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   OVG Saarland, 25.08.2003 - 2 R 18/03   

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OVG Saarland, 25.08.2003 - 2 R 18/03 (https://dejure.org/2003,16443)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.08.2003 - 2 R 18/03 (https://dejure.org/2003,16443)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. August 2003 - 2 R 18/03 (https://dejure.org/2003,16443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestattungskosten; Erstattung von Bestattungskosten; Polizeiliche Bestattung; Bestattungspflicht

  • Judicialis

    SVerf Art. 104; ; SPolG § 8; ; SPolG § 9; ; SPolG § 44; ; SPolG § 50; ; SPolG § 59; ; SPolG § 60; ; SPolG § 62; ; SPolG § 90; ; SGebG § 20; ; LHO § 59; ; KSVG § 220; ; GemHVO § 32; ; AO § 227

  • saarheim.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus OVG Saarland, 25.08.2003 - 2 R 18/03
    BVerwGE 105, 51 ff; 114, 57 ff; Schellhorn, a.a.O., § 15 Rdn. 4 Entsteht diese, wie etwa zum vorliegend streitigen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Kostenersatz vom Verwaltungsgericht zutreffend erkannt worden ist, nicht, scheidet auch ein Anspruch nach § 15 BSHG aus.

    BVerwGE 105, 51, 53.

  • OVG Saarland, 16.06.1999 - 9 Q 166/98
    Auszug aus OVG Saarland, 25.08.2003 - 2 R 18/03
    Auch nach Auffassung des Senats stehen Billigkeitsüberlegungen hier einer Kostenersatzforderung entgegen, wobei es offen bleiben kann, ob Grundlage der Überprüfung unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt die ergänzende Heranziehung der Regelung über den Billigkeitserlass von Forderungen in der LHO bzw. der des KSVG i.V.m. der GemHVO, die Annahme sog. intendierten Ermessens oder eine dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechenden Interpretation der § 46 I 2 SPolG nach dessen Wortlaut zu entnehmenden Kostenerhebungspflicht dahingehend, dass sie die Inanspruchnahme des Störers zum Kostenersatz in das Ermessen der Behörde stellt und darüber Raum für die Abwendung unbeabsichtigter Härten lässt, vgl. dazu den Beschluss des OVG Saarland vom 16.6.1999 - 9 Q 166/98 - ist.
  • BVerwG, 31.08.1978 - 7 B 127.77

    Örtliches Gewohnheitsrecht - Kommunale Kirchenbaulasten - Religionsgesellschaft -

    Auszug aus OVG Saarland, 25.08.2003 - 2 R 18/03
    Nachdem Gewohnheitsrecht nur durch Eingreifen des Gesetzgebers oder durch die Bildung eines entgegenwirkenden ungeschriebenen Rechtssatzes außer Kraft gesetzt werden kann, vgl. Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 10. Auflage 1994, § 25 Rdn. 16 a.E.; BVerwG, DVBl. 1979, 116 ff beides aber die nahen Angehörigen im bisherigen Verständnis betreffend - die Frage einer (erweiternden) Einbeziehung eingetragener Lebenspartner (vgl. § 4 II Nr. 1 Transplantationsgesetz) stellt sich vorliegend nicht - nicht festzustellen ist, von der Geltungskraft der gewohnheitsrechtlichen Bestattungspflicht auszugehen.
  • OVG Saarland, 27.12.2007 - 1 A 40/07

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen bei gestörten

    Insoweit habe aber bereits das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Urteil vom 25.8.2003 - 2 R 18/03- unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 5.6.1997 - 5 C 13/96-) zu der im Wesentlichen wortgleichen Vorgängervorschrift des § 15 BSHG entschieden, dass der Sozialhilfeanspruch ersichtlich an das Bestehen der entsprechenden Kostenpflicht anknüpfe.

    S. 2158, eine Aussage hierzu nicht getroffen hatte vgl. Urteil des VG des Saarlandes vom 6.3.2001 -10 K 112/00- und Urteil des OVG des Saarlandes vom 25.8.2003 -2 R 18/03-, AS 30, 439, wonach nach der bisherigen Regelung im Saarland die Bestattungspflicht gewohnheitsrechtlich den zur Totenfürsorge verpflichteten nächsten Angehörigen des Verstorbenen oblag.

