällen jeweils konkret - und nach Auffassung des Senats zutreffend - Stellung genommen hat.

  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 11 UE 3311/04

    Asyl; Iraner, Tätigkeit in monarchistischer Exilgruppierung

    War der den Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG begehrende Ausländer in dem Aufnahmestaat aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen bereits Repressionen ausgesetzt oder hat er diesen Staat aus begründeter Furcht vor einer entsprechenden, unmittelbar drohenden Gefährdung verlassen, kommt ihm entsprechend den im Bereich des Asylgrundrechts für vorverfolgte Asylbewerber geltenden Grundsätzen der sogenannte herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu Gute (vgl. OVG des Saarlands, Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 R 17/03 -, Juris).
  • OVG Saarland, 29.06.2006 - 3 Q 2/06

    Inländische Fluchtalternative für kumykischen Volkszugehörigen und von Wahabiten

    So ist zu der Minderheit der tschetschenischen Volksgruppe in der Russischen Föderation unter eingehender und überzeugender Würdigung der vorhandenen Erkenntnisquellen in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes geklärt, hierzu Entscheidungen des 2. Senats vom 23.6.2005 - 2 R 4/04 -, 2 R 17/03 -, - 2 R 16/03 - und - 2 R 11/03 - sowie vom 21.4.2005 - 2 Q 46/04 - sich hieran anschließend Beschluss des 3. Senats vom 29.5.2006 - 3 Q 1/06 - siehe auch die zu 2 R 16/03 und 2 R 11/03 ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.5.2006 - 1 B 100.05 - und - 1 B 101.05 -.
  • OVG Saarland, 29.05.2006 - 3 Q 1/06

    Inländische Fluchtalternative für Tschetschenen

    Soweit der Kläger die Frage als grundsätzlich bedeutsam aufwirft, ob tschetschenische Volkszugehörige als solche in der russischen Föderation einer Verfolgung ausgesetzt sind, ist diese Frage in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes geklärt, hierzu Entscheidungen vom 23.6.2005 - 2 R 4/04 -, 2 R 17/03 -, - 2 R 16/03 - und - 2 R 11/03 - sowie vom 21.4.2005 - 2 Q 46/04 -.
  • OVG Saarland, 29.06.2006 - 3 Q 3/06

    Zu den Voraussetzungen einer Gehörsrüge. Kumykischen Volkszugehörigen aus

    So ist zu der Minderheit der tschetschenischen Volksgruppe in der Russischen Föderation unter eingehender und überzeugender Würdigung der vorhandenen Erkenntnisquellen in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes geklärt, hierzu Entscheidungen des 2. Senats vom 23.6.2005 - 2 R 4/04 -, 2 R 17/03 -, - 2 R 16/03 - und - 2 R 11/03 - sowie vom 21.4.2005 - 2 Q 46/04 - sich hieran anschließend Beschluss des 3. Senats vom 29.5.2006 - 3 Q 1/06 - siehe auch die zu 2 R 16/03 und 2 R 11/03 ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.5.2006 - 1 B 100.05 - und 1 B 101.05 -.
  • VG Karlsruhe, 13.02.2007 - A 11 K 11438/05

    Abschiebungsverbot für tschetschenische Asylbewerber.

    21 Nach Auswertung der in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel geht das Gericht aber mit den Oberverwaltungsgerichten der Freien Hansestadt Bremen (Urt. v. 31.05.2006 - 2 A 112/06.A - Urt. v. 30.03.2005 - 2 A 114/03.A; Urt. v. 23.03.2005 - 2 A 11603.A -) und des Landes Sachsen-Anhalt (Urt. v. 31.03.2006 - 2 L 40/06 -, aufgehoben durch BVerwG, Urt. v. 01.02.2007 - 1 C 24.06 -) und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 18.05.2006 - 3 UE 177/04.A -, s. dazu BVerwG, Beschl. v. 05.01.2007 - 1 B 121/06 - Hess. VGH, Urt. v. 02.02.2006 - 3 UE 3021/03.A -) und in Abweichung zu seiner früheren Kammerrechtsprechung (vgl. Urt. v. 10.03.2004 - A 11 12494/03 und A 11 12230/03 -) davon aus, dass tschetschenische Volkszugehörige seit Ausbruch des zweiten Tschetschenienkrieges im September 1999 in Tschetschenien einer gegen tschetschenische Volkszugehörige als Gruppe gerichteten politischen Verfolgung ausgesetzt sind (s.a. OVG Schl.-H., Urt. v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - für den Entscheidungszeitpunkt; VG Berlin, Urt. v. 25.10.2006 - VG 33 X 83.02 - www.asyl.net; offen gelassen von VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.2006 - A 3 S 46/06 - Bay. VGH, Urt. v. 19.06.2006 - 11 B 02.31598 - Urt. v. 31.01.2005 - 11 B 02.31597 - OVG NRW, Urt. v. 12.07.2005 - 11 A 2307/03.A - OVG Schl.-H., Beschl. v. 31.07.2006 - 1 LB 124/05 - Urt. v. 03.11.2005 - 1 LB 211/01 und 1 LB 259/01 - OVG Saarl., Beschl. v. 29.05.2006 - 3 Q 1/06 - Urt. v. 23.06.2005 - 2 R 17/03 - OVG Nds., Beschl. v. 24.01.2006 - 13 LA 398/05 - Beschl. v. 09.07.2003 - 13 LA 118/03 - Beschl. v. 03.07.2003 - 13 LA 90/03 - ablehnend nur Thür.
  • VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05

    Iran, Oppositionelle, Regimegegner, exilpolitische Betätigung, Demonstrationen,

    War der den Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG begehrende Ausländer in dem Aufnahmestaat aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen bereits Repressionen ausgesetzt oder hat er diesen Staat aus begründeter Furcht vor einer entsprechenden, unmittelbar drohenden Gefährdung verlassen, kommt ihm entsprechend den im Bereich des Asylgrundrechts für vorverfolgte Asylbewerber geltenden Grundsätzen der sogenannte herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu Gute (vgl. OVG des Saarlands, Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 R 17/03 -, Juris).
  • VG Karlsruhe, 13.02.2007 - A 11 K 11805/05

    Abschiebungsverbot für tschetschenische Volkszugehörige.

  • OVG Saarland, 23.06.2005 - 2 R 4/04

    Kein Flüchtlingsstatus für tschetschenische Volkszugehörige aus der Russischen

  • OVG Saarland, 26.03.2009 - 3 A 36/08

    Russland, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Kumyken,

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