Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.03.2021 - 2 RBs 13/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rechtfertigung durch Notstand
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- rewis.io
- bussgeldsiegen.de
Geschwindigkeitsüberschreitung gerechtfertigt um schwangere Ehefrau ins Krankenhaus zu fahren?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Geschwindigkeitsverstoß wegen Notsituation
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Geschwindigkeitsüberschreitung und Notstand - Liegen besondere Umstände vor?
- beck-blog (Kurzinformation)
Sorge um schwangere Ehefrau im Auto: Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde nach Geschwindigkeitsverstoß
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung wegen Fahrt einer Schwangeren in die Klinik ...
- haufe.de (Kurzinformation)
Fahrt einer Schwangeren in die Klinik rechtfertigt keine Geschwindigkeitsüberschreitung
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 616
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 02.05.2005 - 8 Ss OWi 98/05
Rechtfertigung eines Verkehrsverstoßes durch Notstand; Hilfeleistung für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2021 - 2 RBs 13/21
Die Verletzung von Verkehrsvorschriften etwa durch Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit kann zwar grundsätzlich durch Notstand gerechtfertigt sein, wenn nur so die erforderliche schnelle Hilfe für eine schwer erkrankte oder verletzte Person geleistet werden kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 2. Mai 2005, 8 Ss-OWi 98/05; OLG Celle, Beschluss vom 1. Oktober 2014, 321 SsBs 60/14, jeweils veröffentlicht in Juris). - OLG Celle, 01.10.2014 - 321 SsBs 60/14
Grobe Pflichtverletzung bei einem unter Rettungswillen durchgeführten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2021 - 2 RBs 13/21
Die Verletzung von Verkehrsvorschriften etwa durch Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit kann zwar grundsätzlich durch Notstand gerechtfertigt sein, wenn nur so die erforderliche schnelle Hilfe für eine schwer erkrankte oder verletzte Person geleistet werden kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 2. Mai 2005, 8 Ss-OWi 98/05; OLG Celle, Beschluss vom 1. Oktober 2014, 321 SsBs 60/14, jeweils veröffentlicht in Juris). - KG, 02.04.1997 - 3 Ws (B) 169/97
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2021 - 2 RBs 13/21
Die Rechtfertigung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Notstand kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Betroffene nicht zuvor vergeblich einen anderen Ausweg aus der Notsituation, etwa die Anforderung von Notarzt und Rettungswagen, gesucht hat (…vgl. OLG Celle, a.a.O; KG, Beschluss vom 2. April 1997, 2 Ss 78/97 - 3 Ws (B) 169/97; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2001, 2 Ws (B) 94/01 OWiG, jeweils veröffentlicht in Juris). - OLG Frankfurt, 14.03.2001 - 2 Ws (B) 94/01
Arzt; Geschwindigkeitsüberschreitung; Notstandsähnliche Situation; Fahrverbot; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2021 - 2 RBs 13/21
Die Rechtfertigung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Notstand kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Betroffene nicht zuvor vergeblich einen anderen Ausweg aus der Notsituation, etwa die Anforderung von Notarzt und Rettungswagen, gesucht hat (…vgl. OLG Celle, a.a.O; KG, Beschluss vom 2. April 1997, 2 Ss 78/97 - 3 Ws (B) 169/97; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2001, 2 Ws (B) 94/01 OWiG, jeweils veröffentlicht in Juris).
- AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22
Klimaproteste: Strafbarkeit eines Baumbesetzers unter Berücksichtigung eines …
Voraussetzung dafür, dass eine Gefahr sich als nicht anders abwendbar i.S.d. § 34 StGB darstellt, ist zunächst die Feststellung des Gerichts, dass das Handeln des Angeklagten zur Gefahrenabwendung geeignet gewesen sein muss (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.3.2021 - 2 RBs 13/21, NZV 2021, 436;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.6.2004 - 3 Ss 187/03, NJW 2004, 3645, 3646;… Matt/Renzikowski-Engländer, 2. Aufl. 2020, § 34, Rn. 19;… Momsen/Savic, in: von Heintschel-Heinegg, StGB, 4. Aufl. 2021, § 34, Rn. 7).