    Dies entspricht der übereinstimmenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.8.1994 -1 B 149/94-, NVwZ-RR 1995, 283; OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.8.2003 -2 R 18/03-, AS 30, 439 (443); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2004 -1 S 681/04-, VBlBW 2005, 141; jeweils dokumentiert bei juris.

    Dementsprechend hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil vom 16.1.2007 -11 K 1326/06-, BWGZ 2007, 471, dokumentiert bei juris, die Kostentragungspflicht der Tochter für Beerdigungskosten ihres Vaters, der sich sexuell an ihr vergangen hatte, als unverhältnismäßig erachtet u.a. mit dem Hinweis auf das Urteil des OVG des Saarlandes vom 25.8.2003 -2 R 18/03-, a.a.O.; a.A. aber VG Ansbach, Urteil vom 6.9.2007 -AN 4 K 06.03544-, dokumentiert bei juris.

    Die von dem Verwaltungsgericht angeführte Entscheidung des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes Urteil vom 25.8.2003 -2 R 18/03-, a.a.O., in welcher zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Bestattungsgesetzes zum Verhältnis von § 15 BSHG zur Inanspruchnahme des Bestattungspflichtigen für die Kosten der Ersatzvornahme aufgrund von §§ 90 Abs. 1, 46 Abs. 1 Satz 2 SPolG, wonach die Kostenerhebung bei der Ersatzvornahme in das Ermessen der Behörde gestellt ist, festgestellt wurde, dass § 15 BSHG nicht zwingend eine Entlastung des Bedürftigen von den gesamten Bestattungskosten gewähre, sondern von vornherein nur die Möglichkeit eines bloßen Kostenzuschusses vorsehe, weswegen der Bestattungspflichtige nicht auf den Sozialhilfeanspruch verwiesen werden könne, ist wegen der aufgrund des Inkrafttretens des Bestattungsgesetzes zum 1.1.2004 geänderten Gesetzes- und Rechtslage nicht (mehr) einschlägig.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 19 A 448/07

    Beseitigung einer Kostenerstattungspflicht für Notbestattungen durch § 8 Abs. 1

    OVG Saarl., Urteil vom 25.8.2003 - 2 R 18/03 -, juris, Rdn. 75; zu § 227 AO: von Groll, in: Hübsch-mann/Hepp/Spitaler, AO, 2009, § 227, Rz. 380; Koch/Scholtz, AO, 4. Aufl., 1993, § 227, Rdn. 53.
  • VG Karlsruhe, 16.01.2007 - 11 K 1326/06

    Kostentragungspflicht der Tochter für Beerdigungskosten ihres Vaters, der sich

    Deshalb kann ein etwaiger Anspruchsinhaber nicht auf einen "vermutlich" bestehenden, aber ungewissen Anspruch aus § 74 SGB XII verwiesen werden (OVG Saarland, Urt. v. 25.08.2003 - 2 R 18/03 - ).

    Ein auf § 31 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 und § 21 Abs. 1 Nr. 1 BestattG beruhender Leistungsbescheid kann deshalb im Einzelfall trotz der gesetzlichen Regelung von Ausgleichsansprüchen unverhältnismäßig sein (OVG Saarland, Urt. v. 25.08.2003 - 2 R 18/03 - ; vgl. VG Stade, Urt. v. 27.07.2006 - 1 A 539/05 - ; im Ergebnis ebenso OVG NW, Beschl. v. 02.02.1996 - 19 A 3802/95 -, NVwZ-RR 1997, 99 ff.; a.A. für Bayerisches Landesrecht VG Ansbach, Urt. v. 07.07.2005 - AN 4 K 05.02104 - ).

  • VGH Bayern, 09.06.2008 - 4 ZB 07.2815

    Heranziehung eines Bestattungspflichtigen zur Erstattung der Beerdigungskosten

    Ein grundsätzlicher Klärungsbedarf in einem Berufungsverfahren ergibt sich schließlich auch nicht aus den vom Klägerbevollmächtigten für seine gegenteilige Auffassung zitierten Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen vom 2. Februar 1996 (Az. 19 A 3802/95) oder des OVG Saarland vom 25. August 2003 (Az. 2 R 18/03).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05

    Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und

    Als Rechtsgrundlage für die von der Klägerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.10.2001 - 19 A 571/00 -, NVwZ 2002, 996 ff., OVGE 48, 228 ff., m. w. N., sowie v. 2.2.1996 - 19 A 3802/95 -, NVwZ-RR 1997, 99 ff.; OVG Saarlouis, Urt. v. 25.8.2003 - 2 R 18/03 -, AS RP-SL 30, 439 ff.) sinngemäß geltend gemachte Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen kommt nach dem maßgeblichen niedersächsischen Landesrecht allenfalls § 11 Abs. 2 Satz 2 NVwKostG in Betracht.
  • OVG Hamburg, 26.05.2010 - 5 Bf 34/10

    Bestattungspflicht; Berücksichtigung zerrütteter Familienverhältnisse

    Die im angefochtenen Urteil ebenfalls zitierte frühere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis (Urt. v. 25.8.2003, 2 R 18/03, juris) war zur Rechtslage vor Inkrafttreten des jetzigen Saarländischen Bestattungsgesetzes ergangen (vgl. hierzu auch OVG Saarlouis, Urt. v. 27.12.2007, a.a.O., Rn. 100 - 102).
  • VG Hamburg, 12.05.2005 - 15 K 4271/04

    Bestattungspflicht naher Angehöriger; Kostentragung; Aufrechnung mit

    Einer verfassungskonformen Einschränkung der Bestattungspflicht in besonderen Ausnahmefällen völliger Unzumutbarkeit der Kostentragungspflicht für einen Angehörigen (so aber Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 5.4.2000, NVwZ-RR 2000, 795 ff. ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.5.2003, FamRZ 2004, 458) bedarf es deshalb nicht, wie auch kein analoger Rückgriff auf die Billigkeitsbestimmungen des Abgaben- und Vollstreckungsrechts - hier § 227 Abgabenordnung oder § 59 Abs. 1 Nr. 1 Landeshaushaltsordnung - erforderlich ist (so aber OVG Münster, Beschluss vom 2.2.1996, NVwZ-RR 1997, 99 ff., Juris Rn. 17 ff. und Beschluss vom 15.10.2001, NVwZ-RR 2002, 996 ff., Juris Rn. 65 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 25.8.2003 - 2 R 18/03, Juris Rn. 60 ff.).

    Zum anderen knüpft sowohl die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 3 als auch die Rangfolge des § 22 Abs. 4 Bestattungsgesetz an die den nächsten Angehörigen gewohnheitsrechtlich obliegende Totenfürsorge an (VGH Mannheim, Urteil vom 19.10.2004, - 1 S 681/04 -, Juris Rn. 24 zur entsprechenden landesrechtlichen Regelung; siehe auch OVG Saarlouis, Urteil vom 25.8. 2003, - 2 R 18/03 -, Juris Rn. 17, welches die Bestattungs- und Kostentragungspflicht wegen Fehlens einer dem § 10 Abs. 1 Satz 3 Bestattungsgesetz entsprechenden Regelung im Saarland direkt auf die gewohnheitsrechtliche Totenfürsorge der nächsten Angehörigen stützt; zum Ganzen Stelkens/Cohrs, NVwZ 2002, 917 ).

    Inhaber des Anspruchs aus § 74 SGB XII ist derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.8.1966, - 5 C 162.65 -, BVerwGE 25, 23 ff., Juris Rn. 13 ff.; BVerwG, Urteil vom 5.6. 1997, - 5 C 13.96 -, BVerwGE 105, 51 ff., Juris Rn. 10; siehe zuletzt auch OVG Saarlouis, Urteil vom 25.8.2003, - 2 R 18/03 -, Juris Rn. 51, 55 - jeweils zur wortgleichen Vorschrift des § 15 BSHG), hier also die Klägerin.

  • LSG Saarland, 18.06.2020 - L 11 SO 9/18

    Sozialhilfe - Auslegung von Verwaltungsakten - Übernahme von Bestattungskosten -

    Nach § 25 Abs. 1 BestattG muss jede Leiche bestattet werden; der öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehrtatbestand der Bestattungspflicht (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.08.2003 - 2 R 18/03 - Juris, RdNr. 42) endet damit denknotwendigerweise erst mit der vollzogenen Bestattung, namentlich der Beisetzung des Leichnams oder der Asche in der durch das jeweilige, vorliegend das saarländische, Bestattungsrecht vorgesehenen Weise; namentlich in der Erde oder einer oberirdischen Grabkammer (§ 27 Abs. 1 BestattG).
  • VG Chemnitz, 28.01.2011 - 1 K 900/05

    Wirkung einer Erbausschlagung oder Verletzung einer zivilrechtlichen

    Damit konnte der polizeiliche Zweck der Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Erlass einer entsprechenden Bestattungsanordnung gegenüber der Klägerin nicht mehr rechtzeitig erreicht werden, da unter den gegebenen Umständen innerhalb eines Tages keine (sofort vollziehbare) Anordnung erlassen, zugestellt und ausgeführt werden konnte (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 15.11.2007, VBlBW 2008, 137 [138] undOVG Saarlouis, Urt. v. 25.08.2003 - 2 R 18/03 - [...], RdNr. 36 ff.;VG Aachen, Urt. v. 20.08.2007 - 6 K 1554/06 - [...], RdNr. 24).

    Soweit teilweise unter Bezugnahme auf das im jeweiligen konkreten Fall anwendbare Landeskostenrecht bzw. Landesvollstreckungsrecht die Auffassung vertreten wird, im Rahmen der Kostenerstattung sei jedenfalls in bestimmten Härtefällen eine Billigkeitsregelung geboten, wonach die Festsetzung bzw. Beitreibung einer Geldforderung, deren Einziehung im Einzelfall unbillig wäre, unterbleiben müsse (so OVG Münster, Beschl. v. 02.02.1996, NVwZ-RR 1997, 99 [100 f.] und noch OVG Saarlouis, Urt. v. 25.08.2003 - 2 R 18/03 - [...], RdNr. 60 ff.; VG Aachen, Urt. v. 20.08.2007 - 6 K 1554/06 - [...], RdNr. 29), folgt dem das Gericht für den vorliegenden nach sächsischem Landesrecht zu entscheidenden Fall nicht (ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.07.2005 - 8 PA 37/05 - [...], RdNr. 4 und VG Braunschweig, Urt. v. 01.09.2005 - 5 A 208/05 - [...], RdNr. 18 zum niedersächsischen Recht).

  • VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10

    Keine Übernahme von Bestattungskosten für den Mörder der Mutter

    Selbst wenn man im Übrigen davon ausginge, dass § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG entgegen der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs keine Ermessensvorschrift ist, wäre es im vorliegenden Fall erforderlich gewesen, wegen der schweren Verfehlung des Vaters des Klägers trotz einer grundsätzlich bestehenden Kostenpflicht von der Kostenerhebung aus Billigkeitsgesichtspunkten abzusehen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1997, 99; NVwZ 2002, 996; NWVBl. 2010, 186; OVG des Saarlandes, Urt. vom 25.08.2003, Az. 2 R 18/03; VG Hamburg, Urt. vom 16.12.2009, Az. 9 K 280/09; die grundsätzliche Möglichkeit des Billigkeitserlasses gerade für Fälle wie den vorliegenden erkennt auch VG Gießen, NVwZ-RR 2000, 795, an; ähnlich auch Niedersächsisches OVG, FamRZ 2004, 458).
  • OVG Saarland, 31.03.2004 - 2 N 2/03

    Gültigkeit der §§ 3 Abs 1, 6 Abs 1 S 1 und Abs 3 der Polizeiverordnung betreffend

  • VG Braunschweig, 06.09.2005 - 5 A 287/05

    Angehöriger; Beerdigung; Begräbnis; Bestattung; Bestattungskosten;

  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 208/05

    Besorgung einer Bestattung als Verpflichtung naher Angehöriger eines Verstorbenen

